Bürgerinfo - Stadt Schmalkalden

Auszug - Bebauungsplan der Stadt Schmalkalden für das Wohngebiet "Krumme Hohle" Hier: Aufstellungsbeschluss  

 
 
12. Sitzung des Haupt- und Finanzausschusses
TOP: Ö 5
Gremium: Haupt- und Finanzausschuss Beschlussart: Empfehlung
Datum: Di, 18.05.2021 Status: öffentlich/nichtöffentlich
Zeit: 17:06 - 19:10
Raum: Virtuelle Sitzung (Videokonferenz)
Ort:
BV 019/21 Bebauungsplan der Stadt Schmalkalden für das Wohngebiet "Krumme Hohle"
Hier: Aufstellungsbeschluss
   
 
Status:öffentlichVorlage-Art:Beschlussvorlage
Federführend:60/1 Bauververwaltung und Stadtentwicklung Bearbeiter/-in: Schmidt, Joachim

 

Der Bürgermeister meldet zu diesem Tagesordnungspunkt Befangenheit an. Er übergibt Herrn Dr. Svoboda die Sitzungsleitung und verlässt den Rathaussaal.

 

Die Stadt beabsichtigt, für das Gebiet „Krumme Hohle“ einen Bebauungsplan aufzustellen, um weitere Bauplätze in der Stadt zu schaffen, da nach wie vor Bedarf besteht. Der räumliche Geltungsbereich ist im beigefügten Lageplan der Beschlussvorlage ersichtlich.

 

Herr Dr. Svoboda weist einleitend darauf hin, dass vor einigen Jahren anhand des Flächennutzungsplanes von der Verwaltung geprüft wurde, welche Flächen für eine Wohnbebauung in der Kernstadt und den Ortsteilen infrage kommen. Ziel war es dabei, Bereiche vorzuschlagen, die möglichst mit wenig Aufwand erschlossen werden können, wie z. B. wenn eine einseitige Bebauung vorhanden ist und die gegenüberliegende Straßenseite mit vorgesehen wird. Dazu zählt auch das Gebiet „Krumme Hohle“, allerdings nicht in dem Umfang wie jetzt im Geltungsbereich in der vorliegenden Beschlussvorlage vorgesehen ist. Ursprünglich war nur die Bebauung der angrenzenden Flächen an die Straße auf der anderen Seite in Richtung Musikschule angedacht.

Mittlerweile gibt es auch Interessenten, die in Weiterführung des Gebietes in Richtung Herrentälchen bauen möchten. Daher wurden die Flächen in den Geltungsbereich mit aufgenommen. Hierzu gab es kontroverse Diskussionen im Bauausschuss. Es sollte gekärt werden, wie weit der Außenbereich noch in den Geltungsbereich des Baugebietes „Krumme Hohle“ mit aufgenommen werden soll.

Nach Aussage vom Bauamt ist die Erweiterung wie dargestellt möglich, da dies dem Flächennutzungsplan entspricht.

 

Herr Liebaug fragt nach dem Grund, warum das Abstimmungsergebnis von der ersten und zweiten Beratung im Bauausschuss abweicht.

 

Herr Dr. Svoboda erläutert, dass die Hauptursache die bereits erwähnte Erweiterung in Richtung Herrentälchen war.

Herr Kaiser teilt mit, dass er bei seiner Meinung geblieben ist. Die Grundstücke befinden sich in einer hervorragenden Lage. Er erinnert auch daran, dass Bauflächen gesucht werden, die mit möglichst wenig Aufwand erschlossen werden. Deshalb wurde in der Krummen Hohle die Konkretisierung von Innen- und Außenbereich vorgenommen. Von daher ist er der Meinung, dass der Geltungsbereich auf die unteren Flächen begrenzt werden sollte. Er gibt zu bedenken, dass sich die Flächen im Privateigentum befinden und durch die Stadt nicht vermarktet werden können.

Herr Dr. Svoboda ergänzt, dass die Idee, die Grundstücke anzukaufen und von der Stadt zu vermarkten, unabhängig vom Aufstellungsbeschluss ist. Das sollte nochmals geprüft werden.

Herr Kaiser gibt auch zu bedenken, dass im Bebauungsgebiet Erschließungsanlagen notwendig sind. Auf Nachfrage wird mitgeteilt, dass die Erschließungskosten auf die Grundstückseigentümer, die an der Erschließungsstraße liegen, umgelegt werden.

Herr Hilpert gibt zu bedenken, dass die Erschließungskosten in Anbetracht der Erschließungsstraße in Mittelschmalkalden sehr hoch sein werden.

 

Herr Liebaug führt aus, dass die Entscheidung nicht vom Grundstückseigentum abhängig gemacht werden sollte, sondern ob das Vorhaben vom Stadtrat für richtig gehalten wird.

Er weist aber auch darauf hin, dass bei einer möglichen Erschließung von Grundstücken im Bereich der Verlängerung in Richtung Herrentälchen die Stadt dafür sorgen muss, dass der Bauverkehr, die Entwässerung sowie die Außengebietsentwässerung etc. nicht zur zusätzlichen Belastung für die Anwohner im Herrentälchen wird.

Herr Abicht hatte im Bauausschuss schon darauf hingewiesen. Es ist auch städtebauliche Entwicklung in Richtung Weidebrunn geplant. Aufgrund dessen werden in Schmalkalden auch attraktive Baugrundstücke für Bürger benötigt, die sich das leisten können. Die Erschließungskosten werden auf die Grundstückseigentümer umgelegt, daher wird er dem Vorhaben zustimmen.

 

Es gibt keinen weiteren Redebedarf. Sodann wird der Beschlussvorschlag zur Abstimmung gestellt.

 


Vom Haupt- und Finanzausschuss wird folgende Beschlussempfehlung an den Stadtrat gegeben:

 

  1. Für den im beigefügten Lageplan (Anlage 1) dargestellten Bereich wird auf der Grundlage des § 2  Abs. 1 BauGB ein Bebauungsplan aufgestellt. Der Bebauungsplan erhält die Bezeichnung  Bebauungsplan der Stadt Schmalkalden für das Wohngebiet „Krumme Hohle“.

 

  1. Der Aufstellungsbeschluss ist gemäß § 2 Abs. 1 Satz 2 BauGB ortsüblich bekanntzumachen.

 

  1. Die Verwaltung wird beauftragt, die frühzeitige Beteiligung der Behörden und Träger öffentlicher Belange gemäß § 4 Abs. 1 BauGB durchzuführen. Die Behörden und sonstigen Träger öffentlicher Belange, deren Aufgabenbereich durch die Planung berührt werden, sind zu unterrichten und zur Äußerung auch in Hinblick auf den erforderlichen Umfang und Detailierung der Umweltprüfung  aufzufordern.

 

 

 


 

Ja

Nein

Enthaltungen

Befangenheit

abwesend

3

1

1

1

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