Bürgerinfo - Stadt Schmalkalden

Vorlage - BV 056/20  

 
 
Betreff: Bebauungsplan Wohngebiet "Feldstraße", der Stadt Schmalkalden. Ortsteil Asbach
Hier: Abwägungs- und Satzungsbeschluss
Status:öffentlichVorlage-Art:Beschlussvorlage
Federführend:60/1 Bauververwaltung und Stadtentwicklung Bearbeiter/-in: Schmidt, Joachim
Beratungsfolge:
Ausschuss für Bauwesen, Stadtentwicklung und Energie Vorberatung
17.06.2020    Sitzung des Ausschusses für Bauwesen, Stadtsanierung und Umweltschutz      
Haupt- und Finanzausschuss Vorberatung
30.06.2020 
7. Sitzung des Haupt- und Finanzausschusses Empfehlung   
Stadtrat Entscheidung
13.07.2020 
11. Sitzung des Stadtrates der Stadt Schmalkalden ungeändert beschlossen  (054/20S)
Anlagen:
Abwägungsprotokoll
Begründung zur Satzung
Bebauungsplan Satzung

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Beschlussvorschlag:

 

Der Stadtrat beschließt:

  1. Die Abwägung zu den im Rahmen der Beteiligung der Öffentlichkeit, der Behörden und sonstigen Träger öffentlicher Belange eingegangenen Stellungnahmen entsprechend des in der Anlage beigefügten Abwägungsprotokolls wird beschlossen.

 

  1. Der Bürgermeister wird beauftragt, die Bürger sowie die Behörden und sonstigen Träger öffentlicher Belange, die Hinweise und Anregungen gegeben haben, von diesem Ergebnis unter Angabe der Gründe in Kenntnis zu setzen.

 

  1. Gemäß § 10 Abs. 1 Baugesetzbuch (BauGB) beschließt der Stadtrat der Stadt Schmalkalden den Bebauungsplan Wohngebiet „Feldstraße“, der Stadt Schmalkalden, Ortsteil Asbach vom 10.10.2019

bestehend aus der Planzeichnung (M 1:250) als Satzung.

 

  1. Die Begründung zum Bebauungsplan Wohngebiet „Feldstraße“ vom 10.05.2020 wird gebilligt.

 

  1. Der Bürgermeister wird beauftragt, den Bebauungsplan Wohngebiet „Feldstraße“ gemäß § 21 Abs. 3 ThürKO bei der Rechtsaufsichtsbehörde zur Bestätigung vorzulegen.

 

 

 

 

 

 

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Begründung:

 

 

Verfahrensstand:

 

Der Stadtrat Schmalkalden hat am 11.03.2019 die Aufstellung des Bebauungsplanes "Feldstraße“ der Stadt Schmalkalden, Ortsteil Asbach beschlossen.

Der Entwurf des Bebauungsplanes wurde in der Sitzung des Stadtrates am 11.011.2019 gebilligt und zur Auslegung bestimmt.

Die öffentliche Auslegung und die Beteiligung der Träger öffentlicher Belange erfolgte in der Zeit vom 06.01.2020 bis einschließlich 07.02.2020.

Die beteiligten Behörden und Träger öffentlicher Belange wurden von der Auslegung informiert und um Stellungnahme gebeten.

Im Zuge der öffentlichen Auslegungen vom 06.01.2020 bis einschließlich 07.02.2020 abgegebenen Stellungnahmen der Öffentlichkeit sowie die im Zuge der Benachrichtigung der Behörden und sonstigen Träger öffentlicher Belange eingegangenen Stellungnahmen ergeben sich aus der Anlage - Abwägungsprotokoll - und werden wie dort aufgeführt behandelt.

Dem Stadtrat wird nunmehr das Abwägungsergebnis der Anregungen aus der Behördenbeteiligung und der öffentlichen Auslegung zur Bestätigung vorgelegt, um den Bebauungsplan als Satzung und die Begründung zu beschließen.

 

 

 

 

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Finanzielle Auswirkungen:

Ja

 

 

Nein

Einnahme
in Höhe von:

HHSt:

Ausgabe
in Höhe von:

HHSt:

siehe Begründung

 

 

 

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Anlagen

 

Abwägungsprotokoll

Begründung

Planzeichnung

 

 

 

Bürgermeister

 

Das Dokument wurde maschinell erstellt und digital signiert von:

Amtsleiter

Kämmerer

Bürgermeister

 

Standpunkt der Ausschüsse

 

 

am

 

 

Ja

 

 

Nein

 

 

Enthaltung

 

Lt. Beschluss-
vorschlag

Änderung siehe Ergänzungs-
blatt

Haupt- und Finanzausschuss

30.06.2020

6

-

-

x

 

Bauwesen, Stadtsanierung u. Umweltschutz

17.06.2020

6

-

-

x

 

Kultur, Jugend und Sport

 

 

 

 

 

 

Soziales

 

 

 

 

 

 

Wirtschaftsförderung, Tourismus u. Verkehr

 

 

 

 

 

 

Rechnungsprüfungsausschuss

 

 

 

 

 

 

 

 

Anlagen:  
  Nr. Name    
Anlage 1 1 Abwägungsprotokoll (447 KB)    
Anlage 2 2 Begründung zur Satzung (654 KB)    
Anlage 3 3 Bebauungsplan Satzung (2802 KB)    

  Versionen:            
    Datum Sachbearbeiter Bemerkung
Aktueller Stand   24.09.2020 09:31:39   Heidrun Schrader