Bürgerinfo - Stadt Schmalkalden

Auszug - Bebauungsplan der Stadt Schmalkalden für das Wohngebiet "Roßdorfer Straße" im Ortsteil Wernshausen Hier: Aufstellungsbeschluss  

 
 
17. Sitzung des Stadtrates der Stadt Schmalkalden
TOP: Ö 10 Beschluss:030/21S
Gremium: Stadtrat Beschlussart: ungeändert beschlossen
Datum: Mo, 31.05.2021 Status: öffentlich/nichtöffentlich
Zeit: 19:00 - 22:16
Raum: Bürgerhaus "Werra-Aue"
Ort:
BV 020/21 Bebauungsplan der Stadt Schmalkalden für das Wohngebiet "Roßdorfer Straße" im Ortsteil Wernshausen
Hier: Aufstellungsbeschluss
   
 
Status:öffentlichVorlage-Art:Beschlussvorlage
Federführend:60/1 Bauververwaltung und Stadtentwicklung Bearbeiter/-in: Schmidt, Joachim

 

Der Ortsteilrat wurde beteiligt und hat einen geänderten Geltungsbereich empfohlen. Der Geltungsbereich wurde auf Empfehlung des Bauausschusses nochmals geändert. Der Empfehlung des Bauausschusses wurde auch vom Haupt- und Finanzausschuss einstimmig zugestimmt.

 

Die CDU/FDP-Fraktion wird das Vorhaben unterstützen. Herr Liebaug fragt nach, ob die Stadt schon über die im Geltungsbereich liegenden Grundstücke verfügen kann.

Der Bürgermeister führt aus, dass es mehrere Beweggründe gibt, in diesem Bereich eine Wohnbebauung zu ermöglichen. Das Gespräch mit dem größten Grundstückseigentümer muss noch geführt werden.

Weiteren Erläuterungsbedarf gibt es nicht. Sodann wird folgender Beschluss gefasst:

 


Beschluss-Nr. 030/21S

Der Stadtrat beschließt:

 

  1. Für den im beigefügten Lageplan (Anlage 1) dargestellten Bereich wird auf der Grundlage des § 2

        Abs. 1 BauGB ein Bebauungsplan aufgestellt. Der Bebauungsplan erhält die Bezeichnung   

        Bebauungsplan der Stadt Schmalkalden für das Wohngebiet „Roßdorfer Straße“, OT Wernshausen.

 

  1. Der Aufstellungsbeschluss ist gemäß § 2 Abs. 1 Satz 2 BauGB ortsüblich bekanntzumachen.

 

  1. Die Verwaltung wird beauftragt, die frühzeitige Beteiligung der Behörden und Träger öffentlicher Belange gemäß § 4 Abs. 1 BauGB durchzuführen. Die Behörden und sonstigen Träger öffentlicher Belange, deren Aufgabenbereich durch die Planung berührt werden, sind zu unterrichten und zur Äußerung auch in Hinblick auf den erforderlichen Umfang und Detailierung der Umweltprüfung  aufzufordern.

 

 

 


 

Ja

Nein

Enthaltungen

Befangenheit

abwesend

23

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