Bürgerinfo - Stadt Schmalkalden

Vorlage - BV 098/24  

 
 
Betreff: Öffentliche Widmung von Straßenflächen
Status:öffentlichVorlage-Art:Beschlussvorlage
Federführend:60/1 Bauververwaltung und Stadtentwicklung Bearbeiter/-in: Kaufmann, Michelle
Beratungsfolge:
Ausschuss für Bauwesen, Stadtentwicklung und Energie Vorberatung
04.09.2024    Sitzung des Ausschusses für Bauwesen, Stadtentwicklung und Energie      
Haupt- und Finanzausschuss Vorberatung
10.09.2024 
Sitzung des Haupt- und Finanzausschusses      
Stadtrat Entscheidung
23.09.2024 
Sitzung des Stadtrates der Stadt Schmalkalden ungeändert beschlossen  (099/24S)
Anlagen:
2024_07_17 Lageplanauszug

Beschlussvorschlag:

 

Der Stadtrat beschließt:

 

1.  Das im beigefügten Lageplan gekennzeichnete Grundstück (Gemarkung Schmalkalden, Flur 14, Flurstück 27/10) wird dem öffentlichen Verkehr gewidmet.

 

2.  Die Verkehrsfläche ist eine Teilfläche der Straße „Auer Weg“. Sie wird daher als Gemeindestraße im Sinne des § 3 Abs. 1 Nr. 3 Thüringer Straßengesetz vom 7. Mai 1993 (GVBl. S. 273), zuletzt geändert durch Gesetz vom 7. Dezember 2022 (GVBl. S. 489), eingestuft.

 

3.  Die Widmung dieser Verkehrsfläche ist in der durch § 6 des Thüringer Straßengesetzes bestimmten Form vorzunehmen und wird zum Zeitpunkt der öffentlichen Bekanntmachung wirksam.

 


Begründung:

 

Das betreffende Grundstück steht aufgrund eines Grundstückstauschvertrag seit dem Jahr 2010 im Eigentum der Stadt Schmalkalden. Da dieses Teil der Straße „Auer Weg“ ist, wird die benannte Fläche nachträglich dem öffentlichen Verkehr gewidmet.

 

 


 

 

Finanzielle Auswirkungen:

Ja

 

 

Nein

Einnahme
in Höhe von:

HHSt:

Ausgabe
in Höhe von:

HHSt:

siehe Begründung

 

mmerer

 


 

Anlagen

 

 

Anlagen:  
  Nr. Name    
Anlage 1 1 2024_07_17 Lageplanauszug (1650 KB)    

  Versionen:            
    Datum Sachbearbeiter Bemerkung
Aktueller Stand   24.07.2024 09:26:40   Lothar Hilpert