Bürgerinfo - Stadt Schmalkalden
Wie der Bürgermeister informiert, geht es bei dieser Beschlussvorlage um den Breitbandausbau im OT Mittelschmalkalden. Herr Hilpert führt aus, dass mit der Erschließung des Wohngebietes An der Pfarrwiese der Breitbandausbau nicht sichergestellt werden konnte. Die Thüringer Netkom beabsichtigt nun, diesen in Eigenausbau (außerhalb einer Förderung) vorzunehmen, und zwar nicht nur für das neue Wohngebiet, sondern für den gesamten OT Mittelschmalkalden.
Herr Liebaug hinterfragt die Ausschreibungspflicht für den Breitbandausbau. Diese besteht laut Herrn Hilpert nicht. Zum einen würde eine Ausschreibung zu weiterer Zeitverzögerung führen. Zum andern erfolgt der Breitbandausbau freiwillig und eigenfinanziert. Für Gebiete, die nicht eigenfinanziert ausgebaut werden, ist auszuschreiben (wegen Fördermitteln).
Außerdem hinterfragt Herr Liebaug das Gendern in der Beschlussvorlage. Herr Kaiser weist darauf hin, dass die gegenderte Schreibweise nicht korrekt ist. Der Bürgermeister teilt mit, dass es hierzu keine Festlegung gibt und das Gendern somit dem Ersteller der Beschlussvorlage freisteht. Herr Abicht möchte diese Diskussion umgehend beenden und würde ansonsten beantragen, dass die Stadtverwaltung nicht gendert.
Herr Kaiser fragt, bis wann der Breitbandausbau abgeschlossen ist. Die Zeitschiene wird nach Beschlussfassung der Kooperation (am 06.02.2023 im Stadtrat) mitgeteilt, so Herr Hilpert. Herr Kaiser hat Fragen zu der der Beschlussvorlage beigefügten Kooperationsvereinbarung. Diese wird er im nichtöffentlichen Sitzungsteil stellen.
Herr Abicht möchte – ergänzend zur Anfrage von Herrn Liebaug – wissen, ob ein Klageverfahren ausgeschlossen ist, wenn der Breitbandausbau ohne Ausschreibung erfolgt. Herr Hilpert informiert, dass andere Unternehmen nicht vom Breitbandausbau ausgeschlossen sind und weitere Kooperationen vereinbart werden können, sofern eigenfinanziert ausgebaut wird. Unternehmen mit gefördertem Ausbau wären dann jedoch außen vor (Eigen- vor Fremdfinanzierung). Die Kooperationsvereinbarung ist aufgrund der Eingriffe in städtische Infrastruktur notwendig.
Der Haupt- und Finanzausschuss gibt sodann – unter dem Vorbehalt des Beratungsergebnisses im nichtöffentlichen Teil – folgende Beschlussempfehlung an den Stadtrat:
Der Stadtrat beschließt:
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