Bürgerinfo - Stadt Schmalkalden
Beschlussvorschlag:
Der Stadtrat beschließt die in der Anlage als Entwurf beigefügte Neufassung der Hauptsatzung der Stadt Schmalkalden.
Begründung:
Eine Hauptsatzung beinhaltet Regelungsgegenstände, die nach Normen der Thüringer Kommunalordnung (ThürKO) zwingend per Hauptsatzung zu regeln sind, da diese die „Verfassung“ einer Kommune darstellt und deren innere Organisation betrifft. Mit der Hauptsatzung kann darüber hinaus das durch die ThürKO gesetzte Recht durch weitergehende Regelungen ergänzt werden, um den kommunalen Gegebenheiten und Besonderheiten Rechnung zu tragen.
Unter Zugrundelegung der Muster-Hauptsatzung des Gemeinde- und Städtebundes wurde die aktuell geltende Hauptsatzung der Stadt Schmalkalden überarbeitet. Die Neufassung enthält folgende wesentliche Änderungen: - Karte „räumliche Abgrenzung der Ortsteile“ als Anlage, die Bestandteil der Hauptsatzung wird - Neuregelung „öffentliche Bekanntmachung“ bzw. „ortsübliche öffentliche Bekanntmachung“ aufgrund Novellierung der Thüringer Bekanntmachungsverordnung (ThürBekVO) - diverse redaktionelle (klarstellende) Anpassungen.
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