Bürgerinfo - Stadt Schmalkalden

Auszug - Hauptsatzung der Stadt Schmalkalden Hier: Dritte Satzung zur Änderung der Hauptsatzung der Stadt Schmalkalden  

 
 
25. Sitzung des Haupt- und Finanzausschusses
TOP: Ö 2
Gremium: Haupt- und Finanzausschuss Beschlussart: Empfehlung
Datum: Di, 22.11.2022 Status: öffentlich/nichtöffentlich
Zeit: 17:00 - 18:40
Raum: Beratungsraum 4
Ort:
BV 147/22 Hauptsatzung der Stadt Schmalkalden
Hier: Dritte Satzung zur Änderung der Hauptsatzung der Stadt Schmalkalden
   
 
Status:öffentlichVorlage-Art:Beschlussvorlage
Federführend:10/1 Allgemeine Verwaltung Bearbeiter/-in: Glienke, Robert

 

Herr Dr. Svoboda bittet Frau Dierich, in den Sachverhalt einzuführen.

 

Frau Dierich erläutert, dass vor dem Hintergrund der erneut durchzuführenden Ortsteilbürgermeisterwahl in Wernshausen die Attraktivität des Ehrenamtes „Ortsteilbürgermeister“ grundsätzlich hinterfragt wurde. Bezüglich der Aufwandsentschädigung unterbreitet die Verwaltung nun einen Vorschlag, um eine gerechtere Entschädigung zu ermöglichen. Folgende Gegebenheiten finden dazu in der Kalkulation Berücksichtigung:

-          Einwohnerzahlen gemäß Thüringer Aufwandsentschädigungsverordnung (ThürAufEVO)

-          vorhandene Bauhof-Standorte (Springstille und Wernshausen)

-          Unter-Ortsteile“ (Breitenbach bei Mittelstille, Helmers und Niederschmalkalden bei Wernshausen)

-          Preisentwicklungsrate.

Bei den meisten Ortsteilen bringt die kalkulierte Aufwandsentschädigung eine kleine finanzielle Aufwertung mit sich. Beim OT Möckers entspricht die Aufwandsentschädigung schon jetzt dem hochgerechneten Betrag und würde konstant gehalten. Der OT Wernshausen erfährt mit der errechneten Summe tatsächlich den größten finanziellen Sprung.

 

Als weiterer Punkt, so Frau Dierich, wurde ein Hinweis aus dem SG Liegenschaften und Forsten in die Änderung der Hauptsatzung aufgenommen: Aktuell sind dem Bürgermeister der Grundstücksverkauf sowie -tausch bis 15.000 € zur selbständigen Erledigung übertragen. Künftig gilt dies ebenso für Grundstückserwerbe bis 15.000 €.

 

Darüber hinaus wurden, mit der Anpassung an die Mustersatzung des GStB, redaktionelle Änderungen aufgenommen.

 

Die Änderung der Hauptsatzung ist bereits mit der Rechtsaufsicht abgestimmt.

 

Herr Liebaug bezweifelt, dass mit einer Erhöhung der Aufwandsentschädigung zwischen 0 und 60 € mehr Interesse für das Ehrenamt des Ortsteilbürgermeisters geweckt werden kann, und fragt an, ob die Tendenz nicht eher in Richtung der Höchstsätze gehen sollte.

 

Herr Hammen weist darauf hin, dass 60 € pro Monat ein Mehr an 720 € hrlich bedeuten.

 

Frau Kühn kann zur besseren Würdigung des Ehrenamtes den Ansatz von Herrn Liebaug nachvollziehen. 

 

Herr Dr. Svoboda befindet die Staffelung nach dem Aufwand im Ortsteil für gut, da gerechter entschädigt wird.

 

Auf Nachfrage von Frauhn erläutert Frau Dierich, dass bei Anwendung der Höchstsätze lediglich die Einwohnerzahlen berücksichtigt würden.

 

Herr Hammen möchte wissen, wie die angesetzten 50 €r die Bauhof-Standorte zustande kommen. Frau Dierich schildert, dass dies ein Vorschlag der Verwaltung ist.

 

Frau Kühn merkt an, dass bei Verwendung der Höchstsätze die örtlichen Unterschiede kaum honoriert würden.

 

Auf Anfrage von Herrn Dr. Svoboda teilt Frau Dierich mit, dass die neuen Beträge der Aufwandsentschädigung mit Inkrafttreten der Änderung der Hauptsatzung auszuzahlen wären, also ab Anfang 2023.

 

Herr Hilpert als vormaliger Ortsbürgermeister Asbach weist darauf hin, dass die Aufwandsentschädigung nach Erreichen des Steuerfreibetrags noch zu versteuern ist.

 

Herr Liebaug stellt fest, dass beim OT Wernshausen der kalkulierte Betrag den Höchstbetrag bereits überschreitet, sodass die Aufwandsentschädigung auf den Höchstbetrag (gerundet) zu minimieren war.

 

Frau Dierich gibt den Hinweis, dass durch die Berücksichtigung der Preisentwicklungsrate bei den Aufwandsentschädigungen künftig die Hauptsatzung sowieso von Zeit zu Zeit angepasst werden muss.

 

Die Nachfrage von Herrn Liebaug hinsichtlich der Zahlung von Sitzungsgeld für die Teilnahme sachkundiger Bürger an Fraktionssitzungen der Stadträte nimmt Frau Dierich mit, zur Prüfung des Sachverhalts durch die Rechtsaufsicht.

 

Weiteren Redebedarf gibt es nicht, sodass Herr Dr. Svoboda die Beschlussvorlage zur Abstimmung stellt.

 

 


Die Ausschussmitglieder geben sodann einstimmig folgende Beschlussempfehlung an den Stadtrat:

 

Der Stadtrat beschließt die in der Anlage im Entwurf beigefügte Dritte Satzung zur Änderung der Hauptsatzung der Stadt Schmalkalden.

 

 


 

Ja

Nein

Enthaltungen

Befangenheit

abwesend

4

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