Bürgerinfo - Stadt Schmalkalden

Auszug - Übertragung der freiwilligen Aufgabe der Daseinsvorsorge der Breitbandversorgung/ Breitbandausbau mittels Glasfaser bzw. zukünftiger Technologien der Stadt Schmalkalden auf den Kommunalen Energiezweckverband Thüringen (KET)  

 
 
19. Sitzung des Stadtrates der Stadt Schmalkalden
TOP: Ö 11 Beschluss:074/21S
Gremium: Stadtrat Beschlussart: ungeändert beschlossen
Datum: Mo, 04.10.2021 Status: öffentlich/nichtöffentlich
Zeit: 19:05 - 21:59
Raum: Bürgerhaus "Werra-Aue"
Ort:
BV 103/21 Übertragung der freiwilligen Aufgabe der Daseinsvorsorge der Breitbandversorgung/ Breitbandausbau mittels Glasfaser bzw. zukünftiger Technologien der Stadt Schmalkalden auf den Kommunalen Energiezweckverband Thüringen (KET)
   
 
Status:öffentlichVorlage-Art:Beschlussvorlage
Federführend:60 Bauamt Bearbeiter/-in: Hilpert, Lothar

 

Herr Liebaug begrüßt die Übertragung des Breitbandausbaus („graue-Flecken-Programm“) an den KET und hätte sich das schon zu einem früheren Zeitpunkt gewünscht, da man sich dadurch einiges an Arbeit, Zeit und Geld mit dem „weiße-Flecken-Programm“ hätte sparen können.

 

Herr Simon hat kurzzeitig den Sitzungssaal verlassen, sodass 20 stimmberechtigte Stadträte anwesend sind.

 

Sodann wird einstimmig beschlossen:

 

 


Beschluss Nr. 074/21S

 

Der Stadtrat beschließt:

 

Zum Zweck der Umsetzung der Richtlinie des BMi für Verkehr und digitale Infrastruktur zur „Förderung zur Unterstützung des Gigabitausbaus der Telekommunikationsnetze in der Bundesrepublik Deutschland“ vom 26.04.2021 sowie der Richtlinie des Freistaates Thüringen zur „Förderung des Ausbaus von Breitbandinfrastrukturen“ in der aktuell gültigen Fassung, die freiwillige Aufgabe der Daseinsvorsorge der Breitbandversorgung/ des Breitbandausbaus mittels Glasfaser bzw. zukünftiger neuer Technologien auf den Kommunalen Energiezweckverband Thüringen (KET) zu übertragen, da diese Aufgabe das Leistungsvermögen der Stadt Schmalkalden übersteigt.

 

Der Stadtrat der ermächtigt den Bürgermeister insofern, alle erforderlichen Maßnahme, die im Zusammenhang mit der Übertragung der freiwilligen Aufgabe der daseinsvorsorge der Breitbandversorgung / des Breitbandausbaus mittels Glasfaser bzw. zukünftiger Technologien stehen, deren Gegenstand der Auf- und Ausbau von gigabitfähigen Breitbandnetzen nach dem „grauen Flecken“-Förderprogramm des Bundes und des Landes sowie ggf. nachfolgender Programm im Stadtgebiet ist, auf den KET umzusetzen sowie zur Ausführung aller damit in Zusammenhang stehender Aufgaben. Insbesondere wird der Bürgermeister ermächtigt, gegenüber dem KET den schriftlichen Auftrag auf Aufgabenübernahme in diesem Zusammenhang zu stellen.

 

Die Übertragung der Aufgabe erfolgt mit allen dazugehörigen Rechten und Pflichten. Dazu gehören insbesondere: Durchführung des Markterkundungsverfahren, Ermittlung der förderfähigen Adressen und Haushalte; Durchführung der Grobprojektplanung; Beantragung sowohl der vorläufigen als auch endgültigen Fördermittelbescheide; Ermittlung der vorhandenen und nutzbaren Infrastruktur (Infrastrukturatlas); Durchführung des Auswahlverfahrens zur Suche eines Netzbetreibers im Betreibermodell unter Einhaltung der gesetzlichen Vorgaben; Durchführung der Feinprojektplanung für die Vorbereitung des Ausschreibungsverfahrens; Durchführung aller notwendigen verwaltungstechnischen Schritte einschl. der notwendigen Vollzugslegitimation zur Beantragung der Zuwendung nach geltenden Richtlinien; Durchführung und Ausschreibung des passiven Netzausbaus, Begleitung des Netzausbaus und der Betrieb des Netzes (insbesondere während der Zweckbindungsfrist für Fördermittel) einschl. aller notwendigen Schritte zur Abwicklung des Förderverfahrens (u.a. Verwendungsnachweisführung); aller mit dem Netzeigentum verbundener Aufgaben (z.B. Dokumentation, Erfassung im GIS, Unterhaltung- und Instandhaltungsmaßnahmen).

 

 


 

Ja

Nein

Enthaltungen

Befangenheit

abwesend

20

-

-

-

1