Bürgerinfo - Stadt Schmalkalden

Vorlage - BV 103/24  

 
 
Betreff: Wahl der Mitglieder des Umlegungsausschusses der Stadt Schmalkalden sowie deren Vertreter
Status:öffentlichVorlage-Art:Beschlussvorlage
Federführend:10 Hauptamt Beteiligt:20/4 Liegenschaften und Forsten
Bearbeiter/-in: Wagner, Maria   
Beratungsfolge:
Ausschuss für Bauwesen, Stadtentwicklung und Energie Vorberatung
04.09.2024    Sitzung des Ausschusses für Bauwesen, Stadtentwicklung und Energie      
Haupt- und Finanzausschuss Vorberatung
10.09.2024 
Sitzung des Haupt- und Finanzausschusses      
Stadtrat Entscheidung
23.09.2024 
Sitzung des Stadtrates der Stadt Schmalkalden ungeändert beschlossen  (092/24S)
Anlagen:
Mitglieder Umlegungsausschuss
Benennung Vorsitz und Stellvertretung durch Katasteramt

Beschlussvorschlag:

 

Der Stadtrat der Stadt Schmalkalden wählt die in der beigefügten Anlage benannten Personen zum Vorsitzenden und zu Mitgliedern des Umlegungsausschusses der Stadt Schmalkalden sowie deren Stellvertreter.

 


Begründung:

Im Anschluss an die im Mai 2024 durchgeführten Kommunalwahlen wählt der Stadtrat der Stadt Schmalkalden für die Dauer seiner Amtszeit den Vorsitzenden sowie die Mitglieder des Umlegungsausschusses der Stadt Schmalkalden und deren Vertreter. Grundlage hierfür ist § 3 der Thüringer Umlegungsausschussverordnung (ThürUaVO) vom 22. März 2005, zuletzt geändert am 18. Dezember 2018.

Gemäß § 2 ThürUaVO besteht der Umlegungsausschuss aus dem Vorsitzenden und vier weiteren Mitgliedern. Der Vorsitzende muss entweder für den höheren Dienst im Fachgebiet Geodäsie und Geoinformation qualifiziert sein oder mit einer entsprechenden Qualifikation Aufgaben des höheren technischen Dienstes in diesem Fachgebiet wahrnehmen und seinen Dienstsitz in Thüringen haben.

Unter den Mitgliedern müssen zwei gewählte Stadtratsmitglieder sein. Ein Fachmitglied sollte die Befähigung zum Richteramt oder zum höheren nichttechnischen Verwaltungsdienst haben. Sollte eine solche Person nicht verfügbar sein, kann eine andere Person mit Erfahrungen im Liegenschaftsrecht gewählt werden. Ein weiteres Fachmitglied muss Erfahrungen in der Bewertung von Grundstücken haben.

Sollten in der Stadt Schmalkalden keine Personen mit den geforderten Befähigungen zur Verfügung stehen, können auch Personen gewählt werden, die nicht Bürger der Gemeinde sind. Für den Vorsitzenden und die Mitglieder sind ein oder mehrere Vertreter zu wählen, die die gleichen Voraussetzungen erfüllen müssen wie die zu vertretende Person. Der Vorsitzende und die Fachmitglieder dürfen weder dem Stadtrat noch der Stadtverwaltung angehören. Weder der Vorsitzende und sein Stellvertreter noch die Mitglieder dürfen hauptamtlich oder hauptberuflich mit der Verwaltung von Grundstücken der Stadt Schmalkalden oder des Landkreises Schmalkalden-Meiningen befasst sein.

r die beiden Fachmitglieder, die die besonderen Voraussetzungen nach § 2 ThürUaVO erfüllen müssen, liegen Besetzungsvorschläge seitens des Rechts- und Kämmereiamtes der Stadt Schmalkalden vor. Hierbei handelt es sich um Herrn Stefan Barwinek und dessen Vertreter, Herrn Norbert Hospes, sowie um Frau Christina Liebetrau und deren Vertreter, Herrn Dipl.-Ing. Arno Luck.

 


 

 

Finanzielle Auswirkungen:

Ja

 

 

Nein

Einnahme
in Höhe von:

HHSt:

Ausgabe
in Höhe von:

HHSt:

siehe Begründung

 

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Anlagen

 

 

Anlagen:  
  Nr. Name    
Anlage 1 1 Mitglieder Umlegungsausschuss (394 KB)    
Anlage 2 2 Benennung Vorsitz und Stellvertretung durch Katasteramt (305 KB)    

  Versionen:            
    Datum Sachbearbeiter Bemerkung
Aktueller Stand   11.09.2024 10:30:58   Michaela Dehler