Bürgerinfo - Stadt Schmalkalden
Herr Kaminski erläutert, dass es sich bei diesem B-Plan um das Gebiet ab der Kläranlage Niederschmalkalden bis nach Schwallungen handelt, gegenüber dem Gewerbegebiet B 19. Bezüglich Gewerbegebiet B 19 ist nun die Nachfrage zu bedienen. Konkret wollen sich die ersten 3 Investoren Grundstücke von insgesamt 12 ha sichern, sodass in den nächsten Gremiengängen die entsprechenden Vorverträge über die Weiterveräußerung eingebracht werden. Über das Gewerbegebiet B 19 hinaus wird, unter anderem zur Weiterentwicklung eines größeren regionalen Unternehmens, weitere Gewerbefläche benötigt. Erschließungstechnisch ist die Entwicklung des für das interkommunale Gewerbegebiet vorgesehenen Bereichs möglich: in den Vorabstimmungen (Regionale Planungsgemeinschaft, Landkreis, TEN) hat sich herausgestellt, dass sich zwar Themen ergeben (z.B. Umweltschutz, Landwirtschaft, Umverlegung 110 kV-Leitung), diese aber lösbar sind. Zahlreiche Eigentumsfragen werden zu klären sein. Mit der Gemeinde Schwallungen ist das interkommunale Gewerbegebiet ebenfalls vor-abgestimmt. Die Gespräche sind zu vertiefen, eine vertragliche Vereinbarung abzuschließen. Aus Zeitgründen soll nunmehr, als erster Schritt, die Aufstellung des B-Plans vorgenommen und, im heutigen nichtöffentlichen Teil, die Planungsleistung vergeben werden. Eine mögliche Überbelastung der Stadtverwaltung aufgrund der anstehenden großen Baumaßnahmen (z.B. Baubeginn Erschließung Gewerbegebiet B 19 im März/April 2023), wie im Bauausschuss angesprochen, wäre personell zu lösen, sodass die hier gegebene Entwicklungsnotwendigkeit bedient werden kann. Die Entscheidung für den B-Plan sollte unabhängig von der Personalsituation der Stadtverwaltung getroffen werden, um in den nächsten 2 Jahren eine Stadtentwicklung für die nächsten 20 Jahre zu ermöglichen.
Herr Abicht fragt an, ob mit dem interessierten Unternehmen schon eine vertragliche Vereinbarung geschlossen ist. Dies bestätigt der Bürgermeister; die vertraglich vereinbarten Eckdaten können bei Bedarf in Allris® eingestellt werden. Herr Abicht bittet um Beratung des Vertragsthemas im heutigen nichtöffentlichen Sitzungsteil.
Auf Nachfrage von Herrn Liebaug erläutert Herr Kaminski, dass es sich beim interkommunalen Gewerbegebiet um eine allgemeine Projektentwicklung von insgesamt 6 Gewerbeflächen für unterschiedliche mögliche Interessenten handelt, sodass der Aufstellungsbeschluss unabhängig von möglichen Interessenten zu fassen ist.
Da Grundstücksflächen in Eigentum der GEWAS betroffen sind, meldet Herr Liebaug Befangenheit an und wird demzufolge nicht an den Abstimmungen zum interkommunalen Gewerbegebiet teilnehmen.
Herr Kaiser ist der Meinung, „es wird nicht langweilig in der Stadt“. Alle bisherigen Maßnahmen bezüglich Gewerbegebieten haben letztendlich ein Plus für die Stadt gebracht. Das erhofft er sich mit diesem Gewerbegebiet ebenso, sodass er der Beschlussvorlage zustimmen kann. Herr Abicht ergänzt, dass er den Ausführungen von Herrn Kaiser zustimmen kann, gewisse Risiken dennoch bestehen. Er erhofft sich ebenfalls einen guten Ausgang des Vorhabens.
Unter dem Vorbehalt des Beratungsergebnisses im nichtöffentlichen Sitzungsteil empfehlen die Ausschussmitglieder dem Stadtrat nachstehenden Beschluss:
Der Stadtrat beschließt:
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