Bürgerinfo - Stadt Schmalkalden

Auszug - Ergänzungssatzung der Stadt Schmalkalden nach § 34 Abs. 4 Satz 1 Nr. 3 BauGB für den Bereich "Oberer Pfaffenrain" im OT Asbach hier: Billigungs- und Auslegungsbeschluss  

 
 
23. Sitzung des Haupt- und Finanzausschusses
TOP: Ö 4
Gremium: Haupt- und Finanzausschuss Beschlussart: Empfehlung
Datum: Di, 13.09.2022 Status: öffentlich/nichtöffentlich
Zeit: 17:05 - 18:47
Raum: Rathaussaal
Ort:
BV 093/22 Ergänzungssatzung der Stadt Schmalkalden nach § 34 Abs. 4 Satz 1 Nr. 3 BauGB für den Bereich "Oberer Pfaffenrain" im OT Asbach
hier: Billigungs- und Auslegungsbeschluss
   
 
Status:öffentlichVorlage-Art:Beschlussvorlage
Federführend:60/1 Bauververwaltung und Stadtentwicklung Bearbeiter/-in: Schmidt, Joachim

 

Herr Kaminski führt aus, dass die Stadt zur Schaffung weiterer Bauplätze am Oberen Pfaffenrain noch einen etwa 10 m breiten Grundstücksstreifen erwerben muss.

 

Herr Liebaug möchte wissen, ob die Interessenlage nach wie vor besteht und weitere Bauplätze angefragt sind. Dies bestätigt der Bürgermeister: aktuell liegen 3 Anfragen vor, 5 Häuser sind dort insgesamt möglich. Die Grundstücke werden einschließlich Bauverpflichtung verkauft.

 

 


Die Ausschussmitglieder geben dem Stadtrat einstimmig nachstehende Beschlussempfehlung:

 

Der Stadtrat beschließt:

 

  1. Der Entwurf der Ergänzungssatzung der Stadt Schmalkalden nach § 34 Abs. 4 Satz 1 Nr.3 BauGB für den Bereich Oberer Pfaffenrain im OT Asbach, bestehend aus der Planzeichnung und der Entwurf der Begründung werden in der Fassung vom 21.06.2022 gebilligt.

 

  1. Der Entwurf der Ergänzungssatzung der Stadt Schmalkalden nach § 34 Abs. 4 Satz 1 Nr. 3 BauGB für den Bereich Oberer Pfaffenrain im OT Asbach, bestehend aus der Planzeichnung und der Entwurf der Begründung sind nach § 3 Abs. 2 BauGB öffentlich auszulegen und die beteiligten Behörden von der Auslegung zu benachrichtigen.

 

  1. Während der öffentlichen Auslegung der Ergänzungssatzung erfolgt die Beteiligung der Behörden und sonstigen Träger öffentlicher Belange gemäß § 4 Abs. 2 BauGB.

 

  1. Für die Ergänzungssatzung ist gemäß § 13 Abs. 3 BauGB kein Umweltbericht erforderlich.

 

 


 

Ja

Nein

Enthaltungen

Befangenheit

abwesend

5

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