Bürgerinfo - Stadt Schmalkalden

Vorlage - BV 056/19  

 
 
Betreff: Wahl des Vorsitzenden und seines Stellvertreters des Stadtrates der Stadt Schmalkalden gemäß § 23 Abs. 1 der Thüringer Kommunalordnung (ThürKO) und § 5 der Hauptsatzung der Stadt Schmalkalden
Status:öffentlichVorlage-Art:Beschlussvorlage
Federführend:10 Hauptamt Bearbeiter/-in: Dierich, Monika
Beratungsfolge:
Stadtrat Entscheidung
17.06.2019 
konstituierende Sitzung des Stadtrates der Stadt Schmalkalden ungeändert beschlossen  (047/19S)

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Beschlussvorschlag:

 

  1. Der Stadtrat wählt gemäß § 23 Abs. 1 ThürKO und § 5 der Hauptsatzung der Stadt Schmalkalden

Frau/ Herrn ………………………………………………………………………………………………………………………………….

zur/ zum Vorsitzenden des Stadtrates der Stadt Schmalkalden.

 

  1. Der Stadtrat wählt gemäß § 23 Abs. 1 ThürKO und § 5 der Hauptsatzung der Stadt Schmalkalden

Frau/ Herrn ………………………………………………………………………………………………………………………………….

zur Stellvertreterin/ zum Stellvertreter der/ des Vorsitzenden des Stadtrates der Stadt Schmalkalden.

 

 

 

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Begründung:

 

Gemäß § 23 Abs. 1 ThürKO führt der Bürgermeister und im Fall seiner Verhinderung sein Stellvertreter den Vorsitz im Stadtrat. Zudem kann die Hauptsatzung bestimmen, dass den Vorsitz im Stadtrat ein vom Stadtrat gewähltes Stadtratsmitglied und im Fall seiner Verhinderung dessen Stellvertreter führt. Diesem obliegt dann anstelle des Bürgermeisters die Leitung der Sitzungen des Stadtrates. Weitere Aufgaben können ihm jedoch nicht übertragen werden. Die Hauptsatzung der Stadt Schmalkalden sieht eine solche Regelung vor.

Laut § 5 der Hauptsatzung der Stadt Schmalkalden führt den Vorsitz im Stadtrat ein vom Stadtrat gewähltes Stadtratsmitglied, im Fall seiner Verhinderung dessen Stellvertreter.  

 

In seiner Sitzung am 20.05.2019 hat der Stadtrat der Stadt Schmalkalden mit Beschluss Nr. 035/19S die Erste Satzung zur Änderung der Hauptsatzung beschlossen und damit auch die Aufwandsentschädigung unter anderem für das Führen des Vorsitzes in den Sitzungen des Stadtrates neu geregelt. Sobald diese Erste Satzung zur Änderung der Hauptsatzung in Kraft getreten ist, erhält der Vorsitzende des Stadtrates für die Wahrnehmung dieser besonderen Funktion und die hierdurch entstehenden höheren Belastungen und Aufwendungen eine zusätzliche monatliche Entschädigung in Höhe von 90,- €. Für den Fall, dass die/ der stellvertretende Vorsitzende des Stadtrates den Vorsitz in einer Sitzung führt, erhält diese/r ein zusätzliches Sitzungsgeld in Höhe von 24,- €.

 

 

 

 

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Finanzielle Auswirkungen:

Ja

 

 

Nein

Einnahme
       in Höhe von:

       HHSt:

Ausgabe
      in Höhe von: ca. 1.100,- €/Jahr

      HHSt:              0000.4010

siehe Begründung

 

 

 

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Anlagen

 

 

 

 

Bürgermeister

 

Das Dokument wurde maschinell erstellt und digital signiert von:

Amtsleiter

Kämmerer

Bürgermeister

 

Standpunkt der Ausschüsse

 

 

am

 

 

Ja

 

 

Nein

 

 

Enthaltung

 

Lt. Beschluss-
vorschlag

Änderung siehe Ergänzungs-
blatt

Haupt- und Finanzausschuss

 

 

 

 

 

 

Bauwesen, Stadtsanierung u. Umweltschutz

 

 

 

 

 

 

Kultur, Jugend und Sport

 

 

 

 

 

 

Soziales

 

 

 

 

 

 

Wirtschaftsförderung, Tourismus u. Verkehr

 

 

 

 

 

 

 

 


  Versionen:            
    Datum Sachbearbeiter Bemerkung
Aktueller Stand   07.06.2019 08:35:52   Heidrun Schrader