Bürgerinfo - Stadt Schmalkalden

Auszug - Bebauungsplan Wohngebiet "Feldstraße" Schmalkalden, Ortsteil Asbach Hier: Billigungs- und Auslegungsbeschluss  

 
 
5. Sitzung des Stadtrates der Stadt Schmalkalden
TOP: Ö 6 Beschluss:083/19S
Gremium: Stadtrat Beschlussart: ungeändert beschlossen
Datum: Mo, 11.11.2019 Status: öffentlich/nichtöffentlich
Zeit: 19:30 - 21:35
Raum: Rathaussaal
Ort:
BV 105/19 Bebauungsplan Wohngebiet "Feldstraße" Schmalkalden, Ortsteil Asbach
Hier: Billigungs- und Auslegungsbeschluss
   
 
Status:öffentlichVorlage-Art:Beschlussvorlage
Federführend:60/1 Bauververwaltung und Stadtentwicklung Bearbeiter/-in: Schmidt, Joachim

 

Um die Voraussetzungen für die Bebaubarkeit von weiteren Flächen im OT Asbach zu schaffen, wurde vom Stadtrat mit Beschluss-Nr. 011/19S in der Sitzung am 11.03.2019 der Aufstellungsbeschluss zum Bebauungsplan für das Wohngebiet „Feldstraße“ im beschleunigten Verfahren gemäß § 13b Baugesetzbuch (BauGB) gefasst. Die Fläche befindet sich im Innenbereich im OT Asbach und hat eine Gesamtgröße von rd. 4.500 m².

Im weiteren Verfahren ist nunmehr der Billigungs- und Auslegungsbeschluss zu fassen.

 

Der Sachverhalt wurde im Bauausschuss sowie im Haupt- und Finanzausschuss vorberaten. Beide Ausschüsse haben den Beschlussvorschlag einstimmig empfohlen.

 

Sodann wird einstimmig folgender Beschluss gefasst:

 


Beschluss-Nr.: 083/19S

Der Stadtrat beschließt:

 

  1. Der Entwurf des Bebauungsplanes „Feldstraße, Schmalkalden, Ortsteil Asbach und der Entwurf der Begründung werden in der Fassung mit Stand 10. Oktober 2019 gebilligt.

 

  1. Der Entwurf des Bebauungsplanes „Feldstraße“, Schmalkalden, Ortsteil Asbach, bestehend aus der Planzeichnung sowie der Entwurf der Begründung sind gemäß § 3 Abs. 2 BauGB öffentlich auszulegen und die beteiligten Behörden von der Auslegung zu benachrichtigen.

 

  1. Ort und Dauer der Auslegung sind eine Woche vorher ortüblich bekannt zu machen mit dem Hinweis darauf, dass Anregungen während der Auslegungsfrist vorgebracht werden können.

Verspätet abgegebene Stellungnahmen können bei der Beschlussfassung über den Bebauungsplan gemäß § 4a Abs. 6 BauGB unberücksichtigt bleiben.

 

 


 

Ja

Nein

Enthaltungen

Befangenheit

abwesend

22

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