Bürgerinfo - Stadt Schmalkalden
Beschlussvorschlag:
Der Stadtrat beschließt die in der Anlage im Entwurf beigefügte Neufassung der Geschäftsordnung für den Stadtrat und die Ausschüsse der Stadt Schmalkalden.
Begründung:
Eine Geschäftsordnung entfaltet in Bezug auf die Kommune reine Innenwirkung. Sie regelt die Arbeit und die Abläufe für den Stadtrat und dessen Ausschüsse, was mehr Transparenz sowie Rechtssicherheit mit sich bringt.
Unter Zugrundelegung der Muster-Geschäftsordnung des Gemeinde- und Städtebundes wurde die aktuell geltende Geschäftsordnung überarbeitet. Die Neufassung enthält im Wesentlichen folgende Änderungen: - Möglichkeit, die Schriftform durch die elektronische Form zu ersetzen - Regelungen für virtuelle Sitzungen in Notlagen nach § 36a Abs. (1) ThürKO sowie für Umlaufverfahren in Notlagen gemäß § 36a Abs. (2) ThürKO - Streichung § 5 „Einwohnerfragestunde“, da diese laut § 15 Abs. (1) ThürKO in der Hauptsatzung zu regeln ist - klarstellende Regelung betreffend die Teilnahme von Stadträten an Ortsteilratssitzungen - Ausschüsse des Stadtrates - diverse redaktionelle (klarstellende) Anpassungen.
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