Bürgerinfo - Stadt Schmalkalden
Der Bürgermeister verlässt zu diesem TOP aufgrund Befangenheit den Rathaussaal. Herr Dr. Svoboda übernimmt stellvertretend die Sitzungsleitung.
Der Sachverhalt wurde im Bauausschuss vorberaten. Es geht um die Änderung des Aufstellungsbeschlusses vor dem Hintergrund, im verkürzten Verfahren nach § 13 b BauGB das Baurecht zu schaffen. Ursprünglich sollte die Straße Krumme Hohle zunächst zweizügig (auf beiden Straßenseiten) bebaut werden, was bezüglich Erschließung und dergleichen sinnvoll ist. Später wurde die Idee aufgegriffen, das Baugebiet zu erweitern, um dort „privilegiertes Bauen“ zu ermöglichen. Im Bauausschuss wurde die Beschlussvorlage mit 3 Ja- zu 3 Nein-Stimmen entschieden und damit abgelehnt.
Herr Kaiser fasst zusammen, dass der Beschluss zur Aufstellung eines B-Plans für das Wohngebiet „Krumme Hohle“ bereits gefasst wurde. Im aktuellen Beschluss geht es darum, das Verfahren zu verkürzen. Dafür muss die Grundflächenzahl reduziert und auf die Umweltverträglichkeitsprüfung verzichtet werden. Das kann Herr Kaiser nach wie vor nicht befürworten.
Herr Liebaug fragt nach, wie sich die Verkürzung des Verfahrens und der damit verbundene Verzicht auf Bebauungsfläche finanziell auswirken würde. Herr Hilpert informiert, dass das von den Kosten der Umweltverträglichkeitsprüfung abhängt. Er schätzt deren Kosten auf etwa 10.000 € – die auf die Grundstücke anteilig umgelegt würden, sodass die Grundstücksverkaufspreise höher wären. Die Reduzierung der bebaubaren Fläche würde dadurch erforderlich, dass das verkürzte Verfahren nur bei einer bebaubaren Fläche von maximal 10.000 m² zur Anwendung kommen kann. Daher würde die Grundflächenzahl auf 0,35 anstatt bisher 0,4 festgelegt – bei einem Grundstück von 1.000 m² wären somit 350 m² anstatt bisher 400 m² bebaubar. Die Grundstückspreise würden im vereinfachten Verfahren dadurch etwas niedriger ausfallen.
Herr Abicht verweist auf den Flächennutzungsplan der Stadt Schmalkalden, der seit geraumer Zeit bezüglich der Entwicklung einer Strategie beraten werden sollte. Abweichend davon wurde sich für die Erweiterung der Bebauung Am Gieselsberg / Krumme Hohle in den Außenbereich entschieden. Nach Meinung von Herrn Abicht sind daher die Träger öffentlicher Belange zu beteiligen – unabhängig von möglichen Kosteneinsparungen bei den Grundstücken. Die Reduzierung der bebaubaren Fläche kann er ebenfalls nicht befürworten.
Frau Dr. Blaschke legt dar, dass Nutzen und Risiko abgewogen werden müssen. Grundsätzlich sind die Grundstücke im B-Plan-Gebiet „Krumme Hohle“ groß und attraktiv. Sie sieht die Inanspruchnahme des verkürzten Verfahrens daher eher bei anderen B-Plan-Gebieten. Laut Herrn Dr. Svoboda liegen Anfragen für „privilegiertes Bauen“ vor, sodass bedacht werden muss, ob in Folge einer möglichen zeitlichen Verzögerung, um im Vorfeld sämtliche Risiken auszuschließen, die Interessenten an anderer Stelle bauen. Herr Liebaug möchte daraufhin wissen, was der Grund für den Vorschlag war, das Verfahren zu verkürzen. Herr Hilpert erläutert, dass 2019 die gesetzliche Grundlage (§ 13 b BauGB) auslief, diese aber in 2022 wieder eingeführt wurde, um Interessierten schneller (und preisgünstiger) Gebiete zur Bebauung zur Verfügung stellen zu können. Herr Dr. Svoboda sieht bei der „Krummen Hohle“ nicht das Finanzielle, sondern das Zeitliche als Problemfaktor. Auf Nachfrage von Herrn Danz teilt Herr Hilpert mit, dass von mindestens einem halben Jahr auszugehen ist.
Herr Abicht besteht auf der Einbeziehung der Träger öffentlicher Belange.
Herr Liebaug fragt nach der Größenerwartung der Bauinteressenten an die bebaubare Fläche. Laut Herrn Hilpert sind Grundstücksgrößen zwischen 700 und 1.200 m² vorgesehen.
Herr Danz möchte Interessenten, die sich für diesen Standort entscheiden, die Bebauung auch ermöglichen. Dem entgegnet Herr Abicht, dass sich bereits dafür entschieden wurde und jetzt lediglich über das verkürzte Verfahren zu befinden ist.
Weiteren Redebedarf gibt es nicht. Herr Dr. Svoboda stellt daraufhin die Beschlussvorlage zur Abstimmung. Aufgrund Stimmengleichheit (3 Ja, 3 Nein) ist diese abgelehnt. Vor dem Hintergrund, dass die Beschlussvorlage sowohl vom Bauausschuss als auch vom Haupt- und Finanzausschuss abgelehnt wurde, empfiehlt Herr Kaiser, diese nicht an den Stadtrat zu geben. Da bezüglich eines B-Plans jedoch der Stadtrat entscheidet, muss die Beschlussvorlage auch im Stadtrat eingebracht werden.
Nachstehender Beschluss wird vom Haupt- und Finanzausschuss abgelehnt:
Der Stadtrat beschließt:
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