Bürgerinfo - Stadt Schmalkalden
Zu diesem Sachverhalt gibt es keinen Redebedarf.
Beschluss Nr. 099/24S
Der Stadtrat beschließt:
1. Das im beigefügten Lageplan gekennzeichnete Grundstück (Gemarkung Schmalkalden, Flur 14, Flurstück 27/10) wird dem öffentlichen Verkehr gewidmet.
2. Die Verkehrsfläche ist eine Teilfläche der Straße „Auer Weg“. Sie wird daher als Gemeindestraße im Sinne des § 3 Abs. 1 Nr. 3 Thüringer Straßengesetz vom 7. Mai 1993 (GVBl. S. 273), zuletzt geändert durch Gesetz vom 7. Dezember 2022 (GVBl. S. 489), eingestuft.
3. Die Widmung dieser Verkehrsfläche ist in der durch § 6 des Thüringer Straßengesetzes bestimmten Form vorzunehmen und wird zum Zeitpunkt der öffentlichen Bekanntmachung wirksam.
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