Bürgerinfo - Stadt Schmalkalden
Beschlussvorschlag:
Der Stadtrat beschließt:
Abs. 1 BauGB ein Bebauungsplan aufgestellt. Der Bebauungsplan erhält die Bezeichnung Bebauungsplan der Stadt Schmalkalden für das Wohngebiet „Roßdorfer Straße“, OT Wernshausen.
Begründung:
Der Bedarf an erschlossenem Bauland zur Errichtung von Einfamilienwohnhäusern im Stadtgebiet Schmalkaldens, insbesondere auch im Ortsteil Wernshausen ist in Hinblick auf das zu entwickelnde Gewerbegebiet „An der B 19“ und dem damit zu erwartenden Arbeitskräftezuwachs groß. Um diesen Bedarf teilweise Rechnung zu tragen, ist für das im beigefügten Lageplan dargestellte Gebiet „Roßdorfer Straße“ ein Bebauungsplan mit dem Ziel aufzustellen, für die Errichtung von Einfamilienwohnhäusern das erforderliche Planungs- und Baurecht sowie die erforderliche Erschließung zu schaffen. Der räumliche Geltungsbereich ist im beigefügten Lageplan (Anlage 1) dargestellt und umfasst eine Fläche von ca. 5,25 ha.
Die Grundstücke im räumlichen Geltungsbereich werden überwiegend durch die Agrargenossenschaft Fambach e.G. genutzt. Diese Grundstücke sind u.a mit Stallanlagen bebaut, die sich in einem desolaten baulichen Zustand befinden. Eine Neuordnung und Umnutzung des Bereiches ist aus stadtplanerischer Sicht daher zu empfehlen. Die Gemeinde Wernshausen hat im Entwurf des Flächennutzungsplans für den OT Wernshausen dieses Areal deshalb als Erweiterungsfläche für den Wohnungsbau ausgewiesen. Der aufzustellende Bebauungsplan entspricht somit den städtebaulichen Entwicklungszielen der Stadt Schmalkalden. Der Bebauungsplan ist daher auf der Grundlage des § 8 Abs. 2 Satz 2 BauGB aufzustellen.
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