Bürgerinfo - Stadt Schmalkalden
Beschlussvorschlag:
Frau/ Herrn …………………………………………………………………………………………………………………………………. zur/ zum Vorsitzenden des Stadtrates der Stadt Schmalkalden.
Frau/ Herrn …………………………………………………………………………………………………………………………………. zur Stellvertreterin/ zum Stellvertreter der/ des Vorsitzenden des Stadtrates der Stadt Schmalkalden.
Begründung:
Gemäß § 23 Abs. 1 ThürKO führt der Bürgermeister und im Fall seiner Verhinderung sein Stellvertreter den Vorsitz im Stadtrat. Zudem kann die Hauptsatzung bestimmen, dass den Vorsitz im Stadtrat ein vom Stadtrat gewähltes Stadtratsmitglied und im Fall seiner Verhinderung dessen Stellvertreter führt. Diesem obliegt dann anstelle des Bürgermeisters die Leitung der Sitzungen des Stadtrates. Weitere Aufgaben können ihm jedoch nicht übertragen werden. Die Hauptsatzung der Stadt Schmalkalden sieht eine solche Regelung vor. Laut § 5 der Hauptsatzung der Stadt Schmalkalden führt den Vorsitz im Stadtrat ein vom Stadtrat gewähltes Stadtratsmitglied, im Fall seiner Verhinderung dessen Stellvertreter.
In seiner Sitzung am 20.05.2019 hat der Stadtrat der Stadt Schmalkalden mit Beschluss Nr. 035/19S die Erste Satzung zur Änderung der Hauptsatzung beschlossen und damit auch die Aufwandsentschädigung unter anderem für das Führen des Vorsitzes in den Sitzungen des Stadtrates neu geregelt. Sobald diese Erste Satzung zur Änderung der Hauptsatzung in Kraft getreten ist, erhält der Vorsitzende des Stadtrates für die Wahrnehmung dieser besonderen Funktion und die hierdurch entstehenden höheren Belastungen und Aufwendungen eine zusätzliche monatliche Entschädigung in Höhe von 90,- €. Für den Fall, dass die/ der stellvertretende Vorsitzende des Stadtrates den Vorsitz in einer Sitzung führt, erhält diese/r ein zusätzliches Sitzungsgeld in Höhe von 24,- €.
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