Bürgerinfo - Stadt Schmalkalden
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Beschlussvorschlag:
Der Stadtrat beschließt:
1.) Der Beschluss des Stadtrates vom 23.06.2025, Beschluss Nummer 044/25S, wird aufgehoben.
2.) Die als Anlage zu dieser Beschlussvorlage im Entwurf beigefügte Haushaltssatzung für das Haushaltsjahr 2025 samt ihren Anlagen wird gemäß §§ 57 und 62 Thüringer Kommunalordnung (ThürKO) beschlossen.
3.) Der als Anlage zu dieser Beschlussvorlage im Entwurf beigefügte Finanzplan für die Haushaltsjahre 2026 bis 2028 wird gemäß §§ 57 und 62 Thüringer Kommunalordnung (ThürKO) beschlossen.
4.) Der als Anlage zu dieser Beschlussvorlage im Entwurf beigefügte Stellenplan wird beschlossen.
5.) Die im Stellenplan 2025 in Teil A: Beamte ausgewiesene Stelle der Hauptamtsleitung erhält einen ku-Vermerk. Folglich können sich sowohl Angestellte als auch Beamte auf die Stellenausschreibung bewerben. Die Entscheidung über das weitere Verfahren zur Stellenbesetzung erfolgt im Haupt- und Finanzausschuss, der nach Ende der Ausschreibungsfrist entsprechend zu informieren und einzubeziehen ist. Die personelle Entscheidung zur Einstellung obliegt wie gehabt dem Stadtrat. Wird die Stelle der Hauptamtsleitung mit einem Angestellten besetzt, ist mit dem Stellenplan 2026 der ku-Vermerk umzusetzen und dementsprechend die Stelle wieder im Stellenplan B: Beschäftigte auszuweisen.
6.) Die Haushaltsstelle 4000.7180 erhält einen Sperrvermerk in Höhe von 10.000,00 € betreffend die Kofinanzierung MGH Familienzentrum.
7.) Die Haushaltsstelle 6150.9401 erhält einen Sperrvermerk über 10.000,00 € hinsichtlich der bautechnischen Begleitung betreffend die Stiller Gasse 24, 26 und 28.
8.) Die Haushaltsstelle 6150.9880 erhält einen Sperrvermerk über 100.000,00 € hinsichtlich der städtebaulichen Bezuschussung betreffend die Stiller Gasse 24, 26 und 28.
Begründung:
Der allen Stadträten vorliegende Entwurf der Haushaltssatzung für das Haushaltsjahr 2025 samt ihren Anlagen enthält alle zum Zeitpunkt der Feststellung bekannten, voraussichtlich eingehenden Einnahmen und zu leistenden Ausgaben.
Die Ansätze sind soweit wie möglich errechnet oder sorgfältig geschätzt worden.
Der Stadtrat hat in seiner Sitzung vom 23.06.2025 unter der Beschlussnummer 044/25S die Haushaltssatzung für das Haushaltsjahr 2025 samt ihren Anlagen, den Finanzplan für die Haushaltsjahre 2026 bis 2028 sowie den Stellenplan bereits beschlossen.
Darüber hinaus hat der Stadtrat unter der vorgenannten Beschlussnummer folgende Sperrvermerke beschlossen:
- Die Haushaltsstelle 4000.7180 erhält einen Sperrvermerk in Höhe von 10.000,00 € betreffend die Kofinanzierung MGH Familienzentrum.
- Die Haushaltsstelle 6150.9401 erhält einen Sperrvermerk über 10.000,00 € hinsichtlich der bautechnischen Begleitung betreffend die Stiller Gasse 24, 26 und 28.
- Die Haushaltsstelle 6150.9880 erhält einen Sperrvermerk über 100.000,00 € hinsichtlich der städtebaulichen Bezuschussung betreffend die Stiller Gasse 24, 26 und 28.
Des Weiteren hat der Stadtrat unter der Beschlussnummer 044/25S folgende Regelung beschlossen:
Die im Stellenplan 2025 in Teil A: Beamte ausgewiesene Stelle der Hauptamtsleitung erhält einen ku-Vermerk. Folglich können sich sowohl Angestellte als auch Beamte auf die Stellenausschreibung bewerben. Die Entscheidung über das weitere Verfahren zur Stellenbesetzung erfolgt im Haupt- und Finanzausschuss, der nach Ende der Ausschreibungsfrist entsprechend zu informieren und einzubeziehen ist. Die personelle Entscheidung zur Einstellung obliegt wie gehabt dem Stadtrat. Wird die Stelle der Hauptamtsleitung mit einem Angestellten besetzt, ist mit dem Stellenplan 2026 der ku-Vermerk umzusetzen und dementsprechend die Stelle wieder im Stellenplan B: Beschäftigte auszuweisen.
Mit Schreiben vom 24.06.2025 hat die Stadtverwaltung die seitens des Stadtrates am 23.06.2025 beschlossene Haushaltssatzung für das Haushaltsjahr 2025 nebst Anlagen zur Genehmigung bei der Unteren Rechtsaufsichtsbehörde eingereicht.
Die Untere Rechtsaufsichtsbehörde hat mit Schreiben vom 22.07.2025 den Eingang der Haushaltssatzung mit Haushaltsplan der Stadt Schmalkalden für das Haushaltsjahr 2025 in der Beschlussfassung des Stadtrates vom 23.06.2025, Beschlussnummer 044/25S, mit Wirkung zum 27.06.2025 bestätigt.
Mit Schreiben vom 24.07.2025 hat die Untere Rechtsaufsichtsbehörde die Haushaltssatzung mit Haushaltsplan der Stadt Schmalkalden für das Haushaltsjahr 2025 beanstandet und der Stadtverwaltung mitgeteilt, dass die rechtsaufsichtliche Genehmigung nicht erteilt werden kann, weil gesetzliche Vorgaben nicht erfüllt sind. Dies betrifft im Detail die fehlende Mindestrücklage von 757.410 €, welche die Erteilung der beantragten Genehmigung für die Kreditermächtigung über 1.600.000 € verbietet. Im Hinblick auf die Erlangung der Genehmigungsfähigkeit hat die Untere Rechtsaufsichtsbehörde die Stadt Schmalkalden aufgefordert, den Haushalt 2025 dahingehend abzuändern, dass der Aufbau der gesetzlich vorgeschriebenen Mindestrücklage von 757.410 € im Haushaltsjahr 2025 dargestellt ist. Das Schreiben der Unteren Rechtsaufsichtsbehörde vom 24.07.2025 ist dieser Beschlussvorlage als Anlage 2 beigefügt.
Daraus resultierend hat die Verwaltung den Haushalt 2025 überarbeitet und unter der Haushaltsstelle 9100.9101 eine Zuführung zur allgemeinen Rücklage von 760.000 € veranschlagt. In diesem Zusammenhang war es erforderlich, einige Haushaltstellen im Verwaltungs- und Vermögenshaushalt anzupassen. Alle Änderungen, welche gegenüber dem vom Stadtrat am 23.06.2025 beschlossenen Haushalt 2025 vorgenommen wurden, sind in der als Anlage 2 zu dieser Beschlussvorlage beigefügten Übersicht zusammengefasst.
Der als Anlage 1 beigefügte Entwurf des Haushaltes 2025 wird hiermit dem Stadtrat zur Beschlussfassung vorgelegt. In diesem Zusammenhang ist der am 23.06.2025 gefasste Beschluss Nummer 044/25S aufzuheben.
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