Bürgerinfo - Stadt Schmalkalden

Auszug - Kostensatzung zur Satzung über die Benutzung der Notunterkünfte der Stadt Schmalkalden  

 
 
17. Sitzung des Haupt- und Finanzausschusses
TOP: Ö 4
Gremium: Haupt- und Finanzausschuss Beschlussart: Empfehlung
Datum: Di, 30.11.2021 Status: öffentlich/nichtöffentlich
Zeit: 17:04 - 18:58
Raum: Rathaussaal
Ort:
BV 177/21 Kostensatzung zur Satzung über die Benutzung der Notunterkünfte der Stadt Schmalkalden
   
 
Status:öffentlichVorlage-Art:Beschlussvorlage
Federführend:32 Ordnungsamt Bearbeiter/-in: Kirchner, Stefanie

 

Über diesen TOP wird heute nur informiert.

 

Derzeit werden 6 € als Tagessatz mit dem Landratsamt abgerechnet. Dieser Betrag soll an den Tagessatz der Stadt Meiningen angepasst werden, der 12 € beträgt. In Schmalkalden fallen außer den Kosten für die Unterbringung noch die Kosten für die Sozialarbeiterin an, so dass höhere Gebühren gerechtfertigt sind.

Eine Beschlussempfehlung kann heute nicht erfolgen, da die Kostenkalkulation seitens der Rechtsaufsicht noch nicht abschließend geprüft wurde.

Ziel ist die Beschlussfassung im Stadtrat am 13.12.2021 und das Inkrafttreten der Satzung zum 01.01.2022.

 

Die Kostenerhöhung wirkt sich gegenüber den untergebrachten Personen nicht aus, sondern lediglich bei der Abrechnung mit dem Landratsamt. Im städtischen sowie im Kreishaushalt sind die höheren Tagessätze ebenfalls zu berücksichtigen.

 

Herr Kaiser kann die Beschlussfassung am 13.12. nicht befürworten, da die Kostensatzung zwar erarbeitet wurde, von den Stadträten aber noch nicht eingesehen werden kann. Sofern die für den 13.12. vorgesehene Beschlussfassung zeitlich nicht möglich ist, bittet er um Einhaltung des regulären Gremiengangs, einschließlich Vorberatung im Sozialausschuss.

Herr Danz merkt dazu an, dass ein zeitlicher Verzug keine negativen Folgen für die untergebrachten Personen hat, sondern nur einen finanziellen Nachteil für uns bringt, da wir die höheren Tagessätze noch nicht abrechnen können. Herr Kaminski ergänzt, dass der Satzungstext nicht grundsätzlich geändert, sondern nur die höheren Tagessätze eingearbeitet wurden.

Herr Abicht plädiert aus den genannten finanziellen Gründen dafür, den Beschluss so schnell wie möglich zu fassen.