Bürgerinfo - Stadt Schmalkalden
Beschlussvorschlag:
Der Stadtrat beschließt:
1. Das im beigefügten Lageplan gekennzeichnete Grundstück (Gemarkung Schmalkalden, Flur 14, Flurstück 27/10) wird dem öffentlichen Verkehr gewidmet.
2. Die Verkehrsfläche ist eine Teilfläche der Straße „Auer Weg“. Sie wird daher als Gemeindestraße im Sinne des § 3 Abs. 1 Nr. 3 Thüringer Straßengesetz vom 7. Mai 1993 (GVBl. S. 273), zuletzt geändert durch Gesetz vom 7. Dezember 2022 (GVBl. S. 489), eingestuft.
3. Die Widmung dieser Verkehrsfläche ist in der durch § 6 des Thüringer Straßengesetzes bestimmten Form vorzunehmen und wird zum Zeitpunkt der öffentlichen Bekanntmachung wirksam.
Begründung:
Das betreffende Grundstück steht aufgrund eines Grundstückstauschvertrag seit dem Jahr 2010 im Eigentum der Stadt Schmalkalden. Da dieses Teil der Straße „Auer Weg“ ist, wird die benannte Fläche nachträglich dem öffentlichen Verkehr gewidmet.
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