Bürgerinfo - Stadt Schmalkalden

Auszug - Bebauungsplan der Stadt Schmalkalden für das Wohngebiet "Krumme Hohle" Hier: Aufstellungsbeschluss  

 
 
17. Sitzung des Stadtrates der Stadt Schmalkalden
TOP: Ö 9 Beschluss:029/21S
Gremium: Stadtrat Beschlussart: ungeändert beschlossen
Datum: Mo, 31.05.2021 Status: öffentlich/nichtöffentlich
Zeit: 19:00 - 22:16
Raum: Bürgerhaus "Werra-Aue"
Ort:
BV 019/21 Bebauungsplan der Stadt Schmalkalden für das Wohngebiet "Krumme Hohle"
Hier: Aufstellungsbeschluss
   
 
Status:öffentlichVorlage-Art:Beschlussvorlage
Federführend:60/1 Bauververwaltung und Stadtentwicklung Bearbeiter/-in: Schmidt, Joachim

 

Der Bürgermeister verlässt den Sitzungssaal. Auf Nachfrage teilt der Bauamtsleiter mit, dass der Bürgermeister aufgrund einer Grundstücksentwicklung in diesem Bereich befangen ist. Deshalb nimmt er an der Beratung und Beschlussfassung nicht teil.

 

Die Stadt beabsichtigt, für das Wohngebiet „Krumme Hohle“ einen Bebauungsplan aufzustellen. Dazu bedarf es  einen Aufstellungsbeschluss vom Stadtrat. 

 

Herr Liebaug teilt mit, dass seine Fraktion dem Beschlussvorschlag zustimmen wird, allerdings unter der Maßgabe, dass zunächst sichergestellt ist, dass für die Bewohner im Herrentälchen keine zusätzlichen Belastungen durch die Bebauung hinzukommen. Vor allem muss die Außengebietsentwässerung in diesem Bereich geordnet werden, bevor mit der Bebauung begonnen wird. Außerdem sollen für die Aufwendungen, die für die Erschließung des Herrentälchens notwendig sind, keine anderen Maßnahmen zurückgestellt werden müssen.

 

Stadtrat Simon führt aus, dass festgestellt wurde, dass ein Teil des Außenbereiches in den Geltungsbereich des Bebauungsplanes mit aufgenommen werden soll. Seine Partei möchte nicht, dass weitere Grundstücke aus dem Außenbereich für die Bebauung zur Verfügung gestellt werden, solange Bauflächen im Innenbereich vorhanden sind. Deshalb werden die Stadtratsmitglieder vom Bündnis 90/Die Grünen dem Beschlussvorschlag nicht zustimmen.

 

Herr Kaiser schließt sich den Ausführungen seines Vorredners an. Generell befindet sich der vorgeschlagene Geltungsbereich in einer Top-Lage. Er erinnert, dass sich vor etwa zwei Jahren damit beschäftigt wurde, für welche Flächen kurzfristig die Voraussetzungen für die Bebaubarkeit in der Stadt und den Ortsteilen geschaffen werden können. Dabei sollte sich immer möglichst auf den Innenbereich bezogen werden, z. B. wenn schon eine einseitige Bebauung vorhanden ist.

Bereits 2014 hat der Stadtrat aufgrund dieser Diskussion eine Abrundungssatzung für den Bereich „Krumme Hohle“ beschlossen. Diese Satzung schließt aber explizit Flächen, die nur landwirtschaftlich genutzt werden, aus. In dem anderen Bereich ist Bauen nach § 34 Baugesetzbuch erlaubt, da die Erschließung bereits gesichert ist. Außerdem können in diesem Bereich noch viele Flächen bebaut werden. Darum ist es für ihn unverständlich, dass die Stadt einen Bebauungsplan für das Wohngebiet „Krumme Hohle“ erstellen will. Seine Fraktion wird dem Beschlussvorschlag deshalb nicht zustimmen.

