Bürgerinfo - Stadt Schmalkalden
Wie Herr Kaminski informiert, soll im öffentlichen Sitzungsteil über die Satzungsänderungen ohne die Thematik „Beigeordneter“ abgestimmt werden – diese wird in nichtöffentlicher Sitzung vorberaten.
Frau Dierich erläutert, dass die wesentlichen Änderungen die Aufwandsentschädigungen Ortsteilbürgermeister, die Ermächtigung des Bürgermeisters auch zum Grundstückserwerb bis zu 15.000 € sowie die Anpassungen an die Mustersatzung beinhalten. Der Bürgermeister ergänzt, dass alle Grundstücksfragen in der Regel sowohl in den Ortsteilräten (sofern Grundstücke eines Ortsteils betroffen sind) als auch im Bauausschuss vorberaten werden („politische Bindungswirkung“). Lediglich in Einzelfällen (z.B. Versteigerungen) kann es aus zeitlichen/terminlichen Gründen Ausnahmen geben.
Auf Nachfrage von Herrn Kaiser teilt Herr Kaminski mit, dass die Ermächtigung für Grundstückserwerbe bis 15.000 € auf Vorschlag der Verwaltung aufgenommen wurde. Herr Werner ergänzt, dass für alle Grundstücksgeschäfte Beschlussvorlagen angefertigt und diese vorberaten werden, auch für Geschäfte unter 100 €, aufgrund möglicher Tragweiten nachbarschaftlicher oder städtebaulicher Art. Herr Abicht sieht die Ermächtigung des Bürgermeisters als Arbeitserleichterung, zumal die Beratung aller Sachverhalte im Bauausschuss eine gewisse „Kontrolle“ darstellt.
Herr Kaiser möchte zunächst die Satzungsänderung in seiner Fraktion beraten, um zur Stadtratssitzung eine Entscheidung treffen zu können.
Hinsichtlich der vorgenannten Anpassungen der Hauptsatzung (ohne Thematik „Beigeordneter“) geben die Ausschussmitglieder folgende Beschlussempfehlung an den Stadtrat:
Der Stadtrat beschließt die in der Anlage im Entwurf beigefügte Dritte Satzung zur Änderung der Hauptsatzung der Stadt Schmalkalden.
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