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Betreff |
Vorlage |
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Ö 1 |
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Begrüßung, Feststellung der Beschlussfähigkeit, Bestätigung der Tagesordnung |
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Ö 2 |
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Informationen des Bürgermeisters |
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Ö 3 |
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Berichte aus den Ausschüssen |
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Ö 4 |
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Einwohnerfragestunde |
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Ö 5 |
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Beschluss Niederschrift der öffentlichen Sitzung vom 07.12.2020 |
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SR/2020/026 |
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Ö 6 |
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Beschluss Niederschrift der öffentlichen Sitzung vom 01.03.2021 |
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SR/2021/030 |
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Ö 7 |
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Haushalt der Stadt Schmalkalden für das Haushaltsjahr 2021
Hier: Kreditaufnahme für das Haushaltsjahr 2021 |
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BV 018/21 |
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Ö 8 |
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Bebauungsplan der Stadt Schmalkalden für das Wohngebiet "Roßdorfer Straße" im Ortsteil Wernshausen
Hier: Aufstellungsbeschluss |
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BV 020/21 |
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VORLAGE |
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ALLRIS® Office Integration 3.9.2 Beschlussvorschlag: Der Stadtrat beschließt: - Für den im beigefügten Lageplan (Anlage 1) dargestellten Bereich wird auf der Grundlage des § 2
Abs. 1 BauGB ein Bebauungsplan aufgestellt. Der Bebauungsplan erhält die Bezeichnung Bebauungsplan der Stadt Schmalkalden für das Wohngebiet „Roßdorfer Straße“, OT Wernshausen. - Der Aufstellungsbeschluss ist gemäß § 2 Abs. 1 Satz 2 BauGB ortsüblich bekanntzumachen.
- Die Verwaltung wird beauftragt, die frühzeitige Beteiligung der Behörden und Träger öffentlicher Belange gemäß § 4 Abs. 1 BauGB durchzuführen. Die Behörden und sonstigen Träger öffentlicher Belange, deren Aufgabenbereich durch die Planung berührt werden, sind zu unterrichten und zur Äußerung auch in Hinblick auf den erforderlichen Umfang und Detailierung der Umweltprüfung aufzufordern.
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17.03.2021 - Ausschuss für Bauwesen, Stadtentwicklung und Energie |
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N 4 - Empfehlung |
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(Keine Berechtigung zur Anzeige dieser Information)
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23.03.2021 - Haupt- und Finanzausschuss |
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Ö 4 - Empfehlung |
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Die Mitglieder des Haupt- und Finanzausschusses geben folgende Beschlussempfehlung an den Stadtrat: - Für den im beigefügten Lageplan (Anlage 1) dargestellten Bereich wird auf der Grundlage des § 2 Abs. 1 BauGB ein Bebauungsplan aufgestellt. Der Bebauungsplan erhält die Bezeichnung Bebauungsplan der Stadt Schmalkalden für das Wohngebiet „Roßdorfer Straße“, OT Wernshausen.
- Der Aufstellungsbeschluss ist gemäß § 2 Abs. 1 Satz 2 BauGB ortsüblich bekanntzumachen.
- Die Verwaltung wird beauftragt, die frühzeitige Beteiligung der Behörden und Träger öffentlicher Belange gemäß § 4 Abs. 1 BauGB durchzuführen. Die Behörden und sonstigen Träger öffentlicher Belange, deren Aufgabenbereich durch die Planung berührt werden, sind zu unterrichten und zur Äußerung auch in Hinblick auf den erforderlichen Umfang und Detailierung der Umweltprüfung aufzufordern.
Ja | Nein | Enthaltungen | Befangenheit | abwesend | 7 | - | - | - | - |
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12.05.2021 - Ausschuss für Bauwesen, Stadtentwicklung und Energie |
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N 20 - geändert beschlossen |
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(Keine Berechtigung zur Anzeige dieser Information)
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18.05.2021 - Haupt- und Finanzausschuss |
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Ö 6 - Empfehlung |
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- Für den im beigefügten Lageplan (Anlage 1) dargestellten Bereich wird auf der Grundlage des § 2 Abs. 1 BauGB ein Bebauungsplan aufgestellt. Der Bebauungsplan erhält die Bezeichnung Bebauungsplan der Stadt Schmalkalden für das Wohngebiet „Roßdorfer Straße“, OT Wernshausen.
- Der Aufstellungsbeschluss ist gemäß § 2 Abs. 1 Satz 2 BauGB ortsüblich bekanntzumachen.
- Die Verwaltung wird beauftragt, die frühzeitige Beteiligung der Behörden und Träger öffentlicher Belange gemäß § 4 Abs. 1 BauGB durchzuführen. Die Behörden und sonstigen Träger öffentlicher Belange, deren Aufgabenbereich durch die Planung berührt werden, sind zu unterrichten und zur Äußerung auch in Hinblick auf den erforderlichen Umfang und Detailierung der Umweltprüfung aufzufordern.
Ja | Nein | Enthaltungen | Befangenheit | abwesend | 6 | - | - | - | - |
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31.05.2021 - Stadtrat |
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Ö 10 - ungeändert beschlossen BESCHLUSS: 030/21S |
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Beschluss-Nr. 030/21S Der Stadtrat beschließt: - Für den im beigefügten Lageplan (Anlage 1) dargestellten Bereich wird auf der Grundlage des § 2
Abs. 1 BauGB ein Bebauungsplan aufgestellt. Der Bebauungsplan erhält die Bezeichnung Bebauungsplan der Stadt Schmalkalden für das Wohngebiet „Roßdorfer Straße“, OT Wernshausen. - Der Aufstellungsbeschluss ist gemäß § 2 Abs. 1 Satz 2 BauGB ortsüblich bekanntzumachen.
- Die Verwaltung wird beauftragt, die frühzeitige Beteiligung der Behörden und Träger öffentlicher Belange gemäß § 4 Abs. 1 BauGB durchzuführen. Die Behörden und sonstigen Träger öffentlicher Belange, deren Aufgabenbereich durch die Planung berührt werden, sind zu unterrichten und zur Äußerung auch in Hinblick auf den erforderlichen Umfang und Detailierung der Umweltprüfung aufzufordern.
Ja | Nein | Enthaltungen | Befangenheit | abwesend | 23 | - | - | - | - |
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Ö 9 |
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Mitteilungen der Verwaltung/Anfragen der Politiker/Anfragen zu den Niederschriften |
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N 1 |
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(nichtöffentlich) |
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N 2 |
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(nichtöffentlich) |
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N 3 |
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(nichtöffentlich) |
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N 4 |
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(nichtöffentlich) |
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