Bürgerinfo - Stadt Schmalkalden
Der Bürgermeister erläutert einleitend, dass am 05.12.2023 der Sozialausschuss gemeinsam mit dem Kulturausschuss die eingegangenen „Bewerbungen“ als Gemeindekümmerer auswertet. Hinsichtlich der Gemeindekümmerer für den Ortsteil Wernshausen (Wernshausen, Helmers, Niederschmalkalden) erfolgt die Auswertung im Ortsteilrat Wernshausen. Die Gemeindekümmerer für 2024 sollen zur kommenden Stadtratssitzung bestellt werden.
Herr Liebaug kann den Einsatz von Gemeindekümmerern in den Stadtteilen, die keinen Ortsteilbürgermeister haben, nachvollziehen. Für den Ortsteil Wernshausen äußert er jedoch Bedenken bezüglich einer möglichen Doppelstruktur (Gemeindekümmerer parallel zum Ortsteilbürgermeister) und möchte sich bei der Stimmabgabe daher enthalten. Der Doppelstruktur widerspricht Herr Kaminski. Der Einsatz der Gemeindekümmerer wurde in 2023 im Ortsteil Wernshausen „getestet“ und kürzlich in gemeinsamer Sitzung des Sozialausschusses mit dem Kulturausschuss evaluiert. Im Ergebnis ergab sich keine Doppelstruktur, sondern der Ortsteilbürgermeister wurde entlastet.
Herr Danz vermisst den Stadtteil Näherstille in der Aufstellung zur künftig zu zahlenden Aufwandsentschädigungen. Der Bürgermeister sagt zu, kurzfristig prüfen zu lassen, ob Näherstille ergänzt werden kann, was die übrigen Ausschussmitglieder befürworten.
Herr Kaminski führt aus, dass für das Walperloh kein Gemeindekümmerer in Betracht kommt, da zum einen die ländliche Struktur nicht gegeben und zum andern bereits ein Stadtteilmanager (gefördert) implementiert ist. Herrn Kaiser ist jedoch wichtig, das Walperloh nicht aus den Augen zu verlieren. Der Bürgermeister schildert, dass die Gemeindekümmerer eine andere Struktur abdecken („das Ohr an der Masse“). Mit dem Stadtteilmanager ist zu kommunizieren, dass er seine Arbeit künftig ebenfalls an diese Struktur anlehnt und die Sorgen und Nöte der Walperloh-Bewohner aufnimmt.
Unter der Maßgabe, dass die Ergänzung um den Stadtteil Näherstille geprüft wird, geben die Ausschussmitglieder folgende Beschlussempfehlung:
Der Stadtrat beschließt:
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