 

Herr Dr. Svoboda teilt mit, dass sich hier auch die Diskussion vom Bauausschuss widerspiegelt. Er weist aber auch darauf hin, dass für diesen Bereich im Flächennutzungsplan Erweiterungsflächen für Wohnungsbau vorgesehen sind. Voraussetzung ist jedoch, dass diese Flächen zum Innenbereich erklärt werden. Er verweist darauf, dass der Bereich in Richtung Musikschule schon immer für die Bebauung vorgesehen war. Aus unterschiedlichen Gründen sollte jetzt im hinteren Bereich auch die Wohnbebauung zugelassen werden, wenn das gewünscht wird. Damit wird sich eine Verbesserung der Wasser- und Abwassersituation im Herrentälchen erhofft. Herr Dr. Svoboda ist der Auffassung, wenn im Herrentälchen die Bebauung zugelassen wird, könnte sich die Außengebietsentwässerung positiv entwickeln.

 

Aufgrund der vorangegangenen Diskussion rät Herr Peter Hammen dazu, heute keine Entscheidung herbeizuführen. Die Argumente von Herrn Kaiser sind für ihn nachvollziehbar. Er fragt deshalb nach, ob die Möglichkeit besteht, die Entscheidung der Sachlage nochmals zu verschieben.

Herr Dr. Svoboda empfiehlt, heute eine Entscheidung herbeizuführen, da es im Bauausschuss sowie im Haupt- und Finanzausschuss ausführlich besprochen wurde. Außerdem wird sich am Sachverhalt nichts ändern.

 

Herr Liebaug gibt zu bedenken, dass seit Jahren sich viele junge Familien außerhalb von Schmalkalden ansiedeln, weil nicht ausreichend Bauflächen zur Verfügung stehen. Er weist darauf hin, dass im Bereich „Krumme Hohle“ sehr attraktive Flächen angeboten werden können. Seine Fraktion hält das für ein sinnvolles Vorhaben, über das heute entschieden werden sollte. Deshalb sollten sich die Stadträte heute dafür bekennen, ob eine Entwicklung in diesem Bereich gewünscht ist.

 

Herr Kaiser widerspricht dem, dass der Bereich „Krumme Hohle“ zur Bebauung für junge Familien geeignet ist, da es andere geeignete Bereiche gibt, wie z. B. der Möckerser Berg, da dort schon eine einseitige Bebauung vorhanden ist.

 

Frau Kössel bestätigt, dass der Bereich „Krumme Hohle“ für junge Familien nicht finanzierbar ist. Es ist nicht bekannt, wie hoch die Erschließungskosten sind. Außerdem ist fraglich, ob sich im Zusammenhang mit der Bebauung das Problem Außengebietsentwässerung lösen lässt.

 

Der Vorsitzende stellt nach der umfangreichen Diskussion den Beschlussvorschlag zur Abstimmung. Sodann wird mehrheitlich folgender Beschluss gefasst:

 

 


Beschluss-Nr. 029/21S

Der Stadtrat beschließt:

 

  1. Für den im beigefügten Lageplan (Anlage 1) dargestellten Bereich wird auf der Grundlage des § 2  Abs. 1 BauGB ein Bebauungsplan aufgestellt. Der Bebauungsplan erhält die Bezeichnung  Bebauungsplan der Stadt Schmalkalden für das Wohngebiet „Krumme Hohle“.

 

  1. Der Aufstellungsbeschluss ist gemäß § 2 Abs. 1 Satz 2 BauGB ortsüblich bekanntzumachen.

 

  1. Die Verwaltung wird beauftragt, die frühzeitige Beteiligung der Behörden und Träger öffentlicher Belange gemäß § 4 Abs. 1 BauGB durchzuführen. Die Behörden und sonstigen Träger öffentlicher Belange, deren Aufgabenbereich durch die Planung berührt werden, sind zu unterrichten und zur Äußerung auch in Hinblick auf den erforderlichen Umfang und Detailierung der Umweltprüfung  aufzufordern.

 

 

 


 

Ja

Nein

Enthaltungen

Befangenheit

abwesend

9

7

6

1

-