Bürgerinfo - Stadt Schmalkalden
Beschlussvorschlag:
Der Stadtrat beschließt:
Das Ergebnis der Jahresrechnung der Stadt Schmalkalden für das Haushaltsjahr 2020 wird im Verwaltungshaushalt in den Einnahmen und Ausgaben mit 31.224.308,88 € und im Vermögenshaushalt in den Einnahmen und Ausgaben mit 10.579.595,93 € festgestellt.
Begründung:
Die Haushaltssatzung für das Haushaltsjahr 2020 wurde am 27.04.2020 durch den Stadtrat beschlossen, mit Schreiben vom 25.05.2020 durch die Untere Rechtsaufsichtsbehörde genehmigt und im Amtsblatt der Stadt Schmalkalden vom 20.06.2020 veröffentlicht.
Der Gesamthaushalt wurde mit einem Volumen von 44.254.646,00 € festgesetzt. Davon entfielen auf die Einnahmen und Ausgaben des Verwaltungshaushaltes 30.836.576,00 € und auf die Einnahmen und Ausgaben des Vermögenshaushaltes 13.418.070,00 €.
Nach dem Ergebnis der Jahresrechnung hat der Gesamthaushalt 2020 ein Volumen von 41.803.904,81 €. Davon entfallen auf die Einnahmen und Ausgaben des Verwaltungshaushaltes 31.224.308,88 € und auf die Einnahmen und Ausgaben des Vermögenshaushaltes 10.579.595,93 €. Die Zuführung vom Verwaltungshaushalt zum Vermögenshaushalt war im Haushaltsplan 2020 mit 1.533.599,00 € veranschlagt worden. Die für die ordentliche Tilgung der Kredite geplante Pflichtzuführung in Höhe von 1.465.000,00 € war damit gesichert. Nach dem Ergebnis der Jahresrechnung beträgt die Zuführung vom Verwaltungshaushalt zum Vermögenshaushalt 2.201.777,83 €. Der zur Deckung der ordentlichen Tilgung tatsächlich benötigte Betrag in Höhe von 1.426.837,17 € war damit mehr als gewährleistet. Die verbleibenden Mittel wurden im Vermögenshaushalt zur Deckung der investiven Maßnahmen eingesetzt.
Der Haushaltsplan 2020 sah weder eine Entnahme noch eine Zuführung zur allgemeinen Rücklage vor. Im Zuge des Jahresabschlusses 2020 musste der allgemeinen Rücklage insbesondere aufgrund der fehlenden Einnahmen aus Gebühren und ähnlichen Entgelten, Miet- und Pachtentgelten, Straßenausbaubeiträgen und Grundstücksverkäufen ein Betrag in Höhe von 897.163,02 € entnommen werden. Unter Berücksichtigung der vorgenannten Entnahme verringerte sich der Stand der allgemeinen Rücklage zum 31.12.2020 von 1.428.870,80 € auf 531.707,78 €. Somit liegt die allgemeine Rücklage mit 531.707,78 € um 83.128,82 € unter der für das Jahr 2020 gesetzlich vorgeschriebenen Mindestrücklage von 614.836,60 €. Sonderrücklagen sind nicht vorhanden.
Im Haushaltsjahr 2020 erfolgten Kreditaufnahmen in Höhe von 2.965.000,00 €. Dieser Betrag setzt sich aus der Kreditaufnahme aus der Haushaltssatzung 2020 in Höhe von 1.465.000,00 € und zwei Kreditaufnahmen zur Umschuldung bestehender Darlehen in Höhe von jeweils 750.000,00 € zusammen.
Der Betrag der Kredittilgungen belief sich im Haushaltsjahr 2020 auf insgesamt 2.926.837,17 €. Hiervon fielen 1.426.837,17 € für ordentliche Tilgungen und 1.500.000,00 € im Rahmen von zwei Umschuldungen mit jeweils 750.000,00 € an.
Der Stand der Schulden der Stadt Schmalkalden zum 31.12.2020 betrug 16.173.168,95 €. Dies entspricht bei einer seitens des Einwohner- und Meldeamtes für die Stadt Schmalkalden mitgeteilten Einwohnerzahl von 19.732 (Stichtag 31.12.2020) einer Pro-Kopf-Verschuldung von 819,64 €.
Zur Sicherstellung der Kassenliquidität musste der Kassenkredit im Haushaltsjahr 2020 insgesamt 121 Tage in Anspruch genommen werden. Hierfür sind Zinsen in Höhe von insgesamt 784,64 € angefallen.
Im Verwaltungshaushalt wurden keine Haushaltsausgabereste übernommen bzw. in Abgang gestellt. Die Bildung von Haushaltseinnahmeresten im Verwaltungshaushalt ist von Gesetzes wegen nicht zulässig. Somit fallen auch keine Abgänge auf Haushaltseinnahmereste im Verwaltungshaushalt an.
Im Rahmen der Jahresrechnung 2020 wurden im Vermögenshaushalt Haushaltseinnahmereste in Höhe von insgesamt 549.897,38 € wie folgt in das Jahr 2021 übernommen:
Im Vermögenshaushalt wurden folgende Haushaltsausgabereste in Höhe von insgesamt 499.672,85 € in das Jahr 2021 übertragen:
Im Zuge der Jahresrechnung 2020 wurden im Vermögenshaushalt keine Haushaltseinnahmereste und Haushaltsausgabereste aus Vorjahren übernommen.
Im Vermögenshaushalt wurden Haushaltseinnahmereste aus Vorjahren in Höhe von insgesamt 3.471,92 € und Haushaltsausgabereste aus Vorjahren in Höhe von insgesamt 23.111,19 € wie folgt in Abgang gestellt:
Bis zum Abschluss des Haushaltsjahres 2020 konnten nicht alle zum Soll gestellten Forderungen vereinnahmt werden. Demzufolge wurden im Verwaltungshaushalt Kasseneinnahmereste in Höhe von insgesamt 925.146,62 € in das Haushaltsjahr 2021 übertragen. Hier liegen die Schwerpunkte im Bereich der Grundsteuer B, der Gewerbesteuer, der Spielapparatesteuer, der Hundesteuer, der Verzinsung von Steuernachforderungen, der Mahngebühren, der Säumniszuschläge und der Vollstreckungsgebühren, der Bußgelder sowie der Elternbeiträge und Essengelder. Im Vermögenshaushalt wurden Kasseneinnahmereste in Höhe von insgesamt 103.094,83 € in das Haushaltsjahr 2021 übernommen. Der Schwerpunkt liegt hier bei den Straßenausbeiträgen.
Forderungen, die endgültig nicht mehr verwirklicht werden können, wurden im Verwaltungshaushalt als Kasseneinnahmereste in Höhe von insgesamt 36.573,44 € in Abgang gestellt. Hier liegen die Schwerpunkte im Bereich der Gewerbesteuer, der Mahngebühren und Säumniszuschläge sowie der Bußgelder. Im Vermögenshaushalt war lediglich die Ausbuchung eines Kasseneinnahmerestes von 2.505,76 € bei einer Landeszuweisung im Bereich der Städtebauförderung erforderlich.
Im Verwaltungs- und Vermögenshaushalt sind keine Kassenausgabereste und Abgänge auf Kassenausgabereste aus Vorjahren gebucht worden.
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