Bürgerinfo - Stadt Schmalkalden

Vorlage - BV 105/19  

 
 
Betreff: Bebauungsplan Wohngebiet "Feldstraße" Schmalkalden, Ortsteil Asbach
Hier: Billigungs- und Auslegungsbeschluss
Status:öffentlichVorlage-Art:Beschlussvorlage
Federführend:60/1 Bauververwaltung und Stadtentwicklung Bearbeiter/-in: Schmidt, Joachim
Beratungsfolge:
Ausschuss für Bauwesen, Stadtsanierung und Umweltschutz Vorberatung
23.10.2019    Sitzung des Ausschusses für Bauwesen, Stadtsanierung und Umweltschutz      
Haupt- und Finanzausschuss Vorberatung
29.10.2019 
3. Sitzung des Haupt- und Finanzausschusses Empfehlung   
Stadtrat Entscheidung
11.11.2019 
5. Sitzung des Stadtrates der Stadt Schmalkalden ungeändert beschlossen  (083/19S)
Anlagen:
Begründung
BebauungA-3
BebauungA-3-Blatt2

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Beschlussvorschlag:

 

Der Stadtrat beschließt:

 

  1. Der Entwurf des Bebauungsplanes „Feldstraße, Schmalkalden, Ortsteil Asbach und der Entwurf der Begründung werden in der Fassung mit Stand 10.Oktober 2019 gebilligt.

 

  1. Der Entwurf des Bebauungsplanes „Feldstraße“, Schmalkalden, Ortsteil Asbach, bestehend aus der Planzeichnung sowie der Entwurf der Begründung sind gemäß § 3 Abs. 2 BauGB öffentlich auszulegen und die beteiligten Behörden von der Auslegung zu benachrichtigen.

 

  1. Ort und Dauer der Auslegung sind eine Woche vorher ortüblich bekannt zu machen mit dem Hinweis darauf, dass Anregungen während der Auslegungsfrist vorgebracht werden können.

Verspätet abgegebene Stellungnahmen können bei der Beschlussfassung über den Bebauungsplan gemäß § 4a Abs. 6 BauGB unberücksichtigt bleiben.

 

 

 

 

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Begründung:

 

Siehe Begründung zum Entwurf des Bebauungsplanes!

 

1. Verfahrensstand

 

Die Aufstellung des Bebauungsplanes Wohngebiet „Feldstraße“, Schmalkalden, Ortsteil Asbach erfolgte mit Beschluss des Stadtrates vom 11.03.2019 (Beschluss-Nr. 011/19S) im beschleunigten Verfahren

gemäß § 13b BauGB.

Im beschleunigten Verfahren wird von der frühzeitigen Unterrichtung und Erörterung nach § 3 Abs. 1 und

§ 4 Abs. 1 BauGB und der Erstellung der Umweltprüfung und des Umweltberichtes abgesehen.

 

2. Beteiligung der Öffentlichkeit

 

Auf die Durchführung der frühzeitigen Unterrichtung und Erörterung im Sinne des § 3 Abs. 1 BauGB wird verzichtet. Der Öffentlichkeit wird die Möglichkeit der Unterrichtung über die allgemeinen Ziele und Zwecke durch Offenlage der Planunterlagen gemäß § 13a Abs. 3 Satz 2 im Rahmen der Auslegung nach § 3 Abs. 2 BauGB gegeben. Angaben zu Ort und Zeit werden im Rahmen der öffentlichen Bekanntmachung getroffen. Unabhängig davon gilt weiterhin die Beteiligung nach § 3 Abs. 2 BauGB (öffentliche Auslegung).

 

3. Behörden und sonstige Träger öffentlicher Belange

 

Die Behörden werden von der öffentlichen Auslegung nach § 3 Abs. 2 BauGB benachrichtigt und parallel

gemäß § 4 Abs. 2 BauGB beteiligt.

 

 

 

 

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Finanzielle Auswirkungen:

Ja

 

 

Nein

Einnahme
in Höhe von:

HHSt:

Ausgabe
in Höhe von:

HHSt:

siehe Begründung

 

 

 

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Anlagen

 

 

 

 

Bürgermeister

 

Das Dokument wurde maschinell erstellt und digital signiert von:

Amtsleiter

Kämmerer

Bürgermeister

 

Standpunkt der Ausschüsse

 

 

am

 

 

Ja

 

 

Nein

 

 

Enthaltung

 

Lt. Beschluss-
vorschlag

Änderung siehe Ergänzungs-
blatt

Haupt- und Finanzausschuss

29.10.2019

6

-

-

x

 

Bauwesen, Stadtsanierung u. Umweltschutz

23.10.2019

7

-

-

x

 

Kultur, Jugend und Sport

 

 

 

 

 

 

Soziales

 

 

 

 

 

 

Wirtschaftsförderung, Tourismus u. Verkehr

 

 

 

 

 

 

 

 

Anlagen:  
  Nr. Name    
Anlage 1 1 Begründung (654 KB)    
Anlage 2 2 BebauungA-3 (1110 KB)    
Anlage 3 3 BebauungA-3-Blatt2 (192 KB)    

  Versionen:            
    Datum Sachbearbeiter Bemerkung
Aktueller Stand   30.10.2019 08:17:02   Heidrun Schrader