Bürgerinfo - Stadt Schmalkalden

Auszug - Bebauungsplan der Stadt Schmalkalden für das Wohngebiet "Roßdorfer Straße" im Ortsteil Wernshausen Hier: Aufstellungsbeschluss  

 
 
11. Sitzung des Haupt- und Finanzausschusses
TOP: Ö 4
Gremium: Haupt- und Finanzausschuss Beschlussart: Empfehlung
Datum: Di, 23.03.2021 Status: öffentlich/nichtöffentlich
Zeit: 17:05 - 18:30
Raum: Rathaussaal
Ort:
BV 020/21 Bebauungsplan der Stadt Schmalkalden für das Wohngebiet "Roßdorfer Straße" im Ortsteil Wernshausen
Hier: Aufstellungsbeschluss
   
 
Status:öffentlichVorlage-Art:Beschlussvorlage
Federführend:60/1 Bauververwaltung und Stadtentwicklung Bearbeiter/-in: Schmidt, Joachim

 

Frau Dr. Blaschke nimmt ab jetzt an der Sitzung teil. Somit sind 7 Ausschussmitglieder anwesend.

 

Da Bedarf an Baugrundstücken in Wernshausen besteht, ist beabsichtigt, im OT Wernshausen für das Wohngebiet „Roßdorfer Straße“ einen Bebauungsplan aufzustellen. Das vorgesehene Areal grenzt an drei Seiten mit Wohnbebauung. Der Geltungsbereich beinhaltet insbesondere auch ein landwirtschaftliches Gebäude, das sich in einem sehr desolaten Zustand befindet. Es ist vorgesehen, dieses Gebiet für die Wohnbebauung neu zu ordnen. Darüber hinaus soll auch deutlich gemacht werden, dass in diesem Bereich landwirtschaftliche Objekte, die geruchsbelästigende Zwischenlagerungen ermöglichen, nicht im Sinne des Ortsteils sind. In diesem Zusammenhang weist der Bürgermeister darauf hin, dass ein Bauantrag auf einen Güllebehälter von der Agrargenossenschaft vorlag, für den das gemeindliche Einvernehmen von Seiten der Stadt nicht erteilt wurde. Außerdem soll mit der Entwicklung des Gewerbegebietes an der B 19 auch die Möglichkeit geschaffen werden, Interessenten Baugrundstücke anbieten zu können.

Der Bauausschuss hat dem Vorhaben einstimmig zugestimmt. Außerdem wurde der Ortsteilrat beteiligt. Der Ortsteilrat empfiehlt, den Geltungsbereich um die gelb markierten Flächen zu erweitern. Ein Teil der zu erweiternden Flächen befindet sich in Richtung Dorf und der andere Teil in Richtung Wald. Die Flächen in Richtung Dorf sind möglicherweise Innenbereich. Des Weiteren müssen die Eigentumsverhältnisse des dort befindlichen Weges geklärt werden. Ob die Erweiterung des Geltungsbereiches des aufzustellenden Bebauungsplanes möglich und aus baurechtlicher Sicht sinnvoll ist, muss erst noch von der Verwaltung geprüft werden. Daher soll heute erst einmal über den von der Verwaltung vorgeschlagenen Geltungsbereich beraten werden.

 

Die Fraktion CDU/FDP befürwortet das Vorhaben sehr. Die Beweggründe wurden bereits vom Bürgermeister erläutert. Ziel ist es, den größten Ortsteil von Schmalkalden weiter zu entwickeln und Perspektiven aufzuzeigen.

Herr Danz schließt sich dem an.

In diesem Zusammenhang weist der Bürgermeister nochmals darauf hin, dass die größten Stadtentwicklungsprojekte in den nächsten Jahren in Wernshausen umgesetzt werden.

 

Weiteren Erläuterungsbedarf gibt es nicht.  

 


Die Mitglieder des Haupt- und Finanzausschusses geben folgende Beschlussempfehlung an den Stadtrat:

 

  1. Für den im beigefügten Lageplan (Anlage 1) dargestellten Bereich wird auf der Grundlage des § 2 Abs. 1 BauGB ein Bebauungsplan aufgestellt. Der Bebauungsplan erhält die Bezeichnung Bebauungsplan der Stadt Schmalkalden für das Wohngebiet „Roßdorfer Straße“, OT Wernshausen.

 

  1. Der Aufstellungsbeschluss ist gemäß § 2 Abs. 1 Satz 2 BauGB ortsüblich bekanntzumachen.

 

  1. Die Verwaltung wird beauftragt, die frühzeitige Beteiligung der Behörden und Träger öffentlicher Belange gemäß § 4 Abs. 1 BauGB durchzuführen. Die Behörden und sonstigen Träger öffentlicher Belange, deren Aufgabenbereich durch die Planung berührt werden, sind zu unterrichten und zur Äußerung auch in Hinblick auf den erforderlichen Umfang und Detailierung der Umweltprüfung  aufzufordern.

 

 

 


 

Ja

Nein

Enthaltungen

Befangenheit

abwesend

7

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