Bürgerinfo - Stadt Schmalkalden

Auszug - Bebauungsplan Wohngebiet "An der Hauptstraße", Stadt Schmalkalden, Ortsteil Mittelschmalkalden hier: Abwägungs- und Satzungsbeschluss  

 
 
3. Sitzung des Stadtrates der Stadt Schmalkalden
TOP: Ö 6 Beschluss:066/19S
Gremium: Stadtrat Beschlussart: ungeändert beschlossen
Datum: Mo, 26.08.2019 Status: öffentlich/nichtöffentlich
Zeit: 19:05 - 21:05
Raum: Rathaussaal
Ort:
BV 078/19 Bebauungsplan Wohngebiet "An der Hauptstraße", Stadt Schmalkalden, Ortsteil Mittelschmalkalden
hier: Abwägungs- und Satzungsbeschluss
   
 
Status:öffentlichVorlage-Art:Beschlussvorlage
Federführend:60/1 Bauververwaltung und Stadtentwicklung Bearbeiter/-in: Schmidt, Joachim

 

Der Stadtrat hat am 06.11.2017 die Aufstellung des Bebauungsplanes „An der Hauptstraße“ im OT Mittelschmalkalden beschlossen. Der 1. Entwurf des Bebauungsplanes wurde in der Sitzung des Stadtrates am 19.02.2018 gebilligt und zur Auslegung bestimmt. Aufgrund der im Auslegungszeitraum eingegangenen Hinweise und Bedenken wurde der Bebauungsplanentwurf nochmals überarbeitet und erneut vom Stadtrat am 11.03.19 gebilligt.

Im Rahmen der Beteiligung der Behörden und Träger der öffentlichen Belange sind Stellungnahmen eingegangen, die den Stadträten vorliegen. Dem Stadtrat wird nunmehr das Abwägungsergebnis der Anregungen aus der Behördenbeteiligung und der öffentlichen Auslegung zur Bestätigung vorgelegt, um den Bebauungsplan als Satzung und die Begründung zu beschließen.

 

Der Bürgermeister erläutert für die Anwesenden, dass mit dem Bebauungsplan die rechtlichen Voraussetzungen für die Bebauung von ca. 18 Baugrundstücken geschaffen werden. Die Erschließungsstraße „Sportplatz“ ist bereits hergestellt. Die zweite Erschließungsstraße, die noch zu errichten ist, ist 2020 geplant.

U. a. ist der Randbereich (Parkplätze) zur Hauptstraße nicht Inhalt des Bebauungsplanes. Jedoch wurden im Rahmen der Straßenerneuerung der Hauptstraße seitens der Verwaltung konkrete Aussagen zu den Stellflächen getroffen.

Der Sachverhalt wurde im Bauausschuss sowie im Haupt- und Finanzausschuss vorberaten. Beide Ausschüsse haben einstimmig zugestimmt.

 

Herr Simon teilt mit, dass für die Mitglieder der Grünen die Versiegelung von Flächen ein Problem darstellt. Sie werden den Bebauungsplan zwar mittragen, aber sie werden sich bei der Abstimmung der Stimme enthalten.

 

Bezug nehmend auf die Äußerung von Herrn Simon führt Herr Liebaug aus, dass bei Versiegelungsmaßnahmen regelmäßig Retentionsflächen herzustellen sind.

Im konkreten Fall werden wahrscheinlich keine Ausgleichsmaßnahmen durchgeführt. Die Stadt wird aber bei größeren Maßnahmen, wie z. B. beim Gewerbegebiet An der B 19 darauf achten, dass Entsiegelungsmaßnahmen folgen werden.

In diesem Zusammenhang macht der Bürgermeister nochmals auf die Wichtigkeit der Schaffung von Bauplätzen in Schmalkalden und den Ortsteilen für die Ortsentwicklung aufmerksam.

 

Sodann wird folgender Beschluss gefasst:

 


Beschluss-Nr. 066/19S

 

Der Stadtrat Beschließt:

 

  1. Die Abwägung zu den im Rahmen der Beteiligung der Öffentlichkeit, der Behörden und sonstigen Träger öffentlicher Belange eingegangenen Stellungnahmen entsprechend des in der Anlage beigefügten Abwägungsprotokolls wird beschlossen. Das Abwägungsergebnis mit Begründung ist Bestandteil des Beschlusses.

 

  1. Der Bürgermeister wird beauftragt, die Bürger sowie die Behörden und sonstigen Träger öffentlicher Belange, die Hinweise und Anregungen gegeben haben, von diesem Ergebnis unter Angabe der Gründe in Kenntnis zu setzen.

 

  1. Gemäß § 10 Abs. 1 Baugesetzbuch (BauGB) beschließt der Stadtrat von Schmalkalden den Bebauungsplan Wohngebiet „An der Hauptstraße“, Stadt Schmalkalden, OT Mittelschmalkalden, in der Fassung     vom 02.07.2019 bestehend aus der Planzeichnung (M 1:500) als Satzung.

 

  1. Die Begründung zum Bebauungsplan Wohngebiet „An der Hauptstraße“ vom 02.07.2019 wird gebilligt.

 

  1. Der Bürgermeister wird beauftragt, den Bebauungsplan Wohngebiet „An der Hauptstraße“ gemäß § 21 Abs. 3 ThürKO bei der Rechtsaufsichtsbehörde zur Bestätigung vorzulegen.

 

 


 

Ja

Nein

Enthaltungen

Befangenheit

abwesend

16

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6

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