Bürgerinfo - Stadt Schmalkalden

Vorlage - BV 098/19  

 
 
Betreff: Beschluss über die Preise zur Klassifizierung der Anbieter von Privatzimmern und Ferienwohnungen über die Tourist-Information Schmalkalden
Status:öffentlichVorlage-Art:Beschlussvorlage
Federführend:10/3 Fremdenverkehr, Kultur und Sport Bearbeiter/-in: Hanf, Sandra
Beratungsfolge:
Haupt- und Finanzausschuss Vorberatung
29.10.2019 
3. Sitzung des Haupt- und Finanzausschusses Empfehlung   
Stadtrat Entscheidung
11.11.2019 
5. Sitzung des Stadtrates der Stadt Schmalkalden ungeändert beschlossen  (081/19S)

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Beschlussvorschlag:

 

Der Stadtrat beschließt:

 

  1. Die Stadtverwaltung Schmalkalden, Hauptamt, Sachgebiet 10/3 Fremdenverkehr, Kultur und Sport führt zukünftig die Klassifizierung von Anbieter von Privatzimmern und Ferienwohnungen im Gebiet der Stadt Schmalkalden sowie in Floh-Seligenthal (DTV-Gebiet) durch.

 

  1. Die in der Begründung zum Beschluss aufgeführten Preise zur Klassifizierung von Privatzimmern und Ferienwohnungen im unter 1. Genannten Gebiet werden für die Klassifizierung zugrunde gelegt.

 

 

 

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Begründung:

 

Der Verein für Tourismus Schmalkalden e.V. befindet sich in der Auflösung. Im Zuge der Qualitätsentwicklung klassifizierte der Verein mit Unterstützung der Tourist-Information Ferienunterkünfte in Schmalkalden und Floh-Seligenthal. Die offiziellen DTV-Sterne signalisieren dem Gast: Diese Unterkunft ist nach den Sternekriterien des Deutschen Tourismusverbandes geprüft und bewertet.

 

Durch die Auflösung des Vereins für Tourismus e.V. übernimmt die Tourist-Information die Klassifizierung der Ferienunterkünfte.

 

Die Tourist-Information Schmalkalden hat einen Lizenzvertrag mit der DTV Service GmbH (DTV), Schillerstr. 9, 10785 Berlin abgeschlossen.

Nach bundesweit einheitlichen Kriterien erfolgt die Klassifizierung von Privatzimmern und Ferienwohnungen in Schmalkalden. Die Tourist-Information übernimmt damit die Aufgaben des Qualitätsmanagements für die privaten Beherbergungseinrichtungen. Die Besichtigung und Klassifizierung erfolgt jeweils mindestens durch einen vom DTV geschulten Mitarbeiter der Tourist-Information.

 

Für die Klassifizierung wird folgender Beitrag erhoben:

 

Die hier festgesetzten Gebühren verstehen sich inklusive der gesetzlich geltenden Umsatzsteuer.

 

Für THÜRIS Vertragspartner:

Pro Ferienwohnung / Ferienhaus und Vermietern von Privatzimmern  

     Nettopreis MwSt.  Bruttopreis

Bearbeitung der Klassifizierung

durch die Tourist-Information                         42,02 €               7,98 €                                 50,00 € 

 

Der DTV erhält pro Klassifizierung               30,00 €               5,70 €                                 35,70 €

                                                                              70,50 €              13,68 €               85,70 €              

 

Für THÜRIS Vertragspartner erstatten wir die Hälft der Servicegebühr beim Eintrag in den Reiseplaner.

 

Für Nicht THÜRIS Vertragspartner:

Pro Ferienwohnung / Ferienhaus und Vermietern von Zimmern

Bearbeitung der Klassifizierung

durch die Tourist-Information                   67,23 €                12,77 €                      80,00 € 

 

Der DTV erhält pro Klassifizierung         30,00 €                  5,70 €                      35,70 €

                                                                        97,23 €                18,47 €                    115,70 €

  

Die Klassifizierung bezieht sich auf die Stadt Schmalkalden mit Ihren eingemeindeten Ortsteilen sowie der Gemeinde Floh-Seligenthal. Im gesamten Gebiet können derzeit Andrea Jung, Tourist-Information Floh-Seligenthal und nach erfolgter Schulung Niklas Scharfenberg Tourist-Information Schmalkalden, die Klassifizierung vornehmen.

 

Die Klassifizierung ist freiwillig und gilt für einen Zeitraum von drei Jahren. Die Veröffentlichung der Sterne im Reiseplaner und auf der Internetseite der Stadt Schmalkalden sowie weiteren Internet-Plattformen und sonstigen Publikationen ist freiwillig, die Zustimmung muss durch den Vermieter erfolgen.

 

Bis zum Jahr 2022 stehen keine Neu- oder Folgeklassifizierungen an. Somit ergeben sich für das HH Jahr 2020 keine finanziellen Auswirkungen. 

 

Die Servicegebühr wird auf die Haushaltsstelle 7900.1170 touristische Leistungen eingezahlt.

 

 

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Finanzielle Auswirkungen:

Ja

 

 

Nein

Einnahme
in Höhe von:

HHSt:

Ausgabe
in Höhe von:

HHSt:

siehe Begründung

 

 

 

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Anlagen

 

 

Bürgermeister

 

Das Dokument wurde maschinell erstellt und digital signiert von:

Amtsleiter

Kämmerer

Bürgermeister

 

Standpunkt der Ausschüsse

 

 

am

 

 

Ja

 

 

Nein

 

 

Enthaltung

 

Lt. Beschluss-
vorschlag

Änderung siehe Ergänzungs-
blatt

Haupt- und Finanzausschuss

29.10.2019

7

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Bauwesen, Stadtsanierung u. Umweltschutz

 

 

 

 

 

 

Kultur, Jugend und Sport

 

 

 

 

 

 

Soziales

 

 

 

 

 

 

Wirtschaftsförderung, Tourismus u. Verkehr

 

 

 

 

 

 

 

 


  Versionen:            
    Datum Sachbearbeiter Bemerkung
Aktueller Stand   30.10.2019 08:21:09   Heidrun Schrader