Bürgerinfo - Stadt Schmalkalden
Der Bürgermeister verlässt aufgrund Befangenheit den Sitzungssaal (20:14 Uhr).
Der Bauamtsleiter, Herr Hilpert, erläutert, dass der Bebauungsplan im vereinfachten Verfahren gemäß § 13b BauGB aufgestellt werden kann. § 13b BauGB trat zum 31.12.2019 außer Kraft und ist nun – zeitlich befristet bis zum 31.12.2022 – wieder anwendbar.
Herr Abicht äußert Bedenken, dieser Beschlussvorlage heute zuzustimmen. Zum einen fand die angedachte Beratung des generellen Flächennutzungsplans von Schmalkalden noch nicht statt. Zum anderen wird in diesem Außengebiet mit dem B-Plan die Umwelt beeinflusst, so dass die Träger öffentlicher Belange in das B-Plan-Verfahren einbezogen werden sollten. Zum dritten fehlt die Vorberatung im Bauausschuss. Viertens ist zum jetzigen Zeitpunkt keine Dringlichkeit gegeben, da bis zum 31.12.2022 das vereinfachte Verfahren möglich ist. Herr Hilpert erläutert, dass sich die Möglichkeit des vereinfachten Verfahrens erst nach der letzten Sitzung des Bauausschusses ergab. Der Aufstellung eines B-Plans für das Wohngebiet „Krumme Hohle“ hatte der Stadtrat bereits zugestimmt. Intension der Anwendung des vereinfachten Verfahrens war, den B-Plan schneller aufstellen zu können. Die Bebauungsfläche würde sich jedoch verringern, da im vereinfachten Verfahren B-Pläne mit einer Grundfläche unter 10.000 m² festgesetzt werden können. Herr Abicht stellt den Antrag zur Geschäftsordnung, die Beschlussvorlage an den Bauausschuss zurückzuverweisen. Herr Kaiser hat weitere Nachfragen. Diese möchte er gerne vor Abstimmung über den Antrag von Herrn Abicht stellen, da sich die Beantwortung auf seine Entscheidungsfindung für die Abstimmung über den Antrag von Herrn Abicht auswirkt. Da es sich um einen Antrag zur Geschäftsordnung handelt, der vor der Wortmeldung von Herrn Kaiser gestellt wurde, lässt Frau Schellenberg zunächst über den Antrag von Herrn Abicht abstimmen, die Beschlussvorlage an den Bauausschuss zurückzuverweisen:
Damit ist der Antrag angenommen und die Beschlussvorlage an den Bauausschuss zurückverwiesen.
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