Bürgerinfo - Stadt Schmalkalden

Vorlage - BV 165/24  

 
 
Betreff: Fortschreibung des Integrierten Stadtentwicklungskonzeptes (ISEK) der Stadt Schmalkalden
Status:öffentlichVorlage-Art:Beschlussvorlage
Federführend:60/1 Bauververwaltung und Stadtentwicklung Bearbeiter/-in: Bätz, Emily
Beratungsfolge:
Ausschuss für Bauwesen, Stadtentwicklung und Energie Vorberatung
20.11.2024    Sitzung des Ausschusses für Bauwesen, Stadtentwicklung und Energie      
26.02.2025    Sitzung des Ausschusses für Bauwesen, Stadtentwicklung und Energie      
Haupt- und Finanzausschuss Vorberatung
26.11.2024 
Sitzung des Haupt- und Finanzausschusses      
04.03.2025 
Sitzung des Haupt- und Finanzausschusses      
Stadtrat Entscheidung
24.03.2025 
Sitzung des Stadtrates der Stadt Schmalkalden   (013/25S)  
Ausschuss für Wirtschaftsförderung, Verwaltungsmodernisierung und Digitalisierung Vorberatung
03.03.2025    Sitzung des Ausschusses für Wirtschaftsförderung, Verwaltungsmodernisierung und Digitalisierung      
Anlagen:
2025-01-20_ISEK_Schmalkalden_Teil-1
2025-01-20_ISEK_Schmalkalden_Teil-2

Beschlussvorschlag:

 

Der Stadtrat beschließt das Integrierte Stadtentwicklungskonzept der Stadt Schmalkalden mit den benannten Leitbildern und strategischen Entwicklungszielen, welches als künftiger Handlungs-, Orientierungs- und Entscheidungsrahmen für die Stadtentwicklung der Stadt Schmalkalden dienen soll.

 

 


Begründung:

 

Das Integrierte Stadtentwicklungskonzept stellt ein wichtiges Instrument für die Stadtentwicklung sowie eine wesentliche Voraussetzung und Grundlage für die Gewährung weiterer Zuwendungen der Städtebauförderung dar und muss regelmäßig fortgeschrieben werden. Das ISEK für die Stadt Schmalkalden wurde erstmalig im Jahr 2002 erarbeitet und in den Jahren 2009/2011 erstmalig fortgeschrieben. Aufgrund veränderter Rahmenbedingungen in der Gesamtstadt und der Ortsteile ist eine entsprechende Anpassung erneut notwendig. Der Haupt- und Finanzausschuss hat dafür am 14.08.2021 (Beschluss Nr.: BV 018/21H) die Auftragserteilung zur Fortschreibung des Integrierten Stadtentwicklungskonzeptes an quaas-stadtplaner, Weimar, beschlossen.

 

Das ISEK soll als städtebauliches Entwicklungskonzept gemäß § 1 Abs. 6 Nr. 11 Baugesetzbuch (BauGB) die informelle Grundlage für sachgerechte Einzelentscheidungen der Stadtvertretung bilden und als Abwägungsgrundlage für Fachplanungen und Entwicklungskonzepte sowie der Fördermitteleinwerbung dienen.

 

 


 

 

Finanzielle Auswirkungen:

Ja

 

 

Nein

Einnahme
in Höhe von:

HHSt:

Ausgabe
in Höhe von:

HHSt:

siehe Begründung

 

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Anlagen

 

 

Anlagen:  
  Nr. Name    
Anlage 1 1 2025-01-20_ISEK_Schmalkalden_Teil-1 (138021 KB)    
Anlage 2 2 2025-01-20_ISEK_Schmalkalden_Teil-2 (34607 KB)    

  Versionen:            
    Datum Sachbearbeiter Bemerkung
Aktueller Stand   13.03.2025 11:34:32   Emily Bätz