Bürgerinfo - Stadt Schmalkalden

Auszug - Grundsatzbeschluss der Stadt Schmalkalden zum Thema "Oberzentrum in Südthüringen"  

 
 
40. Sitzung des Stadtrates der Stadt Schmalkalden
TOP: Ö 6 Beschluss:017/24S
Gremium: Stadtrat Beschlussart: ungeändert beschlossen
Datum: Mo, 18.03.2024 Status: öffentlich/nichtöffentlich
Zeit: 18:13 - 22:32
Raum: Rathaussaal
Ort:
BV 041/24 Grundsatzbeschluss der Stadt Schmalkalden zum Thema "Oberzentrum in Südthüringen"
   
 
Status:öffentlichVorlage-Art:Beschlussvorlage
Federführend:Bürgermeister Bearbeiter/-in: Dehler, Michaela

 

Der Bürgermeister legt dar, dass der heutige Beschluss allenfalls politische Wirkung hat, da die Stellungnahme, wie im HFA abgestimmt, fristgerecht abgegeben wurde.

Er verliest die Punkte 1 und 2 des Beschlussvorschlags und erläutert anschließend die Wichtigkeit der Positionierung des Stadtrates.

Der Landesentwicklungsplan (LEP) wird für die nächsten Jahre und Jahrzehnte beschlossen.

Südthüringen braucht ein Oberzentrum. Eine entsprechende Erklärung der 6 Städte Suhl, Zella-Mehlis, Oberhof, Schleusingen, Meiningen und Schmalkalden liegt der zuständigen Ministerin vor. Wenn Schmalkalden Teil dieses Oberzentrums wird, wie es der Kabinettsbeschluss vom 18.01.2024 vorsieht, ist die Funktion einer höheren Bildungseinrichtung (Hochschule) erfüllt und sichert Schmalkalden den Hochschulstandort. Gleiches gilt für das Justizzentrum und die Polizei-Fachhochschule in Meiningen sowie das Katasteramt in Schmalkalden. Zudem bietet es die Chance, Landesbehörden künftig in Meiningen oder Schmalkalden einzurichten. In diesem Punkt ist die Erklärung der 6 Städte einvernehmlich. Aktuell nicht einvernehmlich ist die konkrete Ausgestaltung des Oberzentrums. Die 2 Städte Meiningen und Schmalkalden wollen ausdrücklich nicht Teil der KAG der übrigen 4 Städte werden, weil es darin – unabhängig vom Oberzentrum – z.B. um das Einzelhandelskonzept Suhl/Zella-Mehlis geht.

Ein Oberzentrum enthält verschiedene Funktionen wie beispielsweise die Hochschule. Mit Blick auf die Stadtentwicklung würde sich der Bürgermeister daher über die Unterstützung der Stadträte in Form der Beschlussfassung freuen. Zuständig für den LEP ist letztendlich das Land.

 

Herr Danz ergänzt zu den Ausführungen des Bürgermeisters, dass die 4 Städte argumentierten, ein dezentrales Oberzentrum würde nicht funktionieren. Dezentrale Oberzentren sind in Bayern jedoch die Regel. Er fragt daher nach konkreten Nachteilen für die 4 Städte, wenn die 2 Städte Meiningen und Schmalkalden Teil des Oberzentrums werden. Diese gibt es nicht, so Herr Kaminski. Gemeinsame Ideen wie die künftig bessere verkehrstechnischen Anbindung unter den 6 Städten bieten eher vorteilhafte Möglichkeiten.

 

Auf Nachfrage von Frau Dr. Simon schildert Herr Kaminski, dass das letzte Gespräch der 6 Städte äußerst konstruktiv und im Sinne einer positiven Entwicklung für Südthüringen, in Abgrenzung zum fränkischen Raum, verlief. Die Kräfte sollen gebündelt werden, um die Region voranzubringen. Ein gemeinsames Schreiben mit der Bitte um einen Gesprächstermin zur konkreten Ausgestaltung dessen wurde an die zuständige Ministerin geschickt.

 

Herr Liebaug führt aus, dass die Notwendigkeit eines Oberzentrums inzwischen jedem Stadtrat bewusst ist. Da die Stellungnahme abgegeben ist, möchte er wissen, ob der heutige Stadtratsbeschluss noch erforderlich ist.
Herr Kaminski erläutert, dass mit Vorliegen unseres Gutachtens die faktische Ebene seit etwa 6 Monaten verlassen wurde. Inhaltliche Gegenargumente zum Gutachten wurden von keiner Seite vorgelegt. Der politische Wille als Meinungsinstrument sollte deshalb erklärt und auf die Beschlussfassung nicht verzichtet werden.

 

Herr Kaiser möchte sich den Argumenten des Bürgermeisters anschließen und den Beschluss heute fassen, mit dem Ziel der dauerhaften Sicherung unserer Teilfunktionen eines Oberzentrums.

 

Auch aus Sicht von Herrn Abicht macht die Unterstützung des Oberzentrums Südthüringen auf verschiedenen Ebenen (wirtschaftlich, gesellschaftlich) Sinn. Eine Vernetzung der 6 Städte, um die jeweiligen Stärken zu fördern und Schwächen zu glätten, erachtet er ebenso für sinnvoll.

 


Beschluss Nr. 017/24S

 

Der Stadtrat beschließt:

 

  1.                Der Stadtrat begrüßt den Kabinettsbeschluss der Thüringer Landesregierung vom 18. Januar 2024 zum zweiten Entwurf zur Änderung des Landesentwicklungsprogramms (LEP) hinsichtlich der Ausweisung eines funktionsteiligen Oberzentrums Südthüringen, erweitert um die Städte Meiningen und Schmalkalden. Die Ausweisung eines Oberzentrums in Südthüringen in jedweder Gebietskulisse darf jedoch die Infrastrukturprojekte des Bundes­verkehrswege­plans 2030, wie die B 19, in keinster Weise gefährden.

 

  1. Sollte die Ausweisung eines funktionsteiligen Oberzentrums diese Planungen ad absurdum führen, so sollte darauf hingewirkt werden, dass der Freistaat Thüringen die wissenschaftlich belegten oberzentralen Teilfunktionen der Städte Meiningen und Schmalkalden festschreibt und diese als Mittelzentrum mit Teilfunktionen eines Oberzentrums in der Fortschreibung des LEP ausweist, um deren bestehende Infrastruktur mit Funktionen für das Umland gerecht zu werden.

 

  1.                Der Bürgermeister wird beauftragt, den Prozess weiterhin eng und zielgerichtet zu begleiten.

 

  1.                Die Stadtverwaltung wird insoweit beauftragt, geforderte Stellungnahmen im Rahmen des Beteiligungsverfahrens form- und fristgerecht einzureichen.

 


 

Ja

Nein

Enthaltungen

Befangenheit

abwesend

13

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7

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