Für die Planungsleistungen „Verkehrsanlagen“ u.“Technische Ausrüstung“, jeweils in den Leistungs- phasen 5-8, für die Baumaßnahme „Weidebrunner Gasse“,
erfolgt eine vorfristige Mittelfreigabe für den Haushaltsplan 2020 ff. in Höhe von 367.126,24 €.
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Begründung:
Die Planungsleistungen mussten den Anforderungen der denkmalschutzrechtlichen Erlaubnis des Thüringer Landesamtes f. Denkmalschutz u. Archäologie angepasst werden. Auf dieser Basis sind die Ausschreibungsunterlagen anzufertigen. Das hatte zur Folge, dass der Oberbau entsprechend den Auflagen neu überplant werden musste.
Die Planung wird ebenso wie die Baumaßnahme über das Bund-Länder-Programm Stadtumbau /Aufwertung
mit 66,66% gefördert.
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Finanzielle Auswirkungen:
Ja
Nein
Einnahme:
in Höhe von: 244.726,35 €
HHSt: 6300.18.3610
Ausgabe: in Höhe von: 367.126,24 €
HHSt: 6300.18.9400
siehe Begründung
Die Stadt Schmalkalden verfügt derzeit nicht über eine rechtskräftige Haushaltssatzung 2020 und unterliegt demzufolge den Bestimmungen des § 61 ThürKO zur vorläufigen Haushaltsführung. Die Stadt Schmalkalden befindet sich gegenwärtig noch in der Haushaltsplanung 2020. Aus den vorgenannten Gründen kann von Seiten der Kämmerei keine Zustimmung zu dieser Beschlussvorlage erteilt werden.
Schmalkalden, den 20.04.2020
gez.
Werner
Kämmerer
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Anlage:
Bürgermeister
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