Bürgerinfo - Stadt Schmalkalden
Beschlussvorschlag:
Der Stadtrat beschließt die in der Anlage beigefügte Satzung über die Benutzung der Kindertagesstätten der Stadt Schmalkalden
Begründung:
Die beschlossene Satzung über die Benutzung der Kindertagesstätten der Stadt Schmalkalden in der Sitzung am 08.06.2020 (Beschluss-Nr. 041/205) hat die untere Rechtsaufsichtsbehörde des Landkreises Schmalkalden-Meiningen nicht genehmigt und in folgenden Punkten Abänderung empfohlen: - einzelne Begrifflichkeiten (Erziehungsberechtigte/Eltern = Wortgleichheit herstellen) - eine gleiche/übereinstimmende Regelung bzgl. der Stundenzahl der Halbtagsbetreuung in Benutzung- und Gebührensatzung - eine Regelung zur Masernimpfung, die seit 01.03.2020 für den Kita-Besuch verpflichtend ist, aufzunehmen.
Darüber hinaus wurde zeitgleich vom Thüringer Gemeinde- und Städtebund die Mustersatzung überarbeitet. Diese (Stand 6/2020) gibt nunmehr den aktuellen Rechtsstand wieder und verweist auch schon auf weitere rechtliche Veränderungen, die ab 01.08.2020 greifen werden. Diesem Umstand wird in vorliegendem Entwurf der Benutzungssatzung ebenfalls Rechnung getragen.
Neben dem zu beschließenden Exemplar der Satzung über die Benutzung der Kindertagesstätten der Stadt Schmalkalden wird zum besseren Verständnis zusätzlich ein Exemplar beigefügt, aus dem die Änderungen in roter Schrift oder durch Streichung hervorgehen.
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