Bürgerinfo - Stadt Schmalkalden
Wie der Bürgermeister informiert, handelt es sich in diesem Fall um eine Maßnahme, die nicht im Haushalt enthalten ist, da sie zum Zeitpunkt der Haushaltsaufstellung nicht zu erahnen war. Vor etwa eineinhalb Jahren erwarb die Stadt ein Grundstück mit darauf befindlichem Pizzeria-Gebäude in der Stiller Gasse, um städtebauliche Ziele dort verfolgen zu können. Die beabsichtigte Neuentwicklung des Bereichs ist jedoch mit dem Abriss des Pizzeria-Gebäudes verbunden. Darüber hinaus wird die „WunderBar“ in der Mehrzweckhalle seit etwa einem Jahr nicht mehr betrieben. Die Räumlichkeiten der „WunderBar“ eignen sich als Pizzeria, zumal der Betrieb dort auch über die Wintermonate gut möglich ist. Allerdings fehlt derzeit ein Pizzaofen. Der Pizzaofen selbst wird durch den Betreiber angeschafft. Die Kosten für die notwendigen Anschlüsse (Abzug/Schornstein) in Höhe von 35.000 € übernehmen Stadt und Landkreis jeweils zur Hälfte. Die städtische Hälfte kann durch Wenigerausgaben beim Breitbandausbau gedeckt werden.
Herr Liebaug sieht diese außerplanmäßige Ausgabe als notwendige Investition, um zukünftig für die Räumlichkeiten wieder Pachteinnahmen generieren zu können. Er kritisiert jedoch, dass die Beschlussvorlage sehr kurzfristig zur Verfügung stand, sodass eine Abstimmung dazu innerhalb der Fraktion zeitlich nicht möglich war. Außerdem bittet Herr Liebaug darum, den Zuschuss des Landkreises im Feld „Finanzielle Auswirkungen“ zu benennen. Wie Frau Tischer informiert, wird bei einem Beschluss über eine über- oder außerplanmäßige Ausgabe im Feld „Finanzielle Auswirkungen“ nur die Haushaltsstelle benannt, aus der die tatsächliche Ausgabe zu leisten ist. Eine gegenzurechnende Einnahme würde ansonsten haushalterisch zu Kollisionen führen (Bruttoveranschlagung, keine Saldierung). Daher ist die Deckung lediglich in der Begründung bzw. im Antragsformular (Anlage zur Beschlussvorlage) angegeben. Herr Kaminski ergänzt, dass die Stadt die tatsächliche Ausgabe von 35.000 € verauslagt und den Zuschuss des Landkreises von 17.500 € vereinnahmt, was so aber nicht bei den „Finanziellen Auswirkungen“ ersichtlich ist.
Herr Abicht sieht in dem Anschluss des Pizzaofens eine Förderung eines Einzelunternehmers, dem bereits das Grundstück in der Stiller Gasse zu einem stolzen Preis abgekauft wurde. Dem widerspricht der Bürgermeister. Der Pizzeria-Betreiber ist nicht Grundstückseigentümer, sondern lediglich Pächter des Pizzeria-Gebäudes und wird auch für die Räumlichkeiten in der Mehrzweckhalle Pächter, kein Eigentümer, sein. Herr Zimmermann merkt ergänzend an, dass die Investition der 35.000 € betreiberunabhängig ist. Unabhängig davon, welcher Gastronom dort den Betrieb aufnehmen würde, wären dieselben Brandschutzauflagen erteilt worden, die vom Objekteigentümer (Stadt/Landkreis) umzusetzen sind. Demzufolge handelt es sich bei dieser außerplanmäßigen Ausgabe nicht um eine einzelbetriebliche Förderung. Es geht allgemein um die Objektherstellung zum Zwecke der gastronomischen Nutzung, zur Erfüllung heutiger Sicherheitsstandards.
Beschluss Nr. 097/24S
Der Stadtrat beschließt:
1.) Im Zusammenhang mit der Nachnutzung der gastronomischen Räumlichkeiten in der Mehrzweckhalle Schmalkalden, Teichstraße, wird betreffend die Haushaltsstelle 5600.9400 eine außerplanmäßige Ausgabe in Höhe von 35.000,00 € für die notwendigen Installationsarbeiten für den Anschluss eines Pizzaofens beschlossen.
2.) Die auf der Haushaltsstelle 5600.9400 (Sporthallen; Baumaßnahme) anfallende außerplanmäßige Ausgabe in 35.000,00 € ist durch Mehreinnahmen auf der Haushaltsstelle 5600.3620 (Sporthallen; Zuschuss vom Landkreis) in Höhe von 17.500,00 € und durch Wenigerausgaben auf der Haushaltsstelle 7610.9820 (Breitbandausbau; Zuschüsse für Investitionen) in Höhe von 17.500,00 € zu decken.
|
|||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||