Bürgerinfo - Stadt Schmalkalden
Wie der Stadtbrandmeister erläutert, waren Anpassungen aufgrund der Eingemeindung von Springstille erforderlich. Außerdem wurden Gesetzesaktualisierungen (ThürBKG, ThürFWOrgVO) berücksichtigt sowie einzelne Passagen vor strafrechtlichem Hintergrund (nach StGB) ergänzt. Künftig ist es somit möglich, Personen, die nach StGB verurteilt sind (z.B. verurteilte Brandstifter), die Mitgliedschaft in der Freiwilligen Feuerwehr Schmalkalden zu versagen. Zudem erhält mit Inkrafttreten der Satzung der Stadtbrandmeister einen zusätzlichen Stellvertreter für Ausbildung und Atemschutz.
Die geänderte Feuerwehrsatzung ist mit der Rechtsaufsicht (Landratsamt) abgestimmt.
Herr Liebaug bittet darum, bei Satzungsänderungen künftig die Veränderungen zur aktuellen Version kenntlich zu machen. Darüber hinaus wünscht er sich – aufgrund des personellen Themas sowie der Haushaltsrelevanz – eine Vorberatung der Feuerwehrsatzung im Haupt- und Finanzausschuss. Der Bürgermeister erläutert, dass dies erst im Gremiengang Oktober/November möglich wäre, weil die Einladung mit Tagesordnung für die kommende HFA-Sitzung bereits versendet ist. Er empfiehlt deshalb, die Satzung heute zu beschließen – auch als starkes Signal gegenüber den ehrenamtlichen Kameraden, da beispielsweise mit dem zusätzlichen Stellvertreter des Stadtbrandmeisters die Verantwortung besser verteilt wird. Herr Pfunfke ergänzt, dass die Stadtbrandmeisterwahlen noch in diesem Jahr anstehen und ein zweiter Stellvertreter erst mit Inkrafttreten der Satzung gewählt werden kann. Dies ist für Herrn Liebaug nachvollziehbar, sodass er von einer Vorberatung im Haupt- und Finanzausschuss absehen kann.
Weitere Wortmeldungen gibt es nicht. Frau Schellenberg stellt die Beschlussvorlage sodann zur Abstimmung. Die Stadträte fassen einstimmig folgenden Beschluss:
Beschluss Nr. 063/22S
Der Stadtrat beschließt die in der Anlage stehende Satzung über die Freiwillige Feuerwehr der Stadt Schmalkalden.
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