Bürgerinfo - Stadt Schmalkalden
Die Änderung der Hauptsatzung ist unter anderem erforderlich, um ab Januar 2022 kommunale Sitzungen online durchführen zu können, da die derzeitige gesetzliche Regelung des Landes Thüringen zum 31.12.2021 ausläuft. Online-Sitzungen werden möglich, wenn der Bürgermeister eine Notlage feststellt. Intern, so hat es sich der Bürgermeister vorgenommen, möchte er eine Notlage nicht alleine, sondern in Abstimmung mit den Fraktionsvorsitzenden feststellen.
Im Zusammenhang mit der Überarbeitung der Hauptsatzung erreichte Herrn Kaminski die Anfrage, die Nichtöffentlichkeit der vorberatenden Ausschüsse zu überdenken. Wie ihm von Herrn Glienke mitgeteilt wurde, haben gemäß § 43 ThürKO vorberatende Ausschüsse nichtöffentlich stattzufinden. Dies gibt auch die Hauptsatzung so wieder. Sofern eine öffentliche Wahrnehmung von Themen als sinnvoll erachtet wird, z.B. bei bestimmten Baumaßnahmen, kann die Presse zugelassen werden.
Herr Liebaug fragt an, ob inzwischen Hinweise der Rechtsaufsicht zum Thema „rechtssichere Abstimmungen/Beschlüsse bei Sitzungen per Videokonferenz“ vorliegen. Herr Kaminski erläutert, dass dies nicht der Fall ist. Bei einer Online-Sitzung müssen die Abstimmungsergebnisse gegebenenfalls einzeln abgefragt und entsprechend protokolliert werden, um rechtssichere Beschlüsse zu fassen. Beim Haupt- und Finanzausschuss ist das noch überschaubar; beim Stadtrat mit 25 Mitgliedern wirkt sich das auf den Sitzungsablauf entsprechend aus. Herr Werner ergänzt, dass die Formulierungen der Hauptsatzung im Vorfeld mit dem Gemeinde- und Städtebund sowie mit der Rechtsaufsicht abgestimmt wurden und sich daher deren empfohlene Formulierungen in der Beschlussvorlage wiederfinden. Dass die Beschlussfassung per Videokonferenz oder im Umlaufverfahren nur in Notlagen geeignet ist, ähnlich der Eilentscheidung des Bürgermeisters, und kein regulärer Sitzungsablauf werden kann, ist der Rechtsaufsicht ebenso bekannt, so dass gewisse Abstriche bei Formalien in Kauf genommen werden. Herr Liebaug fasst zusammen, dass mit der Hauptsatzungsänderung der rechtliche Rahmen geschaffen wird. Zur praktischen Umsetzung hat der Gesetzgeber noch keine Empfehlungen herausgegeben.
Herr Kaiser bedauert, dass die gesetzliche Anpassung „auf die Schnelle“ erfolgt, da das Thema schon länger bekannt ist. Er fragt, ob im aktuellen Gremiengang ein Beschluss zu fassen ist oder dies auch noch im Januar erfolgen kann. Der Bürgermeister erläutert, dass ohne jetzige Beschlussfassung im Falle eines erneuten Lockdowns weder eine Präsenz- noch eine Onlinesitzung stattfinden kann, da für die Onlinesitzung dann die Rechtsgrundlage fehlt. Herr Kaiser weist außerdem darauf hin, dass bei Sitzungen per Videokonferenz die Öffentlichkeit ebenfalls Zugang haben muss.
Herr Abicht kritisiert die Formulierung, nach der die Öffentlichkeit ebenso wie die Ausschussmitglieder die Möglichkeit haben muss, sich in Bild und Ton zuzuschalten. Er empfiehlt, den Wortlaut in „Bild bzw. Ton“ zu ändern. Herr Werner erklärt, dass diese Formulierung deckungsgleich mit § 40 Abs. 1 Satz 3 ThürKO ist und daher nicht geändert werden kann.
Sodann geben die Mitglieder des Haupt- und Finanzausschusses einstimmig folgende Beschlussempfehlung an den Stadtrat:
Der Stadtrat beschließt die in der Anlage im Entwurf beigefügte Zweite Satzung zur Änderung der Hauptsatzung der Stadt Schmalkalden.
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