Bürgerinfo - Stadt Schmalkalden

Auszug - Bebauungsplan Wohngebiet "Feldstraße" Schmalkalden, Ortsteil Asbach hier: Billigungs- und Auslegungsbeschluss  

 
 
3. Sitzung des Haupt- und Finanzausschusses
TOP: Ö 4
Gremium: Haupt- und Finanzausschuss Beschlussart: Empfehlung
Datum: Di, 29.10.2019 Status: öffentlich/nichtöffentlich
Zeit: 17:00 - 18:25
Raum: Lutherlounge (Ratskeller)
Ort:
BV 105/19 Bebauungsplan Wohngebiet "Feldstraße" Schmalkalden, Ortsteil Asbach
Hier: Billigungs- und Auslegungsbeschluss
   
 
Status:öffentlichVorlage-Art:Beschlussvorlage
Federführend:60/1 Bauververwaltung und Stadtentwicklung Bearbeiter/-in: Schmidt, Joachim

 

Um eine weitere Grundstücksfläche von 4.556 m² zur Wohnbebauung im OT Asbach zu schaffen, ist aufgrund der Flächengröße ein Bebauungsplan für das Wohngebiet „Feldstraße“ zu erstellen. Das zu beplanende Gebiet befindet sich im westlichen Randbereich des OT Asbach. Die Erschließung soll so erfolgen, dass die Baugrundstücke von beiden Seiten erreichbar sind.

 

Der Sachverhalt wurde im Ausschuss für Bauwesen, Stadtsanierung und Umweltschutz am 23.10.2019 vorberaten und dem Beschlussvorschlag einstimmig zugestimmt.

 

Herr Kaiser weist auf die Höhendifferenz von etwa 9 m hin. Daraufhin wird erläutert, dass sich die Fläche an einem Berghang befindet, jedoch bebaubar ist.

Weiteren Erläuterungsbedarf gibt es nicht.

 


 

Die Haupt- und Finanzausschussmitglieder geben dem Stadtrat folgende Beschlussempfehlung:

 

  1. Der Entwurf des Bebauungsplanes „Feldstraße, Schmalkalden, Ortsteil Asbach und der Entwurf der Begründung werden in der Fassung mit Stand 10.Oktober 2019 gebilligt.

 

  1. Der Entwurf des Bebauungsplanes „Feldstraße“, Schmalkalden, Ortsteil Asbach, bestehend aus der Planzeichnung sowie der Entwurf der Begründung sind gemäß § 3 Abs. 2 BauGB öffentlich auszulegen und die beteiligten Behörden von der Auslegung zu benachrichtigen.

 

  1. Ort und Dauer der Auslegung sind eine Woche vorher ortüblich bekannt zu machen mit dem Hinweis darauf, dass Anregungen während der Auslegungsfrist vorgebracht werden können.

Verspätet abgegebene Stellungnahmen können bei der Beschlussfassung über den Bebauungsplan gemäß § 4a Abs. 6 BauGB unberücksichtigt bleiben.

 

 


 

Ja

Nein

Enthaltungen

Befangenheit

abwesend

6

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