Bürgerinfo - Stadt Schmalkalden

Auszug - Haushalt der Stadt Schmalkalden für das Haushaltsjahr 2024 Erschließung Interkommunales Gewerbegebiet B19 Schmalkalden Schwallungen; HHSt. 6300.075.9500 Hier: Überplanmäßige Ausgabe  

 
 
Sondersitzung des Stadtrates der Stadt Schmalkalden
TOP: Ö 2 Beschluss:085/24S
Gremium: Stadtrat Beschlussart: ungeändert beschlossen
Datum: Mo, 26.08.2024 Status: öffentlich/nichtöffentlich
Zeit: 18:01 - 18:59
Raum: Rathaussaal
Ort:
BV 116/24 Haushalt der Stadt Schmalkalden für das Haushaltsjahr 2024
Erschließung Interkommunales Gewerbegebiet B19 Schmalkalden Schwallungen; HHSt. 6300.075.9500
Hier: Überplanmäßige Ausgabe
   
 
Status:öffentlichVorlage-Art:Beschlussvorlage
Federführend:20/1 Allgemeine Finanzverwaltung Bearbeiter/-in: Tischer, Kornelia

 

Wie Herr Kaminski erläutert, betrifft diese überplanmäßige Ausgabe die drei Beschlussvorlagen zum interkommunalen Gewerbegebiet im nichtöffentlichen Sitzungsteil. Um die Fördermittel fundiert beantragen zu können, sind konkrete Kostenberechnungen notwendig, weshalb diverse Auftragsvergaben, z.B. zur Baugrunduntersuchung, erforderlich sind. Die überplanmäßigen Ausgaben zur Erschließungsplanung des interkommunalen Gewerbegebietes können durch Wenigerausgaben bei der Erschließung des Gewerbegebietes B 19 gedeckt werden. Hintergrund sind gute Ausschreibungsergebnisse gegenüber der Kostenberechnung, weshalb der aufzubringende städtische Eigenanteil um 300.000 € geringer ausfällt. Die Erschließungsplanungskosten des interkommunalen Gewerbegebietes sind rückwirkend zu 75 % förderfähig.

Herr Hilpert ergänzt, dass sich die Einsparungen beim Gewerbegebiet B 19 sowohl durch Wenigerausgaben als auch durch in Teilen nicht in 2024 anfallende Zahlungen begründen.

 

Herr Kaiser hat zu den der Sitzung beigefügten nichtöffentlichen Unterlagen zum interkommunalen Gewerbegebiet Fragen. Diese wird der Bürgermeister im nichtöffentlichen Sitzungsteil beantworten.

Außerdem vermisst Herr Kaiser ein Bestätigungsschreiben des Thüringer Landesverwaltungsamtes (TLVwA) bezüglich der Fördermittel. Wie Herr Kaminski erläutert, wurde die Förderfähigkeit nach Abschluss des Zielabweichungsverfahrens zugesagt und beim TLVwA entsprechend eingeplant, sodass nun der konkrete Förderantrag zu stellen ist. Jedoch konnte der Projektsteuerer die entsprechenden schriftlichen Unterlagen urlaubsbedingt nicht kurzfristig zur Verfügung stellen.

 

Herrn Abicht interessiert der aktuelle Sachstand der für das interkommunale Gewerbegebiet verwendeten Haushaltsmittel. Der Bürgermeister führt aus, dass per Notarvertrag aktuell ein Betrag von ca. 1,1 Mio. € für Grundstücksankäufe (ca. 50 % der Fläche des Gewerbegebietes sowie Stallanlagen) gebunden sind. Folgende Beträge sind beauftragt, jedoch noch nicht verauslagt: etwa 250.000 € für das Planfeststellungsverfahren, ca. 200.000  für die Erschließungs- und 150.000 € für die Bebauungsplanung. Damit ergeben sich nach derzeitigem Stand Kosten in Höhe von 1,7 Mio. €, die sich auf das Haushaltsjahr 2024 und die Folgejahre verteilen – je nach Leistungsphase der Erschließungsplanung.

