Bürgerinfo - Stadt Schmalkalden

Auszug - Bebauungsplan "Interkommunales Gewerbe- und Industriegebiet Schmalkalden/Schwallungen" hier: Aufstellungsbeschluss  

 
 
26. Sitzung des Haupt- und Finanzausschusses
TOP: Ö 6
Gremium: Haupt- und Finanzausschuss Beschlussart: Empfehlung
Datum: Di, 24.01.2023 Status: öffentlich/nichtöffentlich
Zeit: 17:03 - 19:11
Raum: Beratungsraum 4
Ort:
BV 161/22 Bebauungsplan "Interkommunales Gewerbe- und Industriegebiet Schmalkalden/Schwallungen"
hier: Aufstellungsbeschluss
   
 
Status:öffentlichVorlage-Art:Beschlussvorlage
Federführend:60/1 Bauververwaltung und Stadtentwicklung Bearbeiter/-in: Bischoff, Michel

 

Herr Kaminski erläutert, dass es sich bei diesem B-Plan um das Gebiet ab der Kläranlage Niederschmalkalden bis nach Schwallungen handelt, gegenüber dem Gewerbegebiet B 19. Bezüglich Gewerbegebiet B 19 ist nun die Nachfrage zu bedienen. Konkret wollen sich die ersten 3 Investoren Grundstücke von insgesamt 12 ha sichern, sodass in den nächsten Gremiengängen die entsprechenden Vorverträge über die Weiterveräerung eingebracht werden.

Über das Gewerbegebiet B 19 hinaus wird, unter anderem zur Weiterentwicklung eines größeren regionalen Unternehmens, weitere Gewerbefläche benötigt. Erschließungstechnisch ist die Entwicklung des für das interkommunale Gewerbegebiet vorgesehenen Bereichs möglich: in den Vorabstimmungen (Regionale Planungsgemeinschaft, Landkreis, TEN) hat sich herausgestellt, dass sich zwar Themen ergeben (z.B. Umweltschutz, Landwirtschaft, Umverlegung 110 kV-Leitung), diese aber lösbar sind. Zahlreiche Eigentumsfragen werden zu klären sein. Mit der Gemeinde Schwallungen ist das interkommunale Gewerbegebiet ebenfalls vor-abgestimmt. Die Gespräche sind zu vertiefen, eine vertragliche Vereinbarung abzuschließen.

Aus Zeitgründen soll nunmehr, als erster Schritt, die Aufstellung des B-Plans vorgenommen und, im heutigen nichtöffentlichen Teil, die Planungsleistung vergeben werden.

Eine mögliche Überbelastung der Stadtverwaltung aufgrund der anstehenden großen Baumaßnahmen (z.B. Baubeginn Erschließung Gewerbegebiet B 19 im März/April 2023), wie im Bauausschuss angesprochen, wäre personell zu lösen, sodass die hier gegebene Entwicklungsnotwendigkeit bedient werden kann. Die Entscheidung für den B-Plan sollte unabhängig von der Personalsituation der Stadtverwaltung getroffen werden, um in den nächsten 2 Jahren eine Stadtentwicklung für die nächsten 20 Jahre zu ermöglichen.

 

Herr Abicht fragt an, ob mit dem interessierten Unternehmen schon eine vertragliche Vereinbarung geschlossen ist. Dies bestätigt der Bürgermeister; die vertraglich vereinbarten Eckdaten können bei Bedarf in Allris® eingestellt werden. Herr Abicht bittet um Beratung des Vertragsthemas im heutigen nichtöffentlichen Sitzungsteil.

 

Auf Nachfrage von Herrn Liebaug erläutert Herr Kaminski, dass es sich beim interkommunalen Gewerbegebiet um eine allgemeine Projektentwicklung von insgesamt 6 Gewerbeflächen für unterschiedliche mögliche Interessenten handelt, sodass der Aufstellungsbeschluss unabhängig von möglichen Interessenten zu fassen ist.

 

Da Grundstücksflächen in Eigentum der GEWAS betroffen sind, meldet Herr Liebaug Befangenheit an und wird demzufolge nicht an den Abstimmungen zum interkommunalen Gewerbegebiet teilnehmen.

 

Herr Kaiser ist der Meinung, „es wird nicht langweilig in der Stadt“. Alle bisherigen Maßnahmen bezüglich Gewerbegebieten haben letztendlich ein Plus für die Stadt gebracht. Das erhofft er sich mit diesem Gewerbegebiet ebenso, sodass er der Beschlussvorlage zustimmen kann.

Herr Abicht ergänzt, dass er den Ausführungen von Herrn Kaiser zustimmen kann, gewisse Risiken dennoch bestehen. Er erhofft sich ebenfalls einen guten Ausgang des Vorhabens.

 

 


Unter dem Vorbehalt des Beratungsergebnisses im nichtöffentlichen Sitzungsteil empfehlen die Ausschussmitglieder dem Stadtrat nachstehenden Beschluss:

 

Der Stadtrat beschließt:

 

  1. r den im beiliegenden Lageplan dargestellten Bereich wird nach § 2 Abs. 1 BauGB ein Bebauungsplan aufgestellt. Der Bebauungsplan erhält die Bezeichnung „Interkommunales Gewerbe- und Industriegebiet Schmalkalden/Schwallungen“. Der vorliegende Lageplan ist Bestandteil des Beschlusses und stellt den vorläufigen Geltungsbereich dar.

 

  1. Die Verwaltung wird aufgefordert, die frühzeitige Beteiligung der Behörden und sonstiger Träger öffentlicher Belange gemäß § 4 Abs. 1 BauGB durchzuführen und die Behörden und sonstigen Träger öffentlicher Belange zur Äerung auch im Hinblick auf Umfang und Detaillierung der Umweltprüfung aufzufordern.

 

  1. Die frühzeitige Beteiligung der Öffentlichkeit nach § 3 Abs. 1 wird in Form einer Planauslage durchgeführt.

 

  1. r die Belange des Umweltschutzes nach § 1 Abs. 6 Nr. 7 BauGB wird eine Umweltprüfung durchgeführt.

 

  1. Der Aufstellungsbeschluss wird entsprechend § 2 Abs. 1 BauGB ortsüblich bekannt gemacht.

 

 


 

Ja

Nein

Enthaltungen

Befangenheit

abwesend

5

-

1

1

-