Bürgerinfo - Stadt Schmalkalden
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 Beschlussvorschlag: 
 Der Haupt- und Finanzausschuss beschließt: 
 1.) Im Zusammenhang mit der Unterhaltung der Grundstücke und baulichen Anlagen der Stadt Schmalkalden wird betreffend die Haushaltsstelle 8800.5000 (Allgemeines Grundvermögen; Unterhaltung der Grundstücke und baulichen Anlagen) zugunsten des Deckungskreises 2, Gruppierung 5000, eine überplanmäßige Ausgabe in Höhe von 42.000,00 € beschlossen. 
 2.) Die auf der Haushaltsstelle 8800.5000 (Allgemeines Grundvermögen; Unterhaltung der Grundstücke und baulichen Anlagen) betreffend den Deckungskreis 2, Gruppierung 5000, anfallende überplanmäßige Ausgabe in Höhe von 42.000,00 € wird durch Mehreinnahmen auf der Haushaltsstelle 0600.1501 (Zentrale Dienste; Erstattung von Versicherung) in Höhe von 24.384,00 € sowie durch Wenigerausgaben auf den Haushaltsstellen 6100.6550 (Stadtplanung) in Höhe von 16.759,00 € und 5800.5800 (Park- und Gartenanlagen; Bepflanzung und Verbrauchsmittel) in Höhe von 857,00 € gedeckt. 
 
 
 
 Begründung: 
 Im Zusammenhang mit der Unterhaltung der Grundstücke und baulichen Anlagen der Stadt Schmalkalden fällt auf der Haushaltsstelle 8800.5000 (Allgemeines Grundvermögen; Unterhaltung der Grundstücke und baulichen Anlagen) zugunsten des Deckungskreises 2, Gruppierung 5000, eine überplanmäßige Ausgabe in Höhe von 42.000,00 € an. 
 Hinsichtlich der Erforderlichkeit der vorstehend definierten überplanmäßigen Ausgabe wird auf den Inhalt des als Anlage zu dieser Beschlussvorlage beigefügten Antrages des Bauamtes, SG 60/2, Hochbau und Gebäudemanagement, auf überplanmäßige Anlage von 21.11.2024 verwiesen. 
 Die auf der Haushaltsstelle 8800.5000 (Allgemeines Grundvermögen; Unterhaltung der Grundstücke und baulichen Anlagen) betreffend den Deckungskreis 2, Gruppierung 5000, anfallende überplanmäßige Ausgabe in Höhe von 42.000,00 € kann durch Mehreinnahmen auf der Haushaltsstelle 0600.1501 (Zentrale Dienste; Erstattung von Versicherung) in Höhe von 24.384,00 € sowie durch Wenigerausgaben auf den Haushaltsstellen 6100.6550 (Stadtplanung) in Höhe von 16.759,00 € und 5800.5800 (Park- und Gartenanlagen; Bepflanzung und Verbrauchsmittel) in Höhe von 857,00 € gedeckt werden. 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
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