Bürgerinfo - Stadt Schmalkalden

Auszug - Hauptsatzung der Stadt Schmalkalden; Hier: Neufassung  

 
 
Sitzung des Stadtrates der Stadt Schmalkalden - KONSTITUIERUNG
TOP: Ö 4 Beschluss:067/24S
Gremium: Stadtrat Beschlussart: ungeändert beschlossen
Datum: Mo, 24.06.2024 Status: öffentlich/nichtöffentlich
Zeit: 18:06 - 19:49
Raum: Rathaussaal
Ort:
BV 089/24 Hauptsatzung der Stadt Schmalkalden; Hier: Neufassung
   
 
Status:öffentlichVorlage-Art:Beschlussvorlage
Federführend:10 Hauptamt Bearbeiter/-in: Dehler, Michaela

 

Herr Kaminski erläutert einleitend, dass aufgrund des Legislaturwechsels keine reguläre Vorberatung erfolgen konnte. Dennoch wurden die neue Hauptsatzung und die neue Geschäftsordnung in einem Termin „Ältestenrat“, zu dem ein Vertreter jeder Partei/Wählergruppe eingeladen und anwesend war, vorbesprochen. Für weitergehende Erläuterungen übergibt der Bürgermeister dem Ersten Beigeordneten das Wort.

 

Herr Zimmermann wird zu diesem sowie dem nachfolgenden TOP gemeinsam ausführen.

Er legt dar, dass die Vorbesprechung im Ältestenrat umfassend war. Ein Thema kam beispielsweise während der Corona-Krise auf: die Schaffung der Möglichkeit für virtuelle Sitzungen oder Umlaufbeschlüsse in Notlagen.

Weiteres Thema war die Ausschusssitzverteilung, die künftig jeweils 8 anstatt bisher 6 Sitze vorsieht. Bis 2021 bestand der Haupt- und Finanzausschuss per Gesetz aus dem Bürgermeister und 6 weiteren Stadtratsmitgliedern. Ein weitreichendes Urteil des Bayerischen Verwaltungsgerichtshofs führte zu einer entsprechenden Gesetzesänderung des Freistaates Thüringen. Folglich ist die Anzahl der Sitze nicht mehr vorgegeben, weshalb die Berechnung der Sitzverteilung dahingehend vorgenommen werden kann, den Wählerwillen bestmöglich zu spiegeln. Bei 6 Sitzen hätte die prozentuale Abweichung der Ausschusssitze gegenüber den Stadtratssitzen fast 6 % betragen, was einen nicht unerheblichen Unterschied zwischen Wählerwillen und tatsächlicher Ausschusssitzverteilung darstellt (z.B. 1 Sitz für die Fraktion Linke/Grüne sowie ebenfalls 1 Sitz für die CDU – obwohl die CDU bei der Wahl mehr als doppelt so viele Stimmen erhielt). Bei 8 Ausschusssitzen beträgt die Abweichung nur 2,5 %, weshalb sich dafür entschieden wurde. Außerdem sind nach aktueller Rechtsprechung die Kommunen dazu angehalten, die Gremien dahingehend zu besetzen, dass einerseits möglichst alle Fraktionen mindestens 1 Ausschusssitz bekommen und andererseits der Wählerwille bestmöglich abgebildet ist.

Diverse Anregungen aus dem Ältestenrat wurden in die Hauptsatzung bzw. die Geschäftsordnung aufgenommen. Eine Ausnahme bilden die Aufwandsentschädigungen in Form von Sitzungsgeldern für die Mitglieder von Senioren- und Behindertenbeirat: Da diese jeweils eigene Satzungen haben, enthält die neue Hauptsatzung lediglich einen Verweis auf deren Satzungen. Das kann Frau Dr. Simon, die im Ältestenrat den Hinweis gab, nachvollziehen.

 

Der Bürgermeister ergänzt, dass auch der Aufgabenzuschnitt der Ausschüsse angepasst wurde. Künftig gibt es neben dem Haupt- und Finanzausschuss sowie dem Rechnungsprüfungsausschuss folgende Ausschüsse:

-          Ausschuss für Soziales, Bildung und Sport

-          Ausschuss für Kultur, Stadtmarketing und Tourismus

-          Ausschuss für Bauwesen, Stadtentwicklung und Energie

-          Ausschuss für Wirtschaftsförderung, Verwaltungsmodernisierung und Digitalisierung.

 

Weiterhin, so Herr Kaminski, regelt die Hauptsatzung die „ortsübliche öffentliche Bekanntmachung“ neu:

Satzungen der Stadt Schmalkalden werden künftig auf der städtischen Homepage öffentlich bekanntgemacht.

Die Sitzungseinladungen mit Tagesordnung sind im Bürgerinformationssystem (ebenfalls über die Homepage) öffentlich ersichtlich. Einladungen zu öffentlichen Ortsteilratssitzungen werden ergänzend durch Aushang an den Verkündigungstafeln des jeweiligen Ortsteils bekanntgemacht.  

 

Herr Kaiser merkt an, dass zudem einzelne Befugnisse des Haupt- und Finanzausschusses heruntergesetzt wurden. Der Bürgermeister bestätigt, dass der Erwerb und die Veräußerung von Vermögensgegenständen sowie die Vergabe von Förderungen und Zuschüssen nicht mehr im Wert von bis zu 250.000 €, sondern von bis zu 150.000 € dem Haupt- und Finanzausschuss obliegen.

 

Abschließend merkt Herr Zimmermann an, dass die Neufassung der Hauptsatzung vorab von der Rechtsaufsicht geprüft wurde und genehmigungsfähig ist.

 


Beschluss Nr. 067/24S

 

Der Stadtrat beschließt

die in der Anlage als Entwurf beigefügte Neufassung der Hauptsatzung der Stadt Schmalkalden.

 


 

Ja

Nein

Enthaltungen

Befangenheit

abwesend

23

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