Bürgerinfo - Stadt Schmalkalden

Vorlage - BV 139/21  

 
 
Betreff: Lärmaktionsplan Schmalkalden
Hier: Bestätigung des Lärmaktionsplanes der Stadt Schmalkalden
Status:öffentlichVorlage-Art:Beschlussvorlage
Federführend:60/1 Bauververwaltung und Stadtentwicklung Bearbeiter/-in: Bischoff, Michel
Beratungsfolge:
Stadtrat Entscheidung
21.09.2021 
Sitzung des Stadtrates der Stadt Schmalkalden +++ ABGESAGT +++      
04.10.2021 
19. Sitzung des Stadtrates der Stadt Schmalkalden ungeändert beschlossen  (069/21S)
Anlagen:
2020-12-18 Schmalkalden LAP

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Beschlussvorschlag:

 

Der Stadtrat beschließt:

 

  1. Der als Anlage beigefügte Lärmaktionsplan Schmalkalden wird mit Selbstbindungsverpflichtung für den Stadtrat und die Stadtverwaltung beschlossen. Er soll als informelle Planung den Handlungsrahmen für Stadtrat und Stadtverwaltung sowie die Beurteilungsgrundlage für vielfältige Einzelentscheidungen bilden.

 

  1. Der Bürgermeister wird beauftragt, den Lärmaktionsplan Schmalkalden inklusive der Maßnahmentabelle an das Thüringer Landesamt für Umwelt, Bergbau und Naturschutz, zur Weiterleitung an das Bundesministerium für Umwelt, Naturschutz und nukleare Sicherheit und die EU-Kommission zu übermitteln. Den Bürgerinnen und Bürgern der Stadt Schmalkalden ist die dauerhafte Einsichtnahme in den Lärmaktionsplan inklusive der Maßnahmentabelle zu ermöglichen.

 

 

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Begründung:

 

Grundlage für die Lärmaktionsplanung bilden die EG-Richtlinie 2002/49/EG über die Bewertung und Bekämpfung von Umgebungslärm (Umgebungslärmrichtlinie) sowie die darauf Bezug nehmenden nationalen gesetzlichen Regelungen im Bundesimmissionsschutzgesetz. In diesen ist festgeschrieben, dass spätestens alle 5 Jahre die Umsetzung der Lärmaktionspläne zu überprüfen und diese gegebenenfalls fortzuschreiben sind.

 

Als Hauptziel der EU-Umgebungslärmrichtlinie ist vorgegeben, „schädliche Auswirkungen, einschließlich Belästigungen, durch Umgebungslärm zu verhindern, ihnen vorzubeugen oder sie zu mindern.“ Hierzu sind die Belastungen der Bevölkerung durch Umgebungslärm anhand von Lärmkarten zu ermitteln sowie anschließend geeignete Maßnahmen zur Geräuschminderung in Aktionsplänen zu erarbeiten.

 

Der Lärmaktionsplan der Stadt Schmalkalden wurde durch ein Fachbüro erarbeitet. Die Handlungsempfehlungen des Lärmaktionsplanes sind so konzipiert, dass das Maßnahmenkonzept in erster Linie aus einer Vermeidung und Verlagerung des Kfz-Verkehrs, einer Beruhigung des Verkehrs durch Verstetigung und Verlangsamung des Verkehrsflusses, der Förderung des ÖPNV, Fahrrad- und Fußverkehrs sowie der Verbesserung der Fahrbahnoberflächenzustände besteht.

 

 

 

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Finanzielle Auswirkungen:

Ja

 

 

Nein

Einnahme
in Höhe von:

HHSt:

Ausgabe
in Höhe von:

HHSt:

siehe Begründung

 

 

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Anlagen

 

 

 

 

Bürgermeister

 

Das Dokument wurde maschinell erstellt und digital signiert von:

Amtsleiter

Kämmerer

Bürgermeister

 

Standpunkt der Ausschüsse

 

 

am

 

 

Ja

 

 

Nein

 

 

Enthaltung

 

Lt. Beschluss-
vorschlag

Änderung siehe Ergänzungs-
blatt

Haupt- und Finanzausschuss

 

 

 

 

 

 

Bauwesen, Stadtsanierung u. Umweltschutz

 

 

 

 

 

 

Kultur, Jugend und Sport

 

 

 

 

 

 

Soziales

 

 

 

 

 

 

Wirtschaftsförderung, Tourismus u. Verkehr

 

 

 

 

 

 

Rechnungsprüfungsausschuss

 

 

 

 

 

 

 

 

Anlagen:  
  Nr. Name    
Anlage 1 1 2020-12-18 Schmalkalden LAP (4735 KB)    

  Versionen:            
    Datum Sachbearbeiter Bemerkung
Aktueller Stand   23.09.2021 15:03:44   Michaela Dehler