Bürgerinfo - Stadt Schmalkalden

Auszug - Richtlinie zur Förderung des Vereinslebens in der Stadt Schmalkalden und ihren Ortsteilen  

 
 
17. Sitzung des Haupt- und Finanzausschusses
TOP: Ö 3
Gremium: Haupt- und Finanzausschuss Beschlussart: Empfehlung
Datum: Di, 30.11.2021 Status: öffentlich/nichtöffentlich
Zeit: 17:04 - 18:58
Raum: Rathaussaal
Ort:
BV 174/21 Richtlinie zur Förderung des Vereinslebens in der Stadt Schmalkalden und ihren Ortsteilen
   
 
Status:öffentlichVorlage-Art:Beschlussvorlage
Federführend:10/3 Fremdenverkehr, Kultur und Sport Bearbeiter/-in: Herrmann-Girnth, Kerstin

 

Die Richtlinie wurde bereits am 15.04.2021 in gemeinsamer Sitzung des Sozialausschusses mit dem Ausschuss für Kultur, Jugend und Sport vorberaten und die Umsetzung empfohlen.

 

Mit der Eingemeindung von Wernshausen wurde die dortige Richtlinie übernommen und für die Stadt Schmalkalden angepasst. Dadurch sollten Unwuchten der früheren Schmalkalder Richtlinie ausgeglichen werden. Insbesondere im Sportbereich werden nun die Mitgliederzahlen sowie Tätigkeiten im Bereich der Kinder- und Jugendarbeit besonders berücksichtigt. Bei den sozialen Vereinen spielt eine Rolle, wie das ehrenamtliche Engagement nach außen wahrnehmbar ist; im Sozialausschuss wird dies sowie die unterschiedlichen Interessenlagen der verschiedenen sozialen Vereine ausführlich besprochen. 

 

Das bisherige Verfahren wurde vom Thüringer Rechnungshof bemängelt, da die Vereinsförderung auf Antrag ausgeschüttet wurde, ohne bei den Sportvereinen die Verwendung nachzuweisen. Darüber hinaus erreichen einige Vereine im Kulturbereich die angemessene Eigenbeteiligung der Vereinsmitglieder nicht (orientiert an der jährlichen Mindestbeitragshöhe von 36 € bei Sportvereinen) und würden theoretisch aus der Vereinsförderung rausfallen. Hier ist künftig zu prüfen und darüber zu entscheiden, ob diese Vereine, eventuell mit Abschlag, gefördert werden. Gründe können beispielsweise in der Altersstruktur eines Vereins liegen, oder in einem Vereinszweck mit besonderem städtischen Interesse. Herr Kaiser merkt an, dass auch coronabedingt manche Vereine aktuell die Mindestbeiträge nicht erreichen, so dass die politische Entscheidung zugunsten einer Vereinsförderung in Betracht zu ziehen ist.

Herr Kaminski ergänzt, dass einige kulturelle Vereine kaum Möglichkeiten haben, Einnahmen zu generieren.

Vom Mindestbeitrag ausgenommen sind Vereine, die dem Schutz und dem Gemeinwohl dienen, z.B. Feuerwehrvereine.

Die Entscheidung über die Vereinsförderung wird mit Beschlussfassung der Richtlinie verschoben auf die jährliche Vergabeentscheidung. Die Gefahr dabei besteht, dass Vereine unter Umständen zeitweise nicht berücksichtigt werden.

Trotz Pandemie wurden in 2020 sowie 2021 die Vereinsförderungen ausgezahlt, unabhängig vom Erreichen des Vereinszwecks.

 

Die Herren Danz und Liebaug bitten um Erläuterung, warum die Ortsteilräte als „Empfehlungsgeber für Vereine der Ortsteile“ entfallen sollen. Herr Kaminski erklärt, dass bei den Vereinen im Sportbereich die Grundlage der Vereinsförderung eine Berechnung ist, und schlägt daher vor, den Ortsteilrat lediglich zu informieren, da es – aufgrund der rein mathematischen Berechnung – keinen Entscheidungsspielraum gibt. Eine Information ist aber wichtig, weil die Ortsteilräte aus den Verfügungsmitteln des Ortsteils ebenfalls Vereine unterstützen und die Aufteilung dann gerechter steuern können.

 

Die Entscheidung, so Herr Liebaug, trifft der Haupt- und Finanzausschuss auf Empfehlung des Sozial- sowie des Kulturausschusses. Die Ortsteilräte sollten seiner Meinung nach ebenfalls die Möglichkeit haben, Empfehlungen abzugeben; gegebenenfalls wird anders darüber befunden. So kann vereinzelter Förderbedarf über den Zuschuss des Ortsteilrates hinaus dem Entscheidungsgremium vorgeschlagen werden.

Dem widerspricht der Bürgermeister. Dadurch würden Erwartungshaltungen in den Ortsteilen geweckt, die nicht erfüllbar sind, da die Ortsteilräte eigentlich kein Mitspracherecht bei diesem gedeckelten städtischen Gesamtbudget von 40.000 € haben, weil sie nicht das Entscheidungsgremium sind. Lediglich für den eigenen Ortsteil kann der Ortsteilrat im Rahmen seiner Verfügungsmittel Vereine besonders fördern und würdigen. Dass dafür eine Information vorab oder nach der Entscheidung wichtig ist, ist unstrittig. Die Praxis der jährlichen Vergabe an sich funktioniert gut, und es gab bisher keinerlei negative Rückmeldungen von Vereinen.

Herr Danz ergänzt, dass bei besonderem Förderbedarf seitens der Stadt zu befinden wäre, wie dem Rechnung getragen werden könnte.

 

Herr Liebaug stellt klar, dass die Ortsteilräte bisher theoretisch die Möglichkeit für Empfehlungen hatten, die nun gestrichen werden soll. Er fragt, wie das in der Praxis gehandhabt wurde. Dazu teilt der Bürgermeister mit, dass sich die Ortsteilräte bisher nicht an der Entscheidungsfindung beteiligt und keine Empfehlungen eingereicht haben. Er vermutet, dass die Richtlinie deshalb an die praktizierte Verfahrensweise, die sich bewährt hat, angepasst wurde.

Im Nachgang der Entscheidung wurden die Ortsteile jedoch nicht explizit informiert. Diese Information muss künftig an die Ortsteilbürgermeister erfolgen, zur weiteren Information der Ortsteilräte.

 

Herr Abicht fragt an, ob die Rückverweisung der Beschlussvorlage sinnvoll wäre.

Da die Richtlinie zeitnah in Kraft treten soll, empfiehlt Herr Kaminski dies nicht.

 

Weitere Anmerkungen gibt es nicht.

Herr Liebaug teilt mit, dass er sich bei der Abstimmung heute enthält, um das Thema innerhalb seiner Fraktion nochmals zu beraten.

 

 


Der Haupt- und Finanzausschuss stimmt folgender Beschlussempfehlung an den Stadtrat zu:

 

Der Stadtrat beschließt die in der Anlage im Entwurf beigefügte Neufassung der Richtlinie zur Förderung des Vereinslebens in der Stadt Schmalkalden und ihren Ortsteilen.

 

 


 

Ja

Nein

Enthaltungen

Befangenheit

abwesend

5

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1

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