Bürgerinfo - Stadt Schmalkalden
![]() |
![]() |
|||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||
Beschlussvorschlag:
Der Stadtrat beschließt das Integrierte Stadtentwicklungskonzept der Stadt Schmalkalden mit den benannten Leitbildern und strategischen Entwicklungszielen, welches als künftiger Handlungs-, Orientierungs- und Entscheidungsrahmen für die Stadtentwicklung der Stadt Schmalkalden dienen soll.
Begründung:
Das Integrierte Stadtentwicklungskonzept stellt ein wichtiges Instrument für die Stadtentwicklung sowie eine wesentliche Voraussetzung und Grundlage für die Gewährung weiterer Zuwendungen der Städtebauförderung dar und muss regelmäßig fortgeschrieben werden. Das ISEK für die Stadt Schmalkalden wurde erstmalig im Jahr 2002 erarbeitet und in den Jahren 2009/2011 erstmalig fortgeschrieben. Aufgrund veränderter Rahmenbedingungen in der Gesamtstadt und der Ortsteile ist eine entsprechende Anpassung erneut notwendig. Der Haupt- und Finanzausschuss hat dafür am 14.08.2021 (Beschluss Nr.: BV 018/21H) die Auftragserteilung zur Fortschreibung des Integrierten Stadtentwicklungskonzeptes an quaas-stadtplaner, Weimar, beschlossen.
Das ISEK soll als städtebauliches Entwicklungskonzept gemäß § 1 Abs. 6 Nr. 11 Baugesetzbuch (BauGB) die informelle Grundlage für sachgerechte Einzelentscheidungen der Stadtvertretung bilden und als Abwägungsgrundlage für Fachplanungen und Entwicklungskonzepte sowie der Fördermitteleinwerbung dienen.
|
||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||
![]() |
![]() |