Bürgerinfo - Stadt Schmalkalden

Vorlage - BV 065/19  

 
 
Betreff: Bestellung von 6 weiteren Verbandsräten und deren Stellvertreter für die Verbandsversammlung des Wasserversorgungszweckverbandes "Gespringwasser Schmalkalden und Umgebung"
Status:öffentlichVorlage-Art:Beschlussvorlage
Federführend:10 Hauptamt Bearbeiter/-in: Dierich, Monika
Beratungsfolge:
Stadtrat Entscheidung
08.07.2019 
2. Sitzung des Stadtrates der Stadt Schmalkalden ungeändert beschlossen  (055/19S)

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Beschlussvorschlag:

 

 

Der Stadtrat beschließt:

 

Folgende Personen werden zu weiteren ordentlichen Verbandsräten und deren Stellvertreter für die Verbandsversammlung des Wasserversorgungszweckverbandes „Gespringwasser Schmalkalden und Umgebung“ bestellt:

 

 

ordentliche Verbandsräte

Stellvertreter/in

vorschlagende Fraktion

Marika Groß

Peter Trabert

SPD/ Grüne

Thomas Hauck

Eckhard Simon

SPD/ Grüne

Peter Hammen

Irina Schellenberg

SPD/ Grüne

Ralf Liebaug

Bernd Gellert

CDU/ FDP

Jens Hammen

Andreas Mäder

AFD

Constanze Kühn

Klaus- Dieter Kaiser

DIE LINKE

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

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Begründung:

 

Die Stadt Schmalkalden ist Verbandsmitglied des Wasserversorgungszweckverbandes „Gespringwasser Schmalkalden und Umgebung“. Die Verbandsversammlung als Organ des Wasserversorgungszweckverbandes „Gespringwasser Schmalkalden und Umgebung“ besteht aus dem Verbandsvorsitzenden und den übrigen Verbandsräten.

 

Die gesetzlichen Vertreter der Verbandsmitglieder gehören kraft Amtes als Verbandsräte der Verbandsversammlung an. Im Falle ihrer rechtlichen oder tatsächlichen Verhinderung tritt ihr gesetzlicher Stellvertreter an ihre Stelle (§6 Abs. 2 der Verbandssatzung des Wasserversorgungszweckverbandes „Gespringwasser Schmalkalden und Umgebung“ i.V.m. § 28 Abs. 2 des Thüringer Gesetzes über die kommunale Gemeinschaftsarbeit = ThürKGG). Damit ist der Bürgermeister der Stadt Schmalkalden kraft Amt Verbandsrat in der Verbandsversammlung und wird im Falle seiner Verhinderung durch den ehrenamtlichen Beigeordneten vertreten.

 

Nach § 6 Abs. 3 und 4 dieser Verbandssatzung i.V.m. § 28 Abs. 2 und 3 ThürKGG ist durch jedes Verbandsmitglied für je 3.000 Einwohner ein weiterer durch den Stadtrat zu bestellender Verbandsrat und für diesen jeweils ein Stellvertreter in die Verbandsversammlung zu entsenden. Bezogen auf die Stadt Schmalkalden werden somit 6 weitere Verbandsräte samt Stellvertreter entsandt. Zu beachten dabei gilt, dass Verbandsräte sich nicht untereinander vertreten können.

 

Die Verbandsräte und ihre Stellvertreter werden für die Dauer der zum Zeitpunkt der Bestellung laufenden Kommunalwahlperiode des Stadtrates bestellt (§ 6 Abs. 6 der Verbandssatzung des Wasserversorgungszweckverbandes „Gespringwasser Schmalkalden und Umgebung“ i.V.m. § 28 Abs. 4 ThürKGG).

 

Mit 01.06.2019 begann die Legislaturperiode für den am 26.05.2019 neu gewählten Stadtrat der Stadt Schmalkalden. In Folge dessen macht sich nunmehr die Bestellung von 6 weiteren Verbandsraten und ihrer Stellvertreter für den Wasserversorgungszweckverband „Gespringwasser Schmalkalden und Umgebung“ erforderlich.

 

Bis zum Amtsantritt der neuen üben die bisherigen Verbandsräte und deren Stellvertreter ihr Amt entsprechend aus.

 

 

 

 

 

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Finanzielle Auswirkungen:

Ja

 

 

Nein

Einnahme
in Höhe von:

HHSt:

Ausgabe
in Höhe von:

HHSt:

siehe Begründung

 

 

 

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Anlagen

 

 

 

 

Bürgermeister

 

Das Dokument wurde maschinell erstellt und digital signiert von:

Amtsleiter

Kämmerer

Bürgermeister

 

Standpunkt der Ausschüsse

 

 

am

 

 

Ja

 

 

Nein

 

 

Enthaltung

 

Lt. Beschluss-
vorschlag

Änderung siehe Ergänzungs-
blatt

Haupt- und Finanzausschuss

 

 

 

 

 

 

Bauwesen, Stadtsanierung u. Umweltschutz

 

 

 

 

 

 

Kultur, Jugend und Sport

 

 

 

 

 

 

Soziales

 

 

 

 

 

 

Wirtschaftsförderung, Tourismus u. Verkehr

 

 

 

 

 

 

 

 


  Versionen:            
    Datum Sachbearbeiter Bemerkung
Aktueller Stand   28.06.2019 10:59:27   Heidrun Schrader