Bürgerinfo - Stadt Schmalkalden
Zwischen 19:33 Uhr und 19:38 Uhr setzt Herr Lorenz die zur Wahl des Umlegungsausschuss unterbrochene Stadtratssitzung fort und legt einleitend die Wichtigkeit der Arbeit einer Schiedsstelle dar. Beispielsweise ist nach dem Thüringer Nachbarrechtsgesetz die Durchführung eines Schiedsverfahrens unabdingbar. Auch bei unterschwelligen Streitigkeiten kann zunächst die Schiedsstelle angerufen werden. Anschließend bittet der Vorsitzende die zu wählenden Schiedspersonen, sich kurz vorzustellen. Horst Machner kandidiert als Schiedsmann. Er bekleidete das Schiedsamt bereits in der letzten Amtszeit. Zahlreiche Streitigkeiten konnte er im Gespräch mit den Beteiligten lösen, ohne ein offizielles Schiedsverfahren einleiten zu müssen. Von daher kann die Stadt stolz darauf sein, verständige Bürger zu haben, resümiert Herr Machner. Herr Lorenz dankt ihm für seine sehr gute Arbeit. Die übrigen Stadträte pflichten dem bei. Samuel Butschkau kandidiert als stellvertretender Schiedsmann, um das Schiedsamt und die damit verbundenen Aufgaben zunächst kennenzulernen. Er ist seit 15 Jahren in Schmalkalden wohnhaft, verheiratet und Vater dreier Kinder. Auf Nachfrage von Frau Dr. Simon nach seiner Qualifikation für das Schiedsamt führt Herr Butschkau aus, dass er derzeit ein Theologiestudium absolviert und die Erfahrungen im seelsorgerlichen Bereich sowie aus dem ehrenamtlichen Engagement sicherlich der Arbeit der Schiedsstelle zugutekommen.
Für die Durchführung der geheimen Wahl werden nochmals Herr Zimmermann und Frau Wagner als Wahlkommission benannt und die Sitzung um 19:43 Uhr unterbrochen.
Die Stadtratssitzung wird nach der Auszählung der Stimmen um 19:47 Uhr fortgeführt. Herr Zimmermann gibt folgendes Ergebnis bekannt:
anwesende Stadtratsmitglieder 23 wahlberechtigte Stadtratsmitglieder 23 abgegebene Stimmzettel 23 gültige Stimmzettel 23 ungültige Stimmzettel 0
Von den gültigen Stimmen entfallen auf:
Horst Machner Schiedsperson 23 Samuel Butschkau stellv. Schiedsperson 22
Damit sind beide Kandidaten gewählt.
Beschluss Nr. 093/24S
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