Bürgerinfo - Stadt Schmalkalden
Beschlussvorschlag:
1. Der Stadtrat der Stadt Schmalkalden hebt den Satzungsbeschluss vom 15.11.2021 / Beschluss-Nr. 117/21S für den Bebauungsplan "Gewerbe- und Industriegebiet an der B 19" – Planstand November 2021- auf.
2. Der Beschluss ist ortsüblich bekannt zu machen (§ 2 Abs. 1 BauGB).
Begründung:
Der Stadtrat der Stadt Schmalkalden hat am 19.03.2018 in öffentlicher Sitzung den Aufstellungsbeschluss zum Bebauungsplan „Gewerbe- und Industriegebiet an der B 19" gefasst.
Das Beteiligungsverfahren gem. § 3 Abs.1 BauGB und § 4 Abs. 1 BauGB wurde durchgeführt.
Am 01.03.2021 hat der Stadtrat der Stadt Schmalkalden den Entwurf des Bebauungsplanes "Gewerbe- und Industriegebiet an der B 19" gebilligt und beschlossen, diesen nach § 3 Abs. 2 BauGB öffentlich auszulegen. Der Entwurf des Bebauungsplanes "Gewerbe- und Industriegebiet an der B 19", bestehend aus der Planzeichnung und der Begründung, Stand Februar 2021, wurde im Zeitraum vom 29.03.2021 bis einschließlich 05.05.2021 öffentlich ausgelegt (Beteiligung gem. § 3 Abs. 2 BauGB).
Die Behörden und sonstigen Träger öffentlicher Belange wurden mit Schreiben vom 22.03.2021 (Hinweis auf Schreibfehler am 23.03.2021) zur Abgabe einer Stellungnahme aufgefordert.
Die eingegangenen Stellungnahmen zum Entwurf des Bebauungsplanes (Stand Februar 2021) hat der Stadtrat entsprechend Abwägungsprotokoll geprüft und am 12.07.2021 den Abwägungsbeschluss gefasst. Die Planänderungen, Anregungen und Hinweise wurden eingearbeitet. Im Ergebnis fand ein erneutes beteiligungsverfahren gem. § 4a Abs. 3 BauGB i.v.m. § 3 Abs. 2 BauGB statt. Der geänderte Entwurf des Bebauungsplanes "Gewerbe- und Industriegebiet an der B 19" wurde gebilligt und die Auslage gem. § 4a Abs. BauGB beschlossen. Der 2. Entwurf des Bebauungsplanes "Gewerbe- und Industriegebiet an der B 19", bestehend aus der Planzeichnung und der Begründung, Stand September 2021, wurde im Zeitraum vom 25.10.2021 bis einschließlich 08.11.2021 öffentlich ausgelegt (Beteiligung gem. § 3 Abs. 2 BauGB).
Die Behörden und sonstigen Träger öffentlicher Belange wurden mit Schreiben vom 19.10.2021 zur Abgabe einer Stellungnahme aufgefordert.
Die eingegangenen Stellungnahmen zum Entwurf des Bebauungsplanes (Stand November 2021) hat der Stadtrat entsprechend Abwägungsprotokoll geprüft und am 15.11.2021 den Abwägungs- und Satzungsbeschluss gefasst.
Im Anschluss wurde der Bebauungsplan zur Genehmigung beim Landratsamt Schmalkalden-Meinigen eingereicht. Seitens der Genehmigungsbehörde sind Bedenken im Hinblick auf die Ausweisung eines Teilbereichs geltend gemacht worden, für den es eine Baugenehmigung für eine Abgrabung gibt. Gegenüber der Stadt Schmalkalden wurde durch den Eigentümer eine Zusage zum Grundstücksverkauf von Grundstücken, diese die Baugenehmigung betreffend, im Geltungsbereich der Satzung an die Stadt Schmalkalden abgegeben. Diese Zusage wurde im Notartermin, der nach dem Satzungsbeschluss stattfand, zurückgezogen.
Im Ergebnis der Abstimmung mit der Genehmigungsbehörde wurde festgelegt, die Begründung zu diesem geänderten Sachverhalt zu überarbeiten, somit inhaltlich zu ergänzen und erneut zu billigen. Eine erneute Auslegung ist nicht erforderlich ist, da keine Planänderung vorgenommen wird und sich durch die inhaltliche Ergänzung der Begründung keine weiteren Einschränkungen für Dritte ergeben.
Da der Satzungsbeschluss bereits beschlossen wurde, muss dieser aufgehoben werden.
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