Bürgerinfo - Stadt Schmalkalden

Auszug - Kostensatzung zur Satzung über die Benutzung der Notunterkünfte der Stadt Schmalkalden  

 
 
18. Sitzung des Haupt- und Finanzausschusses
TOP: Ö 5
Gremium: Haupt- und Finanzausschuss Beschlussart: Empfehlung
Datum: Di, 18.01.2022 Status: öffentlich/nichtöffentlich
Zeit: 17:02 - 19:00
Raum: Bürgerhaus "Werra-Aue"
Ort:
BV 177/21 Kostensatzung zur Satzung über die Benutzung der Notunterkünfte der Stadt Schmalkalden
   
 
Status:öffentlichVorlage-Art:Beschlussvorlage
Federführend:32 Ordnungsamt Bearbeiter/-in: Kirchner, Stefanie

 

Die Abstimmung mit dem Landratsamt als Kostenträger sowie als Rechtsaufsicht konnte zwischenzeitlich abgeschlossen werden.

Frau Kirchner erläutert, dass die Kalkulation die beiden Objekte Allendestraße 24d und 28 umfasst (Männer- sowie Frauennotunterkunft). Die tatsächlichen Kosten wurden dargestellt und belaufen sich auf 52 € bzw. 57 € täglich. Die meisten Nutzer der Notunterkünfte sind gleichzeitig Leistungsempfänger nach SGB XII, sodass die Kosten angepasst wurden und nun nah an den vom Landratsamt übernommenen Unterkunftskosten liegen. Würden die Kosten darüber liegen, müsste jeder Nutzer diese selbst zahlen – was die Stadtverwaltung, bei geringen Erfolgsaussichten, gesondert von den Nutzern einfordern müsste.

Es handelt sich jeweils um Gemeinschaftsunterkünfte, die 7 Frauen bzw. 6 Männer aufnehmen können. Bei Vollauslastung würde die Kostenerstattung über den täglichen Kosten liegen. Aktuell beherbergt die Notunterkunft 2 Personen, sodass die Kosten nicht gedeckt sind. Im Jahresdurchschnitt sind 4 bis 5 Personen untergebracht, womit die Kostendeckung in etwa erreicht wird.

 

Die Mitglieder des Sozialausschusses erhalten die Beschlussvorlage zur Information, da aktuell kein Sitzungstermin anberaumt und somit keine Vorberatung möglich ist.

 

Frau Kirchner legt dar, dass selbstzahlende Nutzer der Notunterkunft einen Leistungsbescheid über die Kosten bekommen und diese dann bei der Stadtkasse einzahlen.

Beispielsweise wird die Notunterkunft genutzt von Personen, die ihre Wohnung verloren haben (z.B. durch Zwangsräumung), nicht bei Verwandten unterkommen können, aber in einem Beschäftigungsverhältnis stehen und die Kosten somit selbst zahlen können. Selbstzahler sind jedoch die Ausnahme, Regelfall ist die Kostenübernahme durch das Landratsamt.

 

 


Der Haupt- und Finanzausschuss gibt nachstehende Beschlussempfehlung an den Stadtrat:

 

Der Stadtrat der Stadt Schmalkalden beschließt die in der Anlage beigefügte Kostensatzung zur Satzung über die Benutzung von Notunterkünften der Stadt Schmalkalden (Notunterkunfts-Kostensatzung).

 

 


 

Ja

Nein

Enthaltungen

Befangenheit

abwesend

3

-

2

-

-