Bürgerinfo - Stadt Schmalkalden
Beschlussvorschlag:
Der Stadtrat beschließt:
Verspätet abgegebene Stellungnahmen können bei der Beschlussfassung über den Bebauungsplan gemäß § 4a Abs. 6 BauGB unberücksichtigt bleiben.
Begründung:
Siehe Begründung zum Entwurf des Bebauungsplanes!
1. Verfahrensstand
Die Aufstellung des Bebauungsplanes Wohngebiet „Feldstraße“, Schmalkalden, Ortsteil Asbach erfolgte mit Beschluss des Stadtrates vom 11.03.2019 (Beschluss-Nr. 011/19S) im beschleunigten Verfahren gemäß § 13b BauGB. Im beschleunigten Verfahren wird von der frühzeitigen Unterrichtung und Erörterung nach § 3 Abs. 1 und § 4 Abs. 1 BauGB und der Erstellung der Umweltprüfung und des Umweltberichtes abgesehen.
2. Beteiligung der Öffentlichkeit
Auf die Durchführung der frühzeitigen Unterrichtung und Erörterung im Sinne des § 3 Abs. 1 BauGB wird verzichtet. Der Öffentlichkeit wird die Möglichkeit der Unterrichtung über die allgemeinen Ziele und Zwecke durch Offenlage der Planunterlagen gemäß § 13a Abs. 3 Satz 2 im Rahmen der Auslegung nach § 3 Abs. 2 BauGB gegeben. Angaben zu Ort und Zeit werden im Rahmen der öffentlichen Bekanntmachung getroffen. Unabhängig davon gilt weiterhin die Beteiligung nach § 3 Abs. 2 BauGB (öffentliche Auslegung).
3. Behörden und sonstige Träger öffentlicher Belange
Die Behörden werden von der öffentlichen Auslegung nach § 3 Abs. 2 BauGB benachrichtigt und parallel gemäß § 4 Abs. 2 BauGB beteiligt.
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