Bürgerinfo - Stadt Schmalkalden
Beschlussvorschlag:
Der Stadtrat beschließt:
Begründung:
Grundlage für die Lärmaktionsplanung bilden die EG-Richtlinie 2002/49/EG über die Bewertung und Bekämpfung von Umgebungslärm (Umgebungslärmrichtlinie) sowie die darauf Bezug nehmenden nationalen gesetzlichen Regelungen im Bundesimmissionsschutzgesetz. In diesen ist festgeschrieben, dass spätestens alle 5 Jahre die Umsetzung der Lärmaktionspläne zu überprüfen und diese gegebenenfalls fortzuschreiben sind.
Als Hauptziel der EU-Umgebungslärmrichtlinie ist vorgegeben, „schädliche Auswirkungen, einschließlich Belästigungen, durch Umgebungslärm zu verhindern, ihnen vorzubeugen oder sie zu mindern.“ Hierzu sind die Belastungen der Bevölkerung durch Umgebungslärm anhand von Lärmkarten zu ermitteln sowie anschließend geeignete Maßnahmen zur Geräuschminderung in Aktionsplänen zu erarbeiten.
Der Lärmaktionsplan der Stadt Schmalkalden wurde durch ein Fachbüro erarbeitet. Die Handlungsempfehlungen des Lärmaktionsplanes sind so konzipiert, dass das Maßnahmenkonzept in erster Linie aus einer Vermeidung und Verlagerung des Kfz-Verkehrs, einer Beruhigung des Verkehrs durch Verstetigung und Verlangsamung des Verkehrsflusses, der Förderung des ÖPNV, Fahrrad- und Fußverkehrs sowie der Verbesserung der Fahrbahnoberflächenzustände besteht.
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