Bürgerinfo - Stadt Schmalkalden
Beschlussvorschlag:
a) vom 01.09.2020 bis 31.07.2021 in Höhe von 60 €/Monat/Kind und b) vom 01.08.2021 bis 31.07.2022 in Höhe von 30 €/Monat/Kind zum jeweils zu entrichtenden Elternbeitrag bis zum Wirksamwerden der Elternbeitragsfreiheit für die Kinder, die in der Kindertagesstätte „Stiller Zwerge“ aufgenommen sind.
Begründung:
Die beschlossene Satzung über die Erhebung von Gebühren für die Benutzung der Kindertagesstätten der Stadt Schmalkalden in der Sitzung des Stadtrates am 08.06.2020 (Beschluss-Nr. 042/20S), in welcher die Kinder der Kita Stiller Zwerge eingebunden wurden, hat die untere Rechtsaufsichtsbehörde des Landkreises Schmalkalden-Meiningen nicht genehmigt, da eine unterschiedliche (d.h. Ungleich-) Behandlung verschiedener Kitas in Bezug auf die Gebühren innerhalb einer Satzung nicht zulässig ist. Daraufhin hat die Verwaltung die o.g. Satzung entsprechend überarbeitet. Die nunmehr im Entwurf vorliegende Satzung weist einheitliche Elternbeitragshöhen gestaffelt nach Halbtags- und Ganztagsbetreuung sowie nach dem Alter der Kinder für alle Kinder aus, egal welche Einrichtung sie besuchen. Sie wird dem Stadtrat in seiner Sitzung am 13.07.2020 zur Beschlussfassung BV 068/20 vorgelegt. Danach müssten die Kinder der Kita Stiller Zwerge von Beginn an die gleichen Kita-Gebühren in der Höhe wie die städtischen Kinder zahlen.
Um aber dem Eingliederungsvertrag zwischen der Stadt Schmalkalden und der ehemals selbständigen Gemeinde Springstille vom 20.04.2018 in Bezug auf die Kita-Gebühren gerecht zu werden sowie Rechtssicherheit bei der unterschiedlichen Behandlung von verschiedenen Kitas in Bezug auf die Gebühren zu erlangen und nicht zuletzt um das in den Beratungen der politischen Gremien zur o.g. Satzung ursprünglich definierte Ziel zu erreichen, ist vorliegender Beschluss separat zu fassen.
Die Berechnung der Ausgaben für den städtischen Zuschuss erfolgte anhand der Ø Auslastung 2019 für die Kinder unter Jahren und über 3 Jahren. Von letztgenannter Altersgruppe wurden die beitragsfreien Kinder (sowohl für das letzte als auch das vorletzte beitragsfreie Kita-Jahr) in Abzug gebracht, da sie ab 01.09.2020 keinen Elternbeitrag mehr zahlen und demzufolge keinen städtischen Zuschuss erhalten.
Die berechneten Mehreinnahmen aufgrund der Anpassung/Erhöhung der Kita-Gebühren für die Kinder der Kita Stiller Zwerge ab 01.09.2020 sind in der Beschlussvorlage BV 068/20 dargestellt.
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