Bürgerinfo - Stadt Schmalkalden
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Wie einleitend erläutert, werden die zusätzlichen Kosten zur Deckung von Anwaltskosten für ein laufendes Berufungsverfahren zum einstweiligen Rechtsschutzverfahren im Rahmen des Gaskonzessionsvergabeverfahrens benötigt. Der Gerichtstermin ist für den 07.01.2021 vorgesehen. Um die zwischenzeitlich anfallenden Anwaltskosten begleichen zu können, ist eine Mittelumschichtung erforderlich.
Herr Liebaug hat eine andere Auffassung von Dringlichkeit. Außerdem war nach seiner Auffassung schon bei der Beschlussvorlage zu den Ausschreibungsunterlagen und aufgrund eines Gespräches mit Frau Dr. Kermel zum neu erstellten Kriterienkatalog teilweise vorhersehbar, dass dies auf einen Rechtsstreit hinausläuft. Aufgrund dessen wird er dem Beschlussvorschlag nicht zustimmen.
Der Bürgermeister teilt dazu mit, dass das Landgericht dies offenbar völlig anders sieht, weil in dem Termin die Klage des Unternehmens zurückgewiesen wurde. Das Ergebnis der zweiten Instanz ist offen. Der Richter hat die Situation sehr gut begründet. Der Bürgermeister hält das Vorgehen der Werraenergie GmbH aus anderen Gründen für merkwürdig.
Auf Nachfrage von Herrn Kaiser wird mitgeteilt, dass die Mehrausgabe durch Mehreinnahmen auf der Haushaltsstelle 8170.2100 gedeckt wird. Die Mehreinnahme ist durch eine höhere Gewinnausschüttung als geplant vom Versorgungsunternehmen Werraenergie GmbH zustande gekommen.
Herr Abicht hatte bereits in vergangener Zeit angefragt, in welcher Höhe die Gerichtskosten bis zum nächsten Gerichtstermin anfallen werden. Für ihn stellt sich die Frage, ob für den anberaumten Termin am 07.01.2021 noch mehr Kosten auf die Stadt zukommen. Der Kämmerer erläutert, dass die angefallenen Aufwendungen für die Verfassung der Berufungsbegründungsschrift entstanden sind. Es ist jedoch nicht auszuschließen, dass weitere Kosten anfallen, wenn die Gegenseite ihrerseits noch einmal einen Schriftsatz an das Gericht verfasst und die Stadt Schmalkalden darauf reagieren muss.
Sodann wird mehrheitlich folgender Beschluss gefasst:
Beschluss-Nr. 039/20H Der Haupt- und Finanzausschuss beschließt:
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