Bürgerinfo - Stadt Schmalkalden
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Der Bürgermeister erläutert, dass eine Fläche im Bereich der Mühlenwiese, OT Mittelschmalkalden, für den Neubau von 2 Häusern vorgesehen ist. Aufgrund der Problematik, dass ein Teil der Fläche Überschwemmungsgebiet ist, hatte die Obere Wasserbehörde keine Zustimmung erteilt. Daraufhin wurde seitens des Bauamtes die Fläche so angepasst, dass die Häuser außerhalb des Überschwemmungsgebietes liegen werden. Mit dem Ortsteilrat ist die Anpassung der Fläche abgestimmt.
Herr Gellert merkt an, dass im Amtsblatt 02/2022 der Stadt Schmalkalden die Bekanntmachungen der Anhörung innerhalb des Rechtsverordnungsverfahrens zur Festsetzung des Überschwemmungsgebietes der Stille sowie der Schmalkalde veröffentlicht wurden. Zum einen hätte sich Herr Gellert die Informationen vorab gewünscht. Dazu führt Herr Hilpert aus, dass die Stadt Schmalkalden in diesen Fällen lediglich veröffentlichende Behörde für das Land Thüringen war, weshalb weder dem Bürgermeister noch den Ortsteilbürgermeistern vorab der Veröffentlichung Unterlagen zur Verfügung standen. Die Unterlagen können zwischen dem 02.03. und dem 01.04.22 bei der Stadtverwaltung Schmalkalden zu den Sprechzeiten, nach Terminvereinbarung, eingesehen werden. Zum anderen möchte Herr Gellert wissen, ob sich das Überschwemmungsgebiet der Schmalkalde auf die zur Bebauung vorgesehene Fläche im Bereich der Mühlenwiese des OT Mittelschmalkalden auswirkt. Diesbezüglich teilt Herr Hilpert mit, dass die zu bebauende Fläche außerhalb des Überschwemmungsgebietes liegt, was auf dem in der Anlage zur Beschlussvorlage beigefügten aktuellen Plan-Entwurf ersichtlich ist.
Herr Simon merkt hinsichtlich des Hinweises unter § 4 des Plan-Entwurfs an, dass die Formulierungen „soll“ bzw. „sollten“ durch „wird“ bzw. „werden“ zu ersetzen sind, um als klare Auflage zu formulieren, dass die Flächenversiegelung auf ein Minimum zu reduzieren ist. Herr Kaminski vermutet, dass der Wortlaut vom Träger öffentlicher Belange übernommen wurde, was Herr Hilpert bestätigt. Da das Wasser auf dem Grundstück sowieso zur Versickerung abzuleiten und nicht der Kanalisation zuzuführen ist, so Herr Hilpert, sei die derzeitige Formulierung ausreichend. Die Formulierungsänderung wäre für die künftigen Bauherren eine zu einschneidende Festlegung. Der Bürgermeister gibt ergänzend zu bedenken, dass die „echten“ Auflagen klar formuliert sind und die gewünschte Reduzierung der Flächenversiegelung auf ein Minimum unter „Hinweise“ steht. Darüber hinaus bittet Herr Kaminski darum, solche Änderungswünsche künftig frühzeitig zu äußern – bis maximal 1 Stunde vor Sitzungsbeginn – um mögliche Auswirkungen, die sich in Folge dessen ergeben, überdenken zu können. Die stellvertretende Vorsitzende lässt nun zunächst über den Antrag von Herrn Simon bezüglich der Formulierungsänderungen abstimmen, um die Reduzierung der Flächenversiegelung auf ein Minimum als klare Auflage festzulegen. Die Stadträte entscheiden darüber wie folgt:
Damit ist der Änderungsantrag abgelehnt.
Frau Schellenberg stellt daraufhin die Beschlussvorlage zur Abstimmung, der wie folgt mehrheitlich zugestimmt wird:
Beschluss Nr. 017/22S:
Der Stadtrat beschließt:
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