Bürgerinfo - Stadt Schmalkalden
Beschlussvorschlag:
Der Haupt- und Finanzausschuss beschließt:
1.) Im Zusammenhang mit der Unterhaltung der Grundstücke und baulichen Anlagen der Stadt Schmalkalden wird betreffend die Haushaltsstelle 8800.5000 (Allgemeines Grundvermögen; Unterhaltung der Grundstücke und baulichen Anlagen) zugunsten des Deckungskreises 2, Gruppierung 5000, eine überplanmäßige Ausgabe in Höhe von 42.000,00 € beschlossen.
2.) Die auf der Haushaltsstelle 8800.5000 (Allgemeines Grundvermögen; Unterhaltung der Grundstücke und baulichen Anlagen) betreffend den Deckungskreis 2, Gruppierung 5000, anfallende überplanmäßige Ausgabe in Höhe von 42.000,00 € wird durch Mehreinnahmen auf der Haushaltsstelle 0600.1501 (Zentrale Dienste; Erstattung von Versicherung) in Höhe von 24.384,00 € sowie durch Wenigerausgaben auf den Haushaltsstellen 6100.6550 (Stadtplanung) in Höhe von 16.759,00 € und 5800.5800 (Park- und Gartenanlagen; Bepflanzung und Verbrauchsmittel) in Höhe von 857,00 € gedeckt.
Begründung:
Im Zusammenhang mit der Unterhaltung der Grundstücke und baulichen Anlagen der Stadt Schmalkalden fällt auf der Haushaltsstelle 8800.5000 (Allgemeines Grundvermögen; Unterhaltung der Grundstücke und baulichen Anlagen) zugunsten des Deckungskreises 2, Gruppierung 5000, eine überplanmäßige Ausgabe in Höhe von 42.000,00 € an.
Hinsichtlich der Erforderlichkeit der vorstehend definierten überplanmäßigen Ausgabe wird auf den Inhalt des als Anlage zu dieser Beschlussvorlage beigefügten Antrages des Bauamtes, SG 60/2, Hochbau und Gebäudemanagement, auf überplanmäßige Anlage von 21.11.2024 verwiesen.
Die auf der Haushaltsstelle 8800.5000 (Allgemeines Grundvermögen; Unterhaltung der Grundstücke und baulichen Anlagen) betreffend den Deckungskreis 2, Gruppierung 5000, anfallende überplanmäßige Ausgabe in Höhe von 42.000,00 € kann durch Mehreinnahmen auf der Haushaltsstelle 0600.1501 (Zentrale Dienste; Erstattung von Versicherung) in Höhe von 24.384,00 € sowie durch Wenigerausgaben auf den Haushaltsstellen 6100.6550 (Stadtplanung) in Höhe von 16.759,00 € und 5800.5800 (Park- und Gartenanlagen; Bepflanzung und Verbrauchsmittel) in Höhe von 857,00 € gedeckt werden.
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