Die Fraktion AfD, so Herr Abicht, hatte sich von Anfang an für die vorhabenbezogene Bebauung des interkommunalen Gewerbegebietes ausgesprochen. Der LOI mit dem Haupt-Vorhabenträger läuft im Oktober 2024 aus, sodass sich die Frage nach einem Anschluss-Vertrag stellt, um Rechtssicherheit zu schaffen. Herr Kaminski erläutert, dass sich einerseits die Stadt im Vorfeld der Bescheid-Erteilung einer Förderquote von 75 % nicht zu stark an ein einzelnes Unternehmen für eine bestimmte Gewerbefläche binden darf. Andererseits muss für das hauptinteressierte Unternehmen bis zum 31.03.2025 der B-Plan so vorliegen, dass auf dieser Basis ein Bauantrag gestellt werden kann. Der B-Plan wird bis dahin zwar noch nicht genehmigt und rechtskräftig sein, aber eine Baureife gemäß § 33 BauGB erreichen. Ein Baubeginn ab 01.04.2025 wird nicht umsetzbar sein, aufgrund der zuvor umzuverlegenden 110-kV-Leitung (voraussichtlich frühestens Ende 2025, Anfang 2026 – seitens des TLVwA ist aus personellen Gründen keine zeitnahe Planfeststellung möglich). Der Hauptsitz des Unternehmens hat für die Firmenerweiterung im interkommunalen Gewerbegebiet ein Investitionsvolumen von 100 Mio. € freigegeben, zudem sollen weitere 20 Mio. € am Altstandort investiert werden. Die Planungen sind mittlerweile derart konkret, dass bei Nicht-Umsetzung des Gesamtprojekts der entstehende Schaden des Unternehmens in etwa dem der Stadt Schmalkalden entsprechen würde. Insofern wird eine gewisse Bindungswirkung geschaffen – die jedoch nicht einklagbar ist.

Herr Abicht kann die Ausführungen des Bürgermeisters bzw. „den Plan, der hinter dem Projekt steht“, nachvollziehen. Die Fraktion AfD wird sich daher bei der Abstimmung enthalten, nicht dagegen stimmen, und erwartet aus Gründen der Rechtssicherheit einen verbindlichen Vertragsabschluss spätestens nach Vorliegen des Fördermittelbescheids. Der Bürgermeister schlägt als Zwischenschritt vor, das hauptinteressierte Unternehmen sein Gesamtprojekt (bezüglich Neubau und Altstandort sowie Finanzierung und Zeitschiene) in nichtöffentlicher Sitzung des WiFö-Ausschusses vorstellen zu lassen und den Ortsteilrat Wernshausen ebenfalls dazu einzuladen.

 


Beschluss Nr. 085/24S

 

Der Stadtrat beschließt:

 

1.)

Im Zusammenhang mit der Erschließung des Interkommunalen Gewerbegebietes B19 Schmalkalden Schwallungen wird betreffend die Haushaltsstelle 6300.075.9500 anlässlich der erforderlichen Kosten für die weitere Planung sowie die Baugrunduntersuchung eine überplanmäßige Ausgabe in Höhe von 293.612,84 € beschlossen.

 

2.)

Die auf der Haushaltsstelle 6300.075.9500 (Erschließung Interkommunales Gewerbegebiet B19 Schmalkalden Schwallungen; Baumaßnahme) anfallende überplanmäßige Ausgabe in Höhe von 293.612,84 € ist durch Wenigerausgaben auf der Haushaltsstelle 6300.071.9500 (Erschließung Gewerbegebiet B19; Baumaßnahme) in gleicher Höhe zu decken.

 


 

Ja

Nein

Enthaltungen

Befangenheit

abwesend

10

-

9

-

-