Bürgerinfo - Stadt Schmalkalden

Auszug - Bebauungsplan der Stadt Schmalkalden für das Wohngebiet "Möckerser Berg" im Ortsteil Mittelschmalkalden Hier: Aufstellungsbeschluss  

 
 
19. Sitzung des Stadtrates der Stadt Schmalkalden
TOP: Ö 9 Beschluss:072/21S
Gremium: Stadtrat Beschlussart: ungeändert beschlossen
Datum: Mo, 04.10.2021 Status: öffentlich/nichtöffentlich
Zeit: 19:05 - 21:59
Raum: Bürgerhaus "Werra-Aue"
Ort:
BV 101/21 Bebauungsplan der Stadt Schmalkalden für das Wohngebiet "Möckerser Berg" im Ortsteil Mittelschmalkalden
Hier: Aufstellungsbeschluss
   
 
Status:öffentlichVorlage-Art:Beschlussvorlage
Federführend:60/1 Bauververwaltung und Stadtentwicklung Bearbeiter/-in: Schmidt, Joachim

 

Der Bürgermeister berichtet, dass der Bebauungsplan im Ortsteilrat Mittelschmalkalden vorgestellt wurde und seitens der Ortsteilräte befürwortet wird.

 

Der Ortsteilbürgermeister, Herr Trabert, leitet die Frage eines Bürgers weiter, ob bei der Erschließung des neuen Wohngebietes auch die bestehende Bebauung an die Abwasser-Erschließung angebunden wird.

Herr Kaminski erläutert, dass heute mit dem Aufstellungsbeschluss zunächst die grundsätzliche Zustimmung zur Entwicklung des neuen Wohngebietes beschlossen werden soll. Die weiteren Planungen, z.B. Grundstücksaufteilung, folgen anschließend. Beim Aufstellungsbeschluss ist die vorhandene Bebauung nicht enthalten, da hierfür kein Baurecht geschaffen werden muss. Für die spätere Bebauung muss jedoch die gesamte Erschließung (Straßen, Wasser, Abwasser, Strom etc.) verändert werden. Diese Planungen erfolgen separat und für das gesamte Gebiet, wobei unter Umständen jedes Haus einzeln zu betrachten ist. Ziel ist eine wirtschaftlich vernünftige Lösung für alle Beteiligten.

 

Die Erschließungsplanung soll im nächsten Jahr starten. Die bauliche Umsetzung ist ab 2023 angedacht. Auf Nachfrage von Herrn Liebaug bestätigt Herr Kaminski, dass die Außengebietsentwässerung ebenfalls berücksichtigt wird.

 

Frau Dr. Simon ist wieder anwesend. Die Stadträte beschließen einstimmig:

 

 


Beschluss Nr. 072/21S

 

  1. Für den im beigefügten Lageplan (Anlage 1) dargestellten Bereich wird auf der Grundlage des § 2 Abs. 1 BauGB ein Bebauungsplan aufgestellt. Der Bebauungsplan erhält die Bezeichnung Bebauungsplan der Stadt Schmalkalden für das Wohngebiet „Möckerser Berg“ im Ortsteil Mittelschmalkalden.

 

  1. Der Aufstellungsbeschluss ist gemäß § 2 Abs. 1 Satz 2 BauGB ortsüblich bekanntzumachen.

 

  1. Die Verwaltung wird beauftragt, die frühzeitige Beteiligung der Behörden und Träger öffentlicher Belange gemäß § 4 Abs. 1 BauGB durchzuführen. Die Behörden und sonstigen Träger öffentlicher Belange, deren Aufgabenbereich durch die Planung berührt werden, sind zu unterrichten und zur Äußerung auch in Hinblick auf den erforderlichen Umfang und Detailierung der Umweltprüfung aufzufordern.

 

 


 

Ja

Nein

Enthaltungen

Befangenheit

abwesend

21